anwohnerparkplakette / parkausweis verweigert
hallo,
ein nicht-eu-bürger mit einer auf 5 jahre befristeten aufenthaltserlaubnis eines anderen schengener staates darf sich für bis zu 89 fortlaufenden tagen in D aufhalten... und hat sich hier wohnraum angemietet. in der ganzen gegend gilt parkplakettenpflicht. mit mietvertrag im "bürgerbüro" vorstellig geworden.
die sagen aber, dass man sich anmelden muss um eine parkplakette zu bekommen.
warum? weil man mietverträge x-beliebig aufsetzen kann.
und auf welcher grundlage kann man sich anmelden? auf der eines mietvertrags. :wall:
im regelfall - aber ohne eu-staatsbürgerschaft oder einer d-aufenthaltserlaubnis ist es unmöglich einen wohnsitz in D anzumelden.
jeden tag, an dem man vor seiner für teuer geld angemieteten wohnung parkt, begeht man somit eine ordnungswidrigkeit, die selbstverständlich geahndet wird.
wie vorgehen?
Beste Antwort im Thema
- sich anmelden
- Ausnahmegenehmigung beantragen und eventuell bekommen
- woanders parken
- umziehen
77 Antworten
An dieser Stelle, sie scheint mir nämlich wie dafür geschaffen, wiederhole ich gebetsmühlenartig meine Meinung:
Anwohnerparkplätze sind kein Anspruch , kein Recht oder auch nur eine zugesicherte Möglichkeit, sondern eine freiwillige Sache der Stadt. Ausser die Stadt ist dein Vermieter. Wo zum Geier ist das Problem??? 🙄
Das Problem hierzulande ist, dass sich so ziemlich alle sicher sind, zu wissen auf was sie Anspruch haben. Dass sie dabei öfter mal in irrigen Annahmen versinken, wissen sie nicht, und wenn man es ihnen sagt, dann stört es sie nicht.
Park dein Auto vor der Stadt und fahr Bus, wenn du so ein Parkplatz-Depri bist! 😉😁
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Stopp ! Lesen und dann erst posten.(...)
Wies du siehst, tomovic, ist es durchaus in anderen Gemeinden üblich andere Bedingungen für eine Parkerlaubniss zu stellen, auch ohne Meldung des Wohnsitzes
Und wo? In den vier größten deutschen Städten ist die Meldeadresse (Erst- oder Zweitwohnsitz) maßgebend. Und das dürften auch die Städte sein, wo der Parkdruck am größten ist und wo man daher die Zahl der Parkausweise so klein wie möglich halten will.
Und ja, natürlich nervt auch mich manchmal die Bürokratie. Auch beim Bewohnerparken. Ich wohne nämlich in einer solchen Zone. Leider aber am letzten Eck dieser Zone. Blöderweise ist meine Zone aber die am stärksten frequentierte mit den wenigsten Parkplätzen (reine Anwohnerplätze gibt es hier z.B. gar nicht, ca. 50% der Plätze sind unter der Woche nur Haltezonen, die größte Hoteldichte der Stadt, viele Geschäfte etc). Von meinem Wohnzimmer aus kann ich aber die Nachbarzone sehen. Dort findet man IMMER einen freien Platz. Dort wohnt nämlich kaum jemand, da beinahe die gesamte Zone von der Uniklinik bebaut ist. Das nervt. Aber das Leben ist kein Ponyhof 😁 .
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
dann vermieten die mir und zwei-drei meiner kumpels ein paar qm unter.und dann werden sämtliche unsere autos monatelang in der "anwohnerparkzone" geparkt, wenn wir mal ein paar monate ausser landes sind. und dann gucken wir mal, wie fair dieses system die nachbarn dann finden. 😉
Anmelden nicht vergessen. 😮
Zitat:
Original geschrieben von timovic
Und wo? In den vier größten deutschen Städten ist die Meldeadresse (Erst- oder Zweitwohnsitz) maßgebend. Und das dürften auch die Städte sein, wo der Parkdruck am größten ist und wo man daher die Zahl der Parkausweise so klein wie möglich halten will.
Aussage ist unzutreffend:
In der grössten Stadt Deutschlands gibt es in den meisten (allen?) Bezirken eine Gästevignette, für deren Erhalt man in dem jeweiligem Gebiet nicht gemeldet sein muss, dafür aber andere Bedingungen erfüllen muss.
O.
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Die Stadt ist keine Privatgesellschaft !Zitat:
Original geschrieben von OhLord
An dieser Stelle, sie scheint mir nämlich wie dafür geschaffen, wiederhole ich gebetsmühlenartig meine Meinung:Anwohnerparkplätze sind kein Anspruch , kein Recht oder auch nur eine zugesicherte Möglichkeit, sondern eine freiwillige Sache der Stadt. Ausser die Stadt ist dein Vermieter. Wo zum Geier ist das Problem??? 🙄
Das Problem hierzulande ist, dass sich so ziemlich alle sicher sind, zu wissen auf was sie Anspruch haben. Dass sie dabei öfter mal in irrigen Annahmen versinken, wissen sie nicht, und wenn man es ihnen sagt, dann stört es sie nicht.
