Anzahl der Unfälle - Angabe im Kaufvertrag

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich habe unseren Twingo 2011 gebraucht beim Renault-Händler erworben. Das Fahrzeug war als Unfallwagen deklariert, Schaden aber behoben. Im Kaufvertrag wurde festgehalten zum Unfall "Anzahl: 1, rep. Heckschaden."

Nun bin ich gerade dabei, den Wagen beim selben Händler wieder in Zahlung geben zu wollen zwecks Neuwagenkauf. Bei den Preisverhandlungen heute war noch ein Punkt offen (Inzahlungnahmepreis) geblieben, weswegen ich noch nicht unterschrieben habe. Der Verkäufer rief vorhin zurück, um mir den Inzahlungnahmepreis zu nennen. Dabei wurde zur Untermauerung des Preises auf die Historie des Fahrzeuges abgehoben, welche ja eigentlich sauber sei, wären da nicht die zwei (!!) Unfallschäden.
Auf meine Antwort an den Verkäufer, das Fahrzeug wurde mir damals von ihm persönlich als Unfallwagen mit 1 angegebenen Schaden verkauft, Stille am Telefon.

Ich will jetzt hier keine große Aktion vom Zaun brechen, aber mich interessiert schon mal, wie man damit umgeht, wenn das Fahrzeug laut Vertrag einen Unfall hatte, hinterher aber herauskommt, dass es zwei waren. Wenn ich den Wagen jetzt weiterveräußere, muss ich dann angeben, dass er zwei Unfälle hatte, obwohl ich ihn mit einem gelisteten Schaden gekauft habe und er in meinem Besitz unfallfrei ist?

Abgesehen davon, dass mir gerade gehörig die Laune vergangen ist, bei dem Händler ein weiteres Auto zu kaufen...

Beste Antwort im Thema

Wenn er 2 Schäden hatte, du aber nur von einem Schaden in kenntnis gesetzt wurdest, ist das eine Arglistige Täuschung.
Ich würde versuchen mit dem Händler eine vereinbarung zu treffen, sollte dieser nicht bereit dafür sein, anwalt holen.
Das sowas mittlerweile auch bei Vertragspartnern gang und gäbe ist, ist echt beschämend.

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Moin,

Je nachdem was es für ein Schaden war und wenn er sachgerecht gemeinsam mit dem ersten erledigt wurde - schätze ich vielleicht eine Wertminderung des Fahrzeugs von 500-1500 Euro ein. Viel mehr wird da wohl nicht bei rausgekommen sein. Ich weiss nicht warum alle bei sowas immer sofort - und das nach Jahren - nach Wandlung und Anwalt schreien ... das kostet vermutlich mehr als dabei am Ende rauskommt.

Erstmal das AH nach einem Angebot fragen, wie man dieses Malheur zur beiderseitigen Zufriedenheit aus der Welt schaffen kann - die werden vermutlich nicht ganz blöd sein. Wenn die Schilderung in der Datenbank verwirrend ist - dann kann das sehr wohl ein Versehen gewesen sein - immer sofort das schlimmste anzunehmen sagt viel über die denkweise aus. Wenn du mit dem Angebot - obwohl das Auto ja scheinbar eure Ansprüche erfüllt hat - unzufrieden ist kannst du dich anschließend mal anwaltlich beraten lassen. Nur erwarte nicht zuviel - ein gebrauchter Twingo hat ja nach 3-4 Jahren schon kaum noch einen Wert - was will man da noch.merkantil abziehen?!

Also rechne nicht mit einem Vermögen.

MFG Kester

Die Frage ans AH wurde ja schon gestellt (an meinen Verkäufer). Da keine Antwort kam, habe ich heute persönlich mit dem Geschäftsführer unterhalten. Das Gespräch war freundlich, aber bestimmt und dennoch sachlich. Mir wurde ein Rückruf zu morgen versprochen.

Ich rechne nicht mit einem Vermögen, das ist klar. Kann man bei dem ursprünglich durch mich gezahlten Kaufpreis auch nicht. Dennoch hat mir die Kenntnis des zweiten Unfalls und die daraus resultierende Tatsache, dass ich den nun auch angeben muss, einen Strich durch die Inzahlungnahme bei dem erwähnten anderen Händler gemacht. Dort werde ich mein Fahrzeug nun nicht mehr los.

Privat verkaufen ist übrigens keine Option. Das habe ich auch schon versucht, und es kostet mich eigentlich nur Nerven, mir die ganzen Teppichhändler vom Hals zu halten. Von daher würde ich den gern irgendwo im Paket mit einem Neuerwerb beim Händler abstellen und gut.

Mal schauen, was nun dabei rauskommt. Mein/Unser Problem ist, dass wir den neuen Twingo zwar ganz schnuckelig finden, objektiv betrachtet man aber woanders für deutlich weniger Geld deutlich mehr Auto bekommen kann. Bin gerade etwas ratlos, wie eine Lösung aussehen kann, die alle zufriedenstellt.

Es geht um den Twingo aus 2005?

