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Ansteuerung Bi-Xenon Fernlicht

Mercedes E-Klasse W212

Hallo,
weiß jemand, wie der Stellmotor für die Fernlichtblende des Scheinwerfers, angesteuert wird???
Der Motor hat einen 4 Poligen anschluss-pin, den man ganz gut ausm PC bereich kennt... alle Farben sind schwarz am Pin.

Danke im voraus.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Warum kaufst du dir nicht ein Auto mit Xenon, dann musst du dir die Belehrungen hier nicht anhören und riskierst nichts und zum Schluss nervst du nicht mit blendenen Scheinwerfer.
Da die Scheinwerfer ihr Prüfzeichen für Halogenleuchtmittel erhalten haben und nicht für Xenon verlieren sie die Zulassung mit den oben genannten Folgen.
Auch wenn dir das nicht gefällt ist es so.

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ob du es glaubst oder nicht, mit LED's hab ich mich schon auseinander gesetzt.... eine Taschenlampe zu basteln mit ner HighPower LED ist kinderspiel.... Die verrichtet ihren dienst seit monaten und ich hab mir paar €uros gespart damit.....
aber ein Scheinwerfer auf LED umrüsten, na klar..... da ich hab erst rechte keine lust drauf um die schaltung aufzubauen, dann die Kühlung.... außerdem, ist die Technik für Scheinwerfer zu neu und es ist alles noch Anfällig (siehe die TFL eines Audi A6/S6 an, die fahren alle Blind durch die ausgefallene einheit).

Außerdem, was hat die Berechnung jetzt damit zu tun? ich hab die 2 Lampen module komplett bekommen und nicht nur irgendwie ein Teil davon.... ich hab die dinger schon im Betrieb gehabt und sie funktionieren einwandfrei, Blenden nicht (im gegensatz zu alten Modellen).... nur noch die Stellmotoren ansteuern und gut iss.....

Zitat:

Original geschrieben von bstid20



außerdem,
wenn die dinger wirklich blenden sollten,
wieso,
hat es MB in seinem W212 als zugelassene scheinwerfer ...???

:rolleyes: mir kann keiner erzählen, dass wenn es richtig macht, die dinger gefährlicher sein könnten, als die Serienscheinwerfer im W212...

MB hat sie als zugelassenen Scheinwerfer im W212, richtig.

Aber MB hat keine Zulassung erhalten für den Umbau in einen 15 Jahre alten Ford.

Hat man wohl vergessen zu beantragen.

Es ist schier unfassbar, daß in dem Zusammenhang dann auch noch von "richtig machen" geschrieben wird.

Da gibt's nichts richtig zu machen, weil diese ganze Bastelei Murks ist.

Zitat:

Original geschrieben von Chephren_71



Da gibt's nichts richtig zu machen, weil diese ganze Bastelei Murks ist.

hab ich was anderes Behauptet?

mit richtig meine ich, dass man es nicht gerade so Bastelt, als hätt ein Kind daran gesessen und gespielt....

und ja, Murks ist es!

ja, ich Bastel gerne.... bei alten autos und deren große ersatzteile, hat man mehr möglichkeiten.... zum glück ist mein wagen nicht von basteltuning betroffen wie ein Polo/Golf/Astra/calibra oder sonstwas in der art....

(nicht falsch verstehen, ich hab nichts gegen Tuning, solange es sauber und richtig gemacht wird!).. aber irgendwann ist es auch zuviel....

ich brauche hier nicht weiterzuschreiben, ich hoffe das hier ein Schloss kommt, denn helfen würdet ihr eh nicht mehr..... die Technik ist ja nur neuwagen enthalten

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Na, da kennt sich aber einer ganz toll mit den §§ aus...:D
Dann kannst Du doch bestimmt auch den entsprechenden § nennen, nach dem ein Erlöschen der BE dazu führt das der Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung nicht mehr existiert. Ich kann das leider nicht, weil's den nämlich nicht gibt...:rolleyes:

Man könnte diesen Umbau als Gefahrerhöhung lt. §23 VVG sehen. Damit wird der Versicherer nach §26 VVG leistungsfrei. Sieh mal

hier

.

Gruß

Adam68

exakt. und das ist nicht nur eine theoretische rechtsposition.

Zitat:

Original geschrieben von Adam68


Man könnte diesen Umbau als Gefahrerhöhung lt. §23 VVG sehen. Damit wird der Versicherer nach §26 VVG leistungsfrei. Sieh mal hier .

Nach § 26 Abs. 3 VVG ist die Versicherung von der Leistung frei, soweit die Gefahrenerhöhung ursächlich für den Versicherungsfall ist. Das bestreitet niemand. Der User

mehrzehdes

hat aber behauptet, daß das Fahren mit erloschener BE gleichzeitig auch Fahren ohne Versicherungsschutz nach § 6 PflVG wäre. Und das ist nun mal vollumfänglicher Bullshit.

zugegeben scheint dieser § nicht das ganze Spektrum abzudecken, ich kriege das aber raus. Aber auch einschlägige Web-Seiten pubilzieren das, siehe z.B. hier .
Wenn das auch nicht reicht, besorge ich mal eine genaue rechtliche Erläuterung.
Gruß
Adam68

ich werde mich nicht mit unbewaffneten schießen. aus dem ausnahmefall, daß trotz nicht mehr bestehenden versicherungsschutzes dennoch eine regulierung erfolgen muß (übrigens praktisch nie vollumfänglich), folgerst du, ein versicherungsschutz bestehe noch. du verwechselst also konsequenzen in einem angenommenen leistungsfall mit dem grundtatbestand. mehr sage ich dazu hier nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


mehr sage ich dazu hier nicht mehr.

Na hoffentlich...

:D

Da Deine bisherigen Beiträge durch keinerlei Sachkenntnis getrübt sind, kann auf weitere Phantastereien aus dem Märchenland auch gut verzichtet werden...

;)

Der Umbau ist nicht zugelassen und ich würde anregen, das ein Mod hier mal Schluß macht.

Zitat:

Original geschrieben von benzsport


... das ein Mod hier mal Schluß macht.

Moin

:)

Ich bin dann mal so frei.

**** closed ****

Gruss TAlFUN

MT Moderation

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