Antrag auf Wandlung in München gestellt

BMW X5 E70

Mein Dicker, der 3. jetzt macht mir nur noch Ärger:

1. Pfeifgeräusche bei Kaltstart bei kaltem Wetter

2. Knarzen des Amaturenbrett-Trägers bei kaltem Wetter und warm fahren

3. Knacken der Lenkung bei Ausfahren aus Kreisverkehren bei kaltem Wetter und Ausfall der Aktivlenkung

4. Wiederholter Ausfall des kompletten Bordcomputers incl. Navi bei kaltem Wetter incl. sich aufhängen und nicht mehr ausschalten.

5. Probleme in der Annahme von Sprachbefehlen der Sprachbefehltaste im Lenkrad

6. Pixelfehler der Temperaturanzeige in der Klimaautomatik bei kaltem Wetter

7. Klappern der Rücksitzbank und der Gepäckabdeckung

8. Defekter Automatikhebel der schon ausgetauscht wurde.

Daher habe ich jetzt Antrag auf Wandlung in München gestellt da sich meine NL sturr stellt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von appelche



hast du eine verkehrsrechtschutz?
dann ruf einen anwalt an, der sich damit auskennt und schildere ihm die lage.

Ja schmeißt den Anwälten das Geld in den Rachen, sie sollen auch leben!

Seid ihr etwa überfordert selber einen Brief an den Freundlichen mit Auflistung
der Mängel und der Erläuterung eurer Forderungen zu stellen? 😕

LG
Astrid 

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Hi,

ehrlich gesagt rechne ich nicht mit einer erfolgreichen Wandlung. Bis auf die Lenkungsthematik sind keine wesentlichen Fahrzeugsysteme betroffen. Wenn Du Glück hast weisen sie die NL an die Probleme abzustellen, d.h. Klappern und Knarzen beseitigen, neues Navi einbauen, neue Schalter ins Lenkrad, Austausch Klimabedienteil und dann hast Du keine Handhabe eine Wandlung zu verlangen.

Andererseits wären dann die Probleme ja auch beseitigt...was Du wahrscheinlich ja die ganze zeit wolltest...

bye
Sven

Nee sorry bei einem so teuren Auto kann es keiner von mir verlangen das ich eine Bastelbude zurücknehme

Zitat:

Original geschrieben von ml55amg


Nee sorry bei einem so teuren Auto kann es keiner von mir verlangen das ich eine Bastelbude zurücknehme

hallo ml55amg

du hast vollrecht soo teueren Auto kann nicht sein.es ist absoot.
ich wünsche dir viel erfolg.bitte halt uns laufend.mfg yilo

Zitat:

Original geschrieben von suntsu


Hi,

ehrlich gesagt rechne ich nicht mit einer erfolgreichen Wandlung. Bis auf die Lenkungsthematik sind keine wesentlichen Fahrzeugsysteme betroffen. Wenn Du Glück hast weisen sie die NL an die Probleme abzustellen, d.h. Klappern und Knarzen beseitigen, neues Navi einbauen, neue Schalter ins Lenkrad, Austausch Klimabedienteil und dann hast Du keine Handhabe eine Wandlung zu verlangen.

Andererseits wären dann die Probleme ja auch beseitigt...was Du wahrscheinlich ja die ganze zeit wolltest...

bye
Sven

@Sven

Ich denke Olli wollte nicht ein Abstellen der Mängel, sondern hatte den Wunsch ein Auto ohne oder mit minimalen Nachbesserungsnotwendigkeiten ausgeliefert zu bekommen, denn er hatte mit bMW vermutlich nicht ausgehandelt, dass er erstmal 50% bezahlt und dann mit viel Mühe bei BMW so nach und nach der Restpreis in möglichst kleinen Raten zufliesst.

;-)

LG

Michael

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@Michael
Ja das kann ich verstehen, meiner hat auch einiges an Maken gehabt wie knarzender Fahrersitz (sehr nervig), anlaufende Trittbretter, Klappern der Rückbank, Pumpengeräusch, abblätternde Beschichtung am Lenkrad. Wurde alles in der NL anstandslos behoben, ein angemessenes Austauschfahrzeug hatte ich auch jeweils, aber die Zeit und den Aufwand hinzufahren ersetzt mir natürlich keiner. Aber rein formal wurden die Mängel abgestellt, genauso wie beim TE. Von daher sehe ich da keinen Anspruch auf Wandlung (soweit man das von hier beurteilen kann), Mängel sind ja behoben. Premium Anspruch oder der Preis des Fahrzeugs spielen da leider keine Rolle.

