Anspruch auf Leihwagen?
Hallo Forum!
Wenn das Fahrzeug innerhalb der Garantiezeit mehr als vier Tage in der Werkstatt steht, da Ersatzteile nicht lieferbar sind und das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, besteht dann ein Anspruch auf ein Leihfahrzeug?
Mobiltätsgarantie maximal für 4 Tage + 1 Tag zur Abholung des Fahrzeuges.
Mein Fahrzeug steht 350 km entfernt in einer Opelwerkstatt. Bis einschließlich Morgen habe ich noch einen Leihwagen über die Mobilitätsgarantie.
Gruß
direct
12 Antworten
@direct ,
mein Siggi stand über 3 Wochen in der Werkstatt weil OPEL die benötigten Ersatzteile nicht liefern konnte .
Habe mit dem Ersatzsiggi 3.500 km gefahren 🙂
War fur mich Kostenneutral 🙂
Ruf doch die Werkstatt an .
mfg
Omega-OPA
Hallo Omega-Opa
Werde ich auf jeden Fall machen. Da ich die Werkstatt jedoch leider nicht persönlich kenne - Wagen am Wochenende vor die Tür gestellt und Schlüssel in den Briefkasten geworfen -, weis ich nicht, ob die "mitspielen" bzw. welche tatsächlichen Ansprüche ich habe.
Die von der Mobilitätsgarantie waren zwar nett und freundlich, haben mich jedoch mit meinen Fragen an die Serviceabteilung in Rüsselsheim verwiesen. Dort meinte man zu mir, ich sollte mich an die Opel-Mobilitätsgarantie halten.
Ich werde mein Glück direkt beim Händler versuchen - wie komme ich jedoch ggf. an eins seiner Ersatzfahrzeuge ran, wenn kein Leihwagen über Sixt oder so.
Abwarten, ggf. sehe ich Probleme wo keine sind. Man macht sich aber schon seine Gedanken.
Bis dann
direct
Du brauchst auf jeden Fall die Bestätigung vom FOH das es länger dauert mit der Reparatur .
Viel Glück 🙂
mfg
Omega-OPA
Hallo...
Mein Signum stand in den letzten Wochen leider auch öfters in der Werkstatt. Habe immer ohne Probleme ein Ersatzfahrzeug ohne Berechnung bekommen. Kann jedoch die "Verschiebung der Zuständigkeiten" zwischen der Werkstatt und dem Mobilitäts-Service bestätigen. Lediglich als ich in Urlaub wollte und somit das Ersatzfahrzeug quasi beim mir nur rumstehen sollte - das fanden die nicht so toll. Ist ja aber auch zu verstehen - kostst die ja zunächst auch Geld welches Sie evtl. nicht vom Mobilitäts-Service zurück bekommen.
Auch bei mir war ein Teil zunächst nicht lieferbar. Ist aber ja eighentlich das Problem von Opel - oder ??
Würde jedenfalls auch eine Bestätigung für die Lieferprobleme beim ausführenden Händler verlangen und diese dem Mobilitäts-Service vorlegen.
Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von direct
...haben mich jedoch mit meinen Fragen an die Serviceabteilung in Rüsselsheim verwiesen. Dort meinte man zu mir, ich sollte mich an die Opel-Mobilitätsgarantie halten.
Ich erkenne den berühmten Opel-Tanz 😁
Sagen wir mal so: Wenn Du Deinen Wagen mit eigener Kraft bis zu dem FOH bringen konntest - er also noch fahrtüchtig war, ist die Mobilitätsgarantie schon mal aussen vor. Nun stehst Du vor dem Problem, dass Dir nur anhand einer über Garantie laufenden Fehlerbeseitigung kein Ersatzfahrzeug zusteht (egal, wie lange die Reparatur dauert!) - so besagt es die Garantie von Opel. Wurde mir mehrmals telefonisch vom KIC (an das Du ja bereits von den Mobilitätsleuten verwiesen wurdest - aus gerade genannten Gründen!) erläutert. Zitat: "Sie können froh sein, dass Sie von Ihrem Händler einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen haben. Laut unseren Garantiebedingungen haben