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Bei Kauf keine Papiere bekommen. Verkäufer hat auch ohne gekauft

Habe mir eine Yamaha dt 125 besorgt. Habe einen guten Preis von einem Freund bekommen, und möchte diese jetzt auf der Straße fahren. Hat leider keine Papiere. Habe mich schon bisschen umgeschaut wie das funktioniert und einigermaßen verstanden wäre aber gut falls das jemand jetzt für keinen Fall erklären kann.(Hab sonst immer nur Fälle von Anhänger gefunden) Mein Freund von dem ich gekauft habe hatte keine Papiere da er die selber damals von einem älteren Herren ohne Papiere gekauft hat. Der Mann solle etwas älter gewesen sein und hat die dt auf Land gefahren(sie wurde auch umgebaut auf Gelände). Ich weiß das Papiere beantragen etwas kostet und auch Zeit benötigt, aber mein größtes Problem ist halt diese Unbedenklichkeitserklärung. Ich weiß nicht wie ich die bekomme und von wo, ich habe gehört Polizei. Aber ich weiß nicht ob meine Aussagen reichen und der Kaufvertrag den ich mit meinem Freund gemacht habe. Weil ich denke mir jetzt so das die Polizisten schauen können ob die gestellnummer vermisst wird oder nicht und wenn nicht könnte ich ja die Bescheinigung bekommen. Ich habe auch irgendwas gelesen das wenn es länger als 7 Jahre nicht angemeldet war die Maschine als scheunenfund zählt und dann leichter ist diese Erklärung abzuholen. Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet mit eurem wissen.

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27 Antworten

Halbwissen, da lange her: Bescheinigung dass die Karre nicht geklaut ist (KBA), Aufbietungb m Bundesverkehrsblatt (ebenfalls??), neuen Brief beantragen, fertig.

+ Eigentumsnachweis.

 

Ich glaube die Bescheinigung vom KBA ist aber entfallen. Die Aufbietung muss wohl noch gemacht werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es in München -Stadt bei der Zul.stelle.

In anderen Städten oder Gemeinden wohl immer noch oder alternativ auch bei der Polizei oder Rathaus/Gem.verw./ Bürger Büro.

Das scheint nicht einheitlich geregelt zu sein.

Da musst Du Dich also selber schlau machen was für Deinen Wohnort gilt.

Ich kann nur für München-Stadt sprechen.

Die UB bei der Zul.stelle kostete vor 2 Jahren hier 11,- €.

Mit der bin ich dann zum Yamaha Händler in der Nähe und der hat das zum Yamaha Importeur in den hohen Norden geschickt. Kostenpunkt 55 €

Hierbei ging es allerdings um eine RD 80, LKR , Bj.1981 und um eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis.

Die hatten damals keinen Brief oder heute ZB 2, weil „Zulassungsfrei“ (Amtssprache) obwohl man Kennzwichen von der Zul.stelle holen muss und alle 2 Jahre zur HU muss.

Frage ist halt: Welches Baujahr ist die Yamaha DT 125 und galt die damals in Deutschland schon als LKR ohne KFZ Brief nur mit ABE oder bekam die zur Zeit Ihrer EZ noch ein großes Motorrad Kennzeichen und hatte einen richtigen großen grun weissen Brief wie auch PKW?

Wenn LKR, frag doch mal beim Yamaha Händler. Vielleicht kannst Du den selben Weg wie ich gehen.

Das mit den 7 Jahren Daten Speicher Frist beim KBA bezieht sich auf normale Autos und Motorräder, wenn die abgemeldet werden.

Da werden dann nach 7 Jahren alle Daten im KBA Register gelöscht.

Das dürfte in Deinem Fall aber wenig von Bedeutung sein. Papiere hast Du offenbar überhaupt keine, ja?

Auch keine Abmeldebescheinigung oder alte HU Berichte oder Kopien davon sonst irgendwas.

Edit: Vor Ausstellung der UB bei der Zul.stelle, wollte die Tante dort aber tatsächlich einen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis sehen!