Ich konnte bei meiner aktuellen Bestellung zumindest ein paar Prozent mehr rausschlagen wegen der Probleme beim bisherigen Fahrzeug.

bye
Sven

He Sven! Du hast Dir einen neuen bestellt? Wann bekommste den? Farbe?

Zitat:

Original geschrieben von BMW1erMann


He Sven! Du hast Dir einen neuen bestellt? Wann bekommste den? Farbe?

Hi,

Anfang Juni, sparkling bronze...werd noch einen separaten Post dazu aufmachen...

bye
Sven

Zitat:

Original geschrieben von suntsu


@Michael
Ja das kann ich verstehen, meiner hat auch einiges an Maken gehabt wie knarzender Fahrersitz (sehr nervig), anlaufende Trittbretter, Klappern der Rückbank, Pumpengeräusch, abblätternde Beschichtung am Lenkrad. Wurde alles in der NL anstandslos behoben, ein angemessenes Austauschfahrzeug hatte ich auch jeweils, aber die Zeit und den Aufwand hinzufahren ersetzt mir natürlich keiner. Aber rein formal wurden die Mängel abgestellt, genauso wie beim TE. Von daher sehe ich da keinen Anspruch auf Wandlung (soweit man das von hier beurteilen kann), Mängel sind ja behoben. Premium Anspruch oder der Preis des Fahrzeugs spielen da leider keine Rolle.

Ich konnte bei meiner aktuellen Bestellung zumindest ein paar Prozent mehr rausschlagen wegen der Probleme beim bisherigen Fahrzeug.

bye
Sven

@Sven

Ich denke Du wirst in der Sache absolut richtig liegen und es wird genau so kommen wie Du es gesagt hast.
Ich wollte damit auch nur meinen persönlichen Unmut über die teilweise doch bornierte Verhaltensweise der Autohersteller zum Ausdruck bringen. Wobei BMW da in bester "Premiumgesllschaft" ist. Lediglich Porsche ist da wohl zur zeit noch lobend zu erwähnen, aber wenn die in diesen Tagen auch schon mit der - wirtschaftlich sicher erfreulichen, aber stratgisch inkonsequenten- Strategie des "Über Nachlässen"-Verkaufen anfangen, bleibt abzuwarten, wie lange sie sich noch guten Service leisten können.

Michael

er kann sehr wohl auf wandlung bestehen:

wenn der ein und derselbe mangel bei 2-maligen reperaturversuchen nicht behoben werden konnte
hat er das recht auf wandlung.
punkt.

dumm ist halt, wenns immer wieder verschiedene mängel sind.
aber bei extremer häufung gehts auch dann!

hast du eine verkehrsrechtschutz?
dann ruf einen anwalt an, der sich damit auskennt und schildere ihm die lage.

man muß sich den ach so tollen konzernen nicht unterwerfen.
wenn sie ihre ( teuer bezahlte ) leistung nicht erfüllen,
dann müssen sie eben auch mit den konsequenzen leben.

ganz einfach.

gruß
apple

Zitat:

Original geschrieben von appelche


er kann sehr wohl auf wandlung bestehen:

wenn der ein und derselbe mangel bei 2-maligen reperaturversuchen nicht behoben werden konnte
hat er das recht auf wandlung.
punkt.

ja stimmt, aber was ist in diesem Zusammenhang ein Mangel? Es ist bei solchen Themen schnell die Rede von "ist Stand der Technik".

bye
Sven

Zitat:

Original geschrieben von suntsu



Zitat:

Original geschrieben von appelche


er kann sehr wohl auf wandlung bestehen:

wenn der ein und derselbe mangel bei 2-maligen reperaturversuchen nicht behoben werden konnte
hat er das recht auf wandlung.
punkt.

ja stimmt, aber was ist in diesem Zusammenhang ein Mangel? Es ist bei solchen Themen schnell die Rede von "ist Stand der Technik".

bye
Sven

nee, nee, wenn ein navi ausfällt, fällt es aus.

das hängt dir kein richter als "stand der technik" ab.

und wenn teile getauscht werden, die hinterher immer noch nicht funktionieren, auch nicht.

denn alleine der tausch der teile ist schion ein eingeständnis von bmw, daß ein mangel vorliegt ( vorgelgen hat).

gruß
apple

Zitat:

Original geschrieben von appelche



hast du eine verkehrsrechtschutz?
dann ruf einen anwalt an, der sich damit auskennt und schildere ihm die lage.