Park dein Auto vor der Stadt und fahr Bus, wenn du so ein Parkplatz-Depri bist! 😉😁
😰 Der Anspruch auf die Strassen hat sicher nicht der Stadt. Logisch, für wen und mit wessen Geld wurde die denn Gebaut ? Solch ich jetzt Dankbar gegenüber der Stadt sein, nur weil sie mir nicht verbietet in meiner eigenen Strasse zu parken ?
Man hat sehr sehr viele Rechte genüber einem Staatlichen Apparates heut zu Tage. Und dann wiederhole ich halt Gebetsmühlenartig:
Wozu wurde die Bewohnerparkzone eingeschaffen ? Sicher nicht um Bewohner zu Schickanieren die nur 2 Wochen im Monat dort leben !
Und Timovic, das Problem ist aber nicht das die Bewohnerzone des TEs überfrequentiert ist, sondern einfach das der Weg zur Bewohnerplakette Schwachsinn ist und für den TE nicht erfüllbar ist. Nur weil du nicht in einer Bewohnerzone parken kannst, heisst das nicht Automatisch, dass alle anderen die es Versuchen auch keinen Anspruch darauf haben. 😁
Bei uns hier sind die meisten Bewohnerzonen nicht mit (viel) weniger Parkplätzen ausgestattet als Bewohner vorhanden sind. Die Stadt will nur nicht, dass jeder x-Beliebige Einkäufer die Bewohnerzonen zu parken und statt dessen in den Parkhäusern parken. Und jede andere Verhinderung, also zb. ein Mieter der nicht dort gemeldet ist, wäre eine Zweckverfehlung.
Naja, bin ich dankbar das mir das FA und OA meine Rechnung sogar schickt, ich könnte sei ja auch abholen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
einfach das der Weg zur Bewohnerplakette Schwachsinn ist und für den TE nicht erfüllbar ist.
Was ist daran Schwachsinn? Er ist nunmal kein offiziell gemeldeter Bewohner.
Und Parkplätze sind nunmal öffentliches Eigentum, warum sollte jemand ein Anrecht haben dort umsonst parken zu dürfen und andere müssen sich Stellplätze oder Garagen auf eigenem Grund bauen? Zahlen die Laternenparker mehr Steuern? Und damit es eben nur die Bewohner bleiben und nicht jeder Hinz und Kunz dort parkt gibt es die Anwohnerparkbereiche.
Vergiss es Meik, hier herrscht das dunkeldeutsche Anspruchsdenken.... 🙄😮
Die Stadt ist keine Privatgesellschaft.... 😁
Mal wieder den Tellerrand nicht geblickt, hm? 😁😁😁
Ein kleiner Tip:
Wer ist "der Staat"?
Na?
Das weißt du doch...!? 😁
--> Ähnlich verhällt sich das bei der Stadt, nur im Kleinen. 😁
Und warum du einen Anspruch auf nen Anwohnerparkbereich haben sollt, hast du mir jetzt immernoch nicht erklären können. Bring mir mal den § du Profi! 🙄😁
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Aussage ist unzutreffend:Zitat:
Original geschrieben von timovic
Und wo? In den vier größten deutschen Städten ist die Meldeadresse (Erst- oder Zweitwohnsitz) maßgebend. Und das dürften auch die Städte sein, wo der Parkdruck am größten ist und wo man daher die Zahl der Parkausweise so klein wie möglich halten will.
In der grössten Stadt Deutschlands gibt es in den meisten (allen?) Bezirken eine Gästevignette, für deren Erhalt man in dem jeweiligem Gebiet nicht gemeldet sein muss, dafür aber andere Bedingungen erfüllen muss.
O.
Richtig, dafür muss jemand anderes (der Gastgeber) dort gemeldet sein und die Genehmigung ist zeitlich befristet (max. 4 Wochen). Die 4 Wochen kosten übrigens mehr als 2 Jahre echter Anwohnerparkausweis.
/für wenig mehr kann man sich dann auch gleich nen (offenen) Stellplatz anmieten.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Und Timovic, das Problem ist aber nicht das die Bewohnerzone des TEs überfrequentiert ist, sondern einfach das der Weg zur Bewohnerplakette Schwachsinn ist und für den TE nicht erfüllbar ist. Nur weil du nicht in einer Bewohnerzone parken kannst, heisst das nicht Automatisch, dass alle anderen die es Versuchen auch keinen Anspruch darauf haben. 😁
Das war ein (nahes) Beispiel dafür, dass ich mich auch mal über diese Regelungen ärgere, aber deshalb nicht so ein Fass aufmache. 🙄
Ohjeh, na wenn ihr meint. Dunkeldeutscher als ich kann man gar nicht sein, das glaube ich auch.