Fand ich ziemlich pingelig und war vielleicht auch gar nicht zwingend notwendig…schließlich war ja der Sinn:

VOR dem Kauf das abzuklären, dass die Kiste nicht in der Fahndung steht und ich dann eine blse Überrachung erlebe.

Leider war sie recht stur und uneinsichtig und da dachte ich mir : bevor ich wieder die nächsthöhere Ebene in dem Amt behellige, erfülle ich Ihr halt den Wunsch und hab Ihr einen Kaufvertrag vom ADAC vorgelegt den der Verkäufer und ich nur für diesen Zweck proforma aufgesetzt haben.

Die dt125 dürfte ebenfalls ein LKR sein und somit zulassungsfrei.

Ergo Sollte auch keine ZB2 ausgestellt worden sein und die Aufbietung dieser entfällt.

Es ist zu klären, wann die letztmalig zugelassen war und ob eine ZB1 damals ausgestellt wurde.

Ist die letzte Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre her, sind weder beim KBA noch im örtlichen register, daten gespeichert(dies betrifft alle Fahrzeuge, denen ein Kennzeichen zugeteilt wurde).

Prüft die Zulassungsstelle dieses ab, sieht sie ob ein Suchvermerk zur Fin (bei Diebstahl der Karre) vorhanden ist. Deshalb unbedingt den KV (Eigentumsnachweis) mitnehmen, sollte ein Diebstahl gespeichert sein, wird das verlassen der Zulassungsstelle in Begleitung der Rennleitung erfolgen, die dann auch das Moped sicherstellen werden. Durch den KV kann man dann wenigstens belegen, dass man sich Hehlerware hat andrehen lassen.

Ist nichts gespeichert, dann kann man bei Yamaha eine Zeitschrift des COC/BE Ausfertigen lassen. Manchmal wollen die Hersteller aber,dass eine EV über den Verlust der BE/COC bei der Zulassungsstelle abgegeben wird.

Den Verlust kann aber nur der erklären,der die Dokumente verloren hat.

Alternativ geht auch ein 21er Gutachten zur erneuten Wiederinbetriebnahme, wenn eine Prüforganisation dieses ausstellt. Anhand des Typschildes können diese, die Daten ermitteln.

Auf jeden Fall ist bei der Inbetriebnahme der KV vorzulegen, da das Gutachten nicht die Verfügungsberechtigung ersetzt.

125er sind KFZ steuerfrei ... zulassungfrei eigentlich nicht, meine Suzuki DR 125 hatte normale Zulassung, haben auch normales Kennzeichen mit Landessiegel und HU Plakette..ZB I gab es auf jeden Fall, da wird HU eingetragen ... ZBII kann sein das es die tatsächlich nicht gab, sondern die COC vom Hersteller ..

 

Ist bei mir schon lange her ... hatte auch mal Papiere verloren ... irgendwie musste der Suzuki Händler was ausstellen, ist aber irgendwie im Sande verlaufen ... (hat sich nicht gemeldet) ... war aber ok, hätte nur Geld gekostet und beim Verkauf (Export nach Polen) hat das keinen interessiert... nie wieder was von gehört...

Kann sein, das sich die Leute in Polen selbst eine COC beim polnischen SuzukiHändler besorgt haben..

Also weiter oben hat ein User geschrieben, das man sich beim Hersteller Dokumente besorgen muss... da scheint der richtige Weg zu sein....

Aber das Beste wird sein, du fragst genau bei deinem Amt nach was sie wünschen...

Da irrst Du

 

FZV

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(3) Einer Zulassung bedürfen nicht

c Leichtkrafträder

Leichtkrafträder sind zulassungsfrei.

Für den Rest liest Du hier nach

§ 4 Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges

ok dann heißt das so, für mich bedeutet zulassungfrei sowas wie 50er Roller... Versicherungskennzeichen ran und fertig ...

so easy ist es mit einer 125er nicht...

Wie ich schon weiter oben schrieb: „Zulassungsfrei“ in der Amtssprache.

Otto Normalverbraucher versteht das natürlich so, daß er nicht zur Zulassungsstelle muss damit. Ist aber leider nicht so.