Ja schmeißt den Anwälten das Geld in den Rachen, sie sollen auch leben!

Seid ihr etwa überfordert selber einen Brief an den Freundlichen mit Auflistung
der Mängel und der Erläuterung eurer Forderungen zu stellen? 😕

LG
Astrid 

Zitat:

Original geschrieben von X5 Heizerin



Zitat:

Original geschrieben von appelche



hast du eine verkehrsrechtschutz?
dann ruf einen anwalt an, der sich damit auskennt und schildere ihm die lage.
Ja schmeißt den Anwälten das Geld in den Rachen, sie sollen auch leben!

Seid ihr etwa überfordert selber einen Brief an den Freundlichen mit Auflistung
der Mängel und der Erläuterung eurer Forderungen zu stellen? 😕

LG
Astrid 

grundsätzlich bin ich auch der meinung, daß man die meisten dinge ohne anwalt reglen kann.

aber manchmal bedarf es eines anwältlichen rates,

d.h. noch lange nicht, daß man vor gericht zieht oder sonstwas anstellen muß.

nur wenn man sich mit einem gegner einigen will, der definitiv alle register ziehen kann,

sollte man wenigstens ein bißchen ahnung von dem haben, auf was man sich ( möglicherweise ) einlässt.

im übrigen geben die herrschaften schon mal klein bei, wenn sie merken, daß man sich nicht ohne gegenwehr über den tisch ziehen lässt.

ich will hier keinem raten einen großangelegten rechtsstreit anzuzetteln.

da gibts letztendlich meist eh keinen "gewinner".

aber man muß eben nicht vor den"großen" kuschen.
das erwarten diese nämlich meistens und richten ihr tun und handeln (leider allzu oft) auch danach aus.

gruß
appelche

Mein "gesunder Menschenverstand" würde auch sagen, dass es nicht sein kann, dass mein 🙂 mein neues Auto nicht repariert kriegt und ich trotzdem keine Wandelung bekomme...

ABER: ich habe den Tanz mit einem neuen BMW 7er gerade hinter mir...trotz erheblicher Mängel und mehrfacher (!!) Nachbesserungsversuche durch den 🙂 und zweimaligem "Einfliegens" eines Ingenieurs aus München hat mein Anwalt (!!) keine Wandelung oder sonstige Einigung hinbekommen.
Da wurden die Hauptmängel (starke Windgeräusche ab 80 km/h, rumpelnde Hinterachse) zum "Serienstand" erklärt und gut war es!! Das hat sich genau 24 Monate (!!) hingezogen...allein der vom LG Potsdam bestellte Gutachter hat sich nach dreitägiger Probefahrt 7 Monate (!!) Zeit gelassen, seine "Expertise" abzuliefern...auch erst nach mehrfacher Mahnung durch das Gericht...

In den 2 Jahren bin ich mit dem Auto knapp 3000 Kilometer gefahren, die restlichen 3500 kms sind durch Vergleichsfahrten, Probefahrten usw durch die Werkstatt und Gutachter angefallen.

Ich habe natürlich jeden Monat weiterhin die Leasingrate zahlen dürfen (1.610,-) und habe mit Sonderzahlung und den Versicherungskosten unterm Strich knapp 40.000 Euro bezahlt...für ein Auto, das ich nur wenige Wochen benutzt habe....

Diese Xeisskiste hat mich Nerven und das Vertrauen in BMW, Anwälte (er war so ein Penner!) und "Gerechtigkeit" gekostet....

Nur durch die nach 2 Jahren erfolgreichen Bemühungen des Verkäufers meines Vertrauens gelang es im November, dass ich den 7er losgeworden bin und jetzt den X5 habe, mit dem ich sehr zufrieden bin. Hätten die Bemühungen des Verkäufers nicht zum Erfolg geführt, hätte BMW einen jahrzehntelangen Kunden für immer verloren...

Also richte Dich mit Deinem Wandelungsersuchen auf eine lange und frustrierende Reise ein...

Ich drücke Dir die Daumen, dass es bei Dir besser läuft!!

Gruss Michael

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