Anzahlung einbehalten als Verkäufer? Standgebühren?
Fahrzeug wurde inseriert und dann angefragt. Habe mich eine weile per Whatsapp mit dem Interessent unterhalten, ich habe einen Preis (3500€) genannt den ich unbedingt haben will, daraufhin kam "ist in Ordnung" (mündlicher Kaufvertrag?) Käufer hat keine Zeit zum abholen und will zwei Wochen reservieren, ich schlage 100€ als Anzahlung vor. Jetzt zwei Tage vor Abholung kommt die Nachricht das ein Verwanter verstorben ist und deswegen kein Geld mehr vorhanden ist. Nun fordert er die 100€ wieder zurück. So weit so gut, ich wollte ihm eigendlich das Geld zurück zahlen. Aber dann kam einige Stunden später eine Nachricht die offensichtlich nicht für mich sondern für einen anderen Autoverkäufer bestimmt war. Ich denke er hat sich einfach für ein anderes Auto entschieden und will jetzt einfach die Kohle wieder zurück. Ich bin jetzt natürlich angepisst da ich extra das Inserat deaktiviert habe und in der Zeit das Auto ja hätte an jemand anders verkaufen können.
Die Komplette Anzahlung werde ich nicht einbehalten können? Oder so etwas wie eine Standgebühr verlangen? (5€ Pro Tag?)
MfG nickydw
Beste Antwort im Thema
100€ behalten und fertig, für sowas ist die Anzahlung.
81 Antworten
Es gibt halt Recht und Gesetz; und das moralische Recht. 😁
Gruß Frank,
und jeder nimmt für sich was anderes in Anspruch. 😉
Zitat:
@ttru74 schrieb am 5. August 2016 um 21:53:54 Uhr:
Aussage gegen Aussage!
Gibt es im deutschen Recht
nicht.
Außerdem ist der TE ja im Moment noch darum bemüht, mit dem Kaufinteressenten eine außergerichtliche Lösung zu finden.
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Zitat:
@ttru74 schrieb am 5. August 2016 um 21:55:00 Uhr:
Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten!
Und Gegebenenfalls jede Menge Kosten. 😉
Gruß Frank,
der sich, um nicht weitere Kosten zu verursachen (Stundensatz mal Zeit zum Lesen/Schreiben), aus diesem Thread verabschiedet. 😉
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. August 2016 um 21:58:21 Uhr:
Zitat:
@ttru74 schrieb am 5. August 2016 um 21:53:54 Uhr:
Aussage gegen Aussage!
Gibt es im deutschen Recht nicht.
Doch, und zwar wenn zwei Parteien eine unterschiedliche Aussage machen steht die eine Aussage gegen die andere Aussage. Warum sollte es sowas nicht geben? Daruf beruht sogar jedes Gerichtsverfahren.
Zitat:
@f355 schrieb am 5. August 2016 um 21:49:18 Uhr:
Wohl eher um die übliche Rechthaberei der immer gleichen Personen
Und die immer gleichen Offtopic Kommentare einiger Leute, die es nicht lernen, einfach mal die Finger con der Tatstatur zu lassen wenn es nicht zum Thema gehört 😉
Zitat:
@zille1976 schrieb am 5. August 2016 um 22:03:40 Uhr:
Doch, und zwar wenn zwei Parteien eine unterschiedliche Aussage machen steht die eine Aussage gegen die andere Aussage. Warum sollte es sowas nicht geben? Daruf beruht sogar jedes Gerichtsverfahren.
In diesem Fall hat das Gericht lediglich zwei gegensätzliche Aussagen vorliegen und trifft daraufhin eine Entscheidung auf der Basis einer Glaubwürdigkeitsabschätzung der beiden Aussagen.
Aussage gegen Aussage hat nicht mit einem Urteil zu tun.
Du interpretierst in den Post "Aussage gegen Aussage" etwas hinein was nie hier geäußert wurde. Nämlich das der Streit deswegen nicht gelöst wird.
Deine korrekte Aussage hätte lauten müssen: "Es gibt in Deutschland keine Einstellung des Verfahrens wenn zwei Aussagen gegeinander stehen." und nicht "In Deutschland gibt es Aussage gegen Aussage nicht."
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. August 2016 um 22:11:24 Uhr:
Okay, da stimme ich dir zu. Genau das wollte ich aussagen. 😉
Ich sollte Hellseher werden. Zum Glück haben wir es jetzt im Team für alle verständlich ausgearbeitet 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2016 um 22:15:47 Uhr:
ich werfe mal als Stöckchen das Stichwort "Paypal" in den Ring ... duck und weg
An den Kopf sollte man es dir werfen....dein Stöckchen 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2016 um 22:15:47 Uhr:
ich werfe mal als Stöckchen das Stichwort "Paypal" in den Ring ... duck und weg
Wenn der Kaufinteressent so schlau war, bei der Zahlung den Verwendungszweck mit anzugeben, wäre das ein Plus für ihn...