Zitat:

@wolfgear schrieb am 11. November 2014 um 06:42:47 Uhr:


Es geht um den Twingo aus 2005?

Ja. Klingt komisch, ist aber so. 😉

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Moin,

@Benni - mir ging es darum dich davor zu warnen eine blöde Position einzunehmen. Scheint dir ja bewusst zu sein. Leider sind Forenmeinungen oft sehr polarisiert - selbst wenn sie formal juristisch richtig sein mögen - ist diese Meinung meist real nicht oder nur sehr schwer durchsetzbar. Aus Erfahrung ist mir bewusst, das sowas meist am Ende auf nen Vergleich rausläuft (auch Gerichte haben meist besseres zu tun als sich um sowas im Detail zu kümmern) und dann sind schon viele am Ende die Blöden - formell zwar recht gehabt aber trotzdem finanziell verloren.

Aber in dem Preissegment - naja ... musst dich halt immer mit diesen Glücksrittern und Teppichhändlern rumschlagen ... ist so ;-)

MFG Kester

Das Autohaus bietet mir 10% Minderung des ursprünglichen Kaufpreises, zudem ein nachgebessertes Angebot für einen Neukauf. Die 10% stehen aber unabhängig davon, ob ich kaufe oder nicht.

Kenne lediglich die Konditionen für den Neukauf noch nicht, da meldet sich der Verkäufer später nochmal (hoffentlich).

Zu den 10% - Meinungen bitte. Ok? Nicht ok?

Servus,

Dazu müsste man wissen wieviel Euro das sind. Kann durchaus OK sein.

MFG Kester

10% des damaligen Kaufpreises sind 400€.

Hmmm ...

Schwer zu sagen ... weisst du wie hoch die sogenannte merkantile Wertminderung durch den Unfall (oder auch den dir bekannten Unfall) laut Gutachten war - sprich wieviel hast du weniger gezahlt als für einen Unfallfreien Vergleichstwingo?

Wenn der dir vorher unbekannte 2. Schaden eher geringer Natur war - ja, war er heftiger solltest du vielleicht etwas feilschen. Weit weg von den 500 Euro die bei mittelalten Kleinwagen bei mittelstarken Unfällen häufig als Wertverlust angenommen werden ist das nicht.

Ist die zentrale Frage reicht dir das aus?! Spiegelt das in etwa die Marktsituation wieder?

MFG Kester

Ich weiß leider nicht, wie hoch die Wertminderung war. Auch kenne ich nicht die Schadenshöhen bzw. Reparaturkosten - es war auf der Tonspur die Rede von "2x 3000€". Beide Unfälle waren wohl nahezu identischer Natur.

Einen unfallfreien Vergleichs-Twingo kann ich nun nicht mehr heranziehen. Das Auto war bezogen auf Ausstattung und Laufleistung damals unter den 5 preiswertesten Angeboten in 200km Umkreis.

Marktsituation? Ich frage mich, ob es überhaupt einen Markt für diese Autos gibt 😉 Hier rufen immer nur "Isch geb dreihundert Euro" an... 😉 Nein, im Ernst: Kann ich nicht sagen. Bei Privatverkauf würde ich gefühlsmäßig sagen, es spielt keine Rolle, ob der nun ein oder zwei Unfälle hatte. Da sollten die 400€ also ein "Goodie" für mich sein. Bei Inzahlunggabe beim Händler kann es schon sein, dass da für mich ein Nullsummenspiel draus wird.

Wenn man sich etwas beliest, dann gibt es ja eigentlich ein Wahlrecht zwischen Rücknahme und Minderung. Unter Anwendung der Formeln, die ich rausgesucht hatte, müsste ich bei Rücknahme durch den Händler ca. 900€ für die Nutzung verrechnen. Finanziell gesehen wäre das für mich natürlich der Jackpot, allerdings wird das andersherum der Händler natürlich gern vermeiden wollen. Ich habe auch wenig Lust, dafür einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen. Fehler können immer mal passieren (ich werte das einfach mal als Fehler), und wenn der Verursacher dazu steht (das tut er ja nun auch) und ein Ergebnis erzielt wird, mit dem alle leben können, dann sollte man es auch gut sein lassen. Anwälte und Gerichte müssen sich genug mit unnützem Kleinvieh befassen.

Ich denke, ich werde versuchen, noch ein oder zwei Hunderter zusätzlich rauszuschlagen und dann die Sache abhaken.

Schlussbemerkung:

Mit dem Händler geeinigt - Privaten Käufer für den Twingo gefunden - Kapitel beendet.

Nun macht mir bloß meine Frau die Hölle heiß, weil sie in zwei Wochen kein Auto mehr hat 🙄

Prima..
warum nicht gleich so.. 🙂
btw. die 400€ kommen dem Wertverlust schon recht nahe..daher war das
Angebot o.k.

Grüße

Moin,

Klingt doch sehr positiv :-)

Ja - der Markt im Niedrigpreissegment ist hart und es gibt viele die probieren was geschenkt zu bekommen.

MFG Kester

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