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Anzahlung einbehalten als Verkäufer? Standgebühren?

Themenstarteram 4. August 2016 um 17:54

Fahrzeug wurde inseriert und dann angefragt. Habe mich eine weile per Whatsapp mit dem Interessent unterhalten, ich habe einen Preis (3500€) genannt den ich unbedingt haben will, daraufhin kam "ist in Ordnung" (mündlicher Kaufvertrag?) Käufer hat keine Zeit zum abholen und will zwei Wochen reservieren, ich schlage 100€ als Anzahlung vor. Jetzt zwei Tage vor Abholung kommt die Nachricht das ein Verwanter verstorben ist und deswegen kein Geld mehr vorhanden ist. Nun fordert er die 100€ wieder zurück. So weit so gut, ich wollte ihm eigendlich das Geld zurück zahlen. Aber dann kam einige Stunden später eine Nachricht die offensichtlich nicht für mich sondern für einen anderen Autoverkäufer bestimmt war. Ich denke er hat sich einfach für ein anderes Auto entschieden und will jetzt einfach die Kohle wieder zurück. Ich bin jetzt natürlich angepisst da ich extra das Inserat deaktiviert habe und in der Zeit das Auto ja hätte an jemand anders verkaufen können.

Die Komplette Anzahlung werde ich nicht einbehalten können? Oder so etwas wie eine Standgebühr verlangen? (5€ Pro Tag?)

MfG nickydw

Beste Antwort im Thema

100€ behalten und fertig, für sowas ist die Anzahlung.

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Naja ... Standgebühren für Dein eigenes Auto ... :D ... So ein Fernabsatzgeschäft kann der Verbraucher ja wohl auch kostenlos widerrufen ;)

Standgebühr wird wohl mangels Vereinbarung nicht gehen. Wenn du einen festen Kaufvertrag geschlossen hast, kannst du Erfüllung (Kaufpreiszahlung und Abholung) verlangen. Wenn du den Vertragsschluss beweisen kannst. Fordere ihn unter Fristsetzung zur Abnahme auf und drohe ihm ansonsten mit Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Wäre z.B. die Differenz zwischen deinem jetzigen und dem künftigen Kaufpreis.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. August 2016 um 20:03:14 Uhr:

Naja ... Standgebühren für Dein eigenes Auto ... :D ... So ein Fernabsatzgeschäft kann der Verbraucher ja wohl auch kostenlos widerrufen ;)

Fernabsatz? Ist das denn hier ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher???

100€ behalten und fertig, für sowas ist die Anzahlung.

Genau wegen so einem Affentheater macht man so etwas nicht.

Entweder herkommen, Vertrag unterschreiben und zahlen und dann tschüss oder bleiben lassen.

rzz

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. August 2016 um 20:08:28 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. August 2016 um 20:03:14 Uhr:

Naja ... Standgebühren für Dein eigenes Auto ... :D ... So ein Fernabsatzgeschäft kann der Verbraucher ja wohl auch kostenlos widerrufen ;)

Fernabsatz? Ist das denn hier ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher???

Für mich liest sich das jedenfalls so.

am 4. August 2016 um 18:24

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 4. August 2016 um 20:17:24 Uhr:

Genau wegen so einem Affentheater macht man so etwas nicht.

Entweder herkommen, Vertrag unterschreiben und zahlen und dann tschüss oder bleiben lassen.

rzz

Gut gebrüllt Löwe. :D

Doch dazu ist es zu Spät.

Gruß Frank,

der die Anzahlung behalten würde, da der Käufer "seine" Pflichten nicht erfüllt und die Anzahlung somit für mich verfällt. ;)

Themenstarteram 4. August 2016 um 18:43

Mündliche Zusagen müssten doch aber auch gelten, so hatte ich es in Erinnerung. Kaufvertrag existiert keiner. Ich hatte nur irgendwo gelesen das es nicht legal ist die Anzahlung einzubehalten, allerdings könne man andere Kosten geltend machen. Kosten für Stellplatz vom Fahrzeug, Wertminderung, Versicherung Steuern die ich dafür in diesem Zeitraum weiter bezahlen muss usw.

Und nein, ich bin kein Unternehmen.

Und für 100 € findet der keinen Anwalt.

@TE

Dann müsstest Du nachweisen, dass Du wegen ihm einen anderen Käufer ablehnen musstest. Geh in Dich und mach einen Haken dran ;)

Zitat:

@nickydw schrieb am 4. August 2016 um 19:54:02 Uhr:

Jetzt zwei Tage vor Abholung kommt die Nachricht das ein Verwanter verstorben ist und deswegen kein Geld mehr vorhanden ist. Nun fordert er die 100€ wieder zurück.

Hat er das wirklich als Begründung für seine Rückforderung der Anzahlung genannt oder sollte das nur als Begründung dafür dienen, daß er das Fahrzeug jetzt nicht abnehmen will?

am 4. August 2016 um 18:53

Du solltest den Schuh umdrehen und auf den abgeschlossenen Kaufvertrag ( über Whats App) beharren und dir steht sogar wegen Vertrags Nichterfüllung ein Schadensersatz in Höhe von 10% des Verkaufspreises zu. Du solltest Ihn auffordern die restlichen 250 € zu überweisen andernfalls wird das Geld über ein Inkasso Büro eingefordert.

Ich denke du wirst nichts mehr von Ihm hören.

http://www.autorechtler.de/...atz-bei-nichtabnahme-des-autos-_441.html

am 4. August 2016 um 19:13

Mal ernsthaft. Wenn mich einer schon so verarscht, gebe ich dem doch nicht die Anzahlung zurück. Ein Verwandter ist gestorben, is klar. Da würde ich mal schön auf den geschlossenen Vertrag pochen.

Ich würde mir da als Anbieter auch keinen Streß machen. Wegen lumpiper 100 € macht der Interessent mit Sicherheit kein Faß auf.

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