Wann kam die Änderung dass die 125 ccm Maschinen mit nicht mehr als 15 PS zum LKR erklärt wurden?

Ich glaube 1996, kann es aber nicht mit Bestimmtheit sagen.

Bis dahin waren das vollwertige Krafträder, die Steuerpflichtig waren (18.- DM) und man nur mir dem grossen Klasse 1 Motorrad Führerschein fahren durfte.

Auch hatten die den richtig grossen KFZ-Brief.

Danach galten die als Leichtkrafträder, somit „zulasssungsfrei“. Steuerfrei, mit dem 1b bzw.A1 FS zu fahren oder mit dem ganz alten Klasse 4 bzw.Klasse 3, wenn vor dem 1.4.1980 erworben.

Statt KFZ-Brief gab es bei Neufahrzeugen dann eine ABE beim Kauf dazu.

Dennoch Amtl.Kennz., natürlich kein Vers.kennz. vorgeschrieben, jedoch konnte das große Kuchenblech Motorrad Kennzeichen auch einem kleineren für KKr und LKr weichen.

Darum kommt es halt auch darauf an , welches Bj.die jeweilige Kiste ist um zu sagen ob die damals nach alten oder neuen Recht zugelassen wurde.

Ohha .. ist dann aber wirklich gemeines Amtsdeutsch..

Also man nennt 125er zulassungsfrei und muss trotzdem zur Zulassungstelle und im Grunde das volle Verfahren durchlaufen wie mit einem PKW ..oder großen KRad...:D

1996 ist dann doch weit vor meiner Zeit...

Dann sollte der Te mal bei Yamaha anfragen, ob die ihm neue Dokumente ausstellen... oder bei seiner Behörde nachfragen und hoffen das der Bauer damals die Yamaha überhaupt schon mal zulassungsfrei "zugelassen":D hatte ...

Kann sein, das wenn er sie nur genutz hat um auf dem eigene Hof/Feld im Kreis zu fahren nie ein amtliches Krennzeichen hatte?

Ja. Finde das auch etwas irreführend. Ist aber so.

Anhänger müssen ja auch meist ein Amtliches Kennzeichnen führen und alle 2 Jahre zur HU.

Sind dennoch „Zulassungsfrei“ Steuerfrei, haben keine ZB 2 , oder KFZ Brief, nur eine Betriebserlaubnis.

Ebenso diese Traktoren, Mähmaschinen, Hausmeister Dienste Arbeitsmaschinen u.v.a. mehr.

Zitat:

@tartra schrieb am 10. November 2023 um 13:31:42 Uhr:

ok dann heißt das so, für mich bedeutet zulassungfrei sowas wie 50er Roller... Versicherungskennzeichen ran und fertig ...

so easy ist es mit einer 125er nicht...

Auch für eine 50er brauchst Du eine BE, die erfasst sein muss.

Zitat:

@tartra schrieb am 10. November 2023 um 14:03:06 Uhr:

 

Also man nennt 125er zulassungsfrei und muss trotzdem zur Zulassungstelle und im Grunde das volle Verfahren durchlaufen wie mit einem PKW ..oder großen KRad...:D

Nein, eben nicht.

Wenn Sie das volle Verfahren durchlaufen müssten, wären sie Zulassungspflichtig.

Einfach mal die Paragraphen durchlesen

Da brauche ich keine § lesen ... habe es selbst mit meiner 125er damals durchlaufen ...

Termin besorgen, Kennzeichen zugeteilt bekommen und prägen lassen, eVB Nummer besorgen, HU bericht bereithalte und schlussendlich ... Gebühren bezahlen ...:D

bis auf das man keine ZB II bekommt, sehe ich keinen Unterschied zur PKW Zulassung...

Was im Amt nun intern läuft und wie die das dann nennen ... davon bekommt der Otto Nomalo nichts mit..

Und weil keine zb2 zugeteilt werden muss, ist es eben zulassungsfrei. Und weil zulassungsfrei brauchst auch keine Kfz Steuer entrichten. Das kannst wiederum in § 3 KraftStG nachlesen. Nummer 1

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