Na dann, viel spass mit eurer Berlin GmbH, Bürger und Ordnungsamt AG und Mannheimer Gerichtshöfe GbR 😉
Aber passt auf, ihr werdet bald vom EU Konzern geschluckt, presst eure Kunde noch ein bisschen mehr aus 😉
Bitte, das ist wichtig für die Zukunft: Ihr seid der Staat, und nicht umgekehrt. Das ist die Grundlage der neuen Dunkeldeutschen Demokratie. Lasst euch bitte nicht nur vom Staat kontrollieren, auch bei so Kleinigkeiten.
Vor einigen Jahren gab es in einer kleineren Stadt in der Nähe ein ähnliches "Drama" das es bis in die Lokalpresse schaffte,Rubrik Provinzposse.
Da stritten eine Mutter und ihre Tochter mit der Stadt um einen der wenigen Anliegerparkscheine in ihrer Strasse,mehr als zwei Strassen hat die Zone nicht.
Problem war das das Auto auf die Mutter angemeldet war und die am anderen Ende des Kreises wohnte und ihre Tochter wollte einen Parkausweis für dieses Auto. Von dem nicht mal eindeutig klar war ob sie das Auto ständig zur Verfügung hatte oder es im Kern darum ging das ihre Mutter ihren Arsch nicht mehr als 50m bewegen muß wenn sie ihre Tochter besucht.
Das Angebot einen ständigen Stellplatz in der Tiefgarage in der Nähe zu mieten wurde abgelehnt,vermutlich waren ihnen die max 300m die zu laufen wären viel zu viel.
Da nie jemand erfuhr wie der Streit ausging ist wohl zu erwarten das die Stadt ihn gewann,böse Zungen behaupteten zumindest das in dem Eck kein neuer Parkausweis aufgetaucht sei. 😁 Und eine der bösen Zungen soll gerüchteweise einer der städischen Knöllchenverteiler gewesen sein und man kann annehmen das denen auffällt wenn ein neuer Parkausweis im Umlauf ist. 😉 Vor allem wenn sie das betreffende Auto sehr gut kennen.
Kurz und schlecht,die Spielregeln macht die Komune und wenn es einem nicht passt? Andere Wohnung mieten bei der ein Stellplatz inklusive ist,soll es ja sogar in größeren Städten gerüchteweise geben.
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Oft gelten die Ausweise nur für 1 Jahr und müssen offiziell zurückgegeben werden, wenn man sich ummeldet. Spätestens wenn sich ein Nachmieter dort einquartieren sollte, fällt das auf (oder doch nicht...??).
wenn das mietverhältnis nicht früher endet - maximal für 2 jahre. endet das mietverhältnis ausserordentlich, wird man die plakette sicher zurückgeben müssen. aber das kann man nur, wenn man sie nicht bspw. auf dem weg vom bürgeramt zum auto nicht verloren hat.
@fruchtzwerg: ich bin nicht pissig. mir wurde nur schon mehrfach ans herz gelegt, in die trickkiste zu greifen... tatsachen etwas anders darzustellen, als sie sich tatsächlich verhalten... oder stark überspitzt ausgedrückt kriminell zu denken. und genau das hab ich jetzt halt mal gemacht. nur eben frei nach dem motto "wenn schon dann richtig".
zur beruhigung der nachbarn kann ich nur sagen, dass dieser plan keine anwendung finden wird. stadt ist berlin, bezirk - das berliner west-zentrum. da es nicht um mich geht, weiss ich nicht, ob ich konkreter werden darf. 😉
wir können nicht erkennen, dass wir etwas verwerfliches gemacht haben oder unzumutbares durchsetzen wollen. von daher suchen wir eine legale lösung, bei der man nicht jemandem was vorlügen muss.
geld spielt dabei keine rolle.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Die Anwohnerparkausweise haben ja einen Grund, es gibt deutlich mehr Anwohner als Parkplätze. Also muss man irgendwo die Zahl der Parkausweise begrenzt halten damit nicht jeder nach belieben mit einem Fake-Mietvertrag die Regelung umgehen kann.
nochmal:
es kann aber - ausser den beiden - JEDER diese regelung mkit einem gefälschten mietvertrag umgehen, indem er sich auf grund dessen, dass er ihn vorlegt anmeldet.
der weg zur plakettenerlangung ist widersinnig bzw. der parkzonenmissbrauchsschutz - ungenügend.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
es kann aber - ausser den beiden - JEDER diese regelung mkit einem gefälschten mietvertrag umgehen, indem er sich auf grund dessen, dass er ihn vorlegt anmeldet.
Der Mietvertrag sollte doch seit der Vereinfachung des Melderechts gar nicht mehr notwendig sein… Oder wurde das ganze wieder zurückgenommen?
in berlin wurde die regelung, dass man vorlegen muss zum jahreswechsel 2008/09 eingeführt. würde es diese regelung nicht geben, wäre die anmeldung ja noch einfacher.
hingehen, anmelden, parkplakette mitnehmen und bei bedarf noch am selben tag bei einer anderen zweigsstelle des LEA die abmeldung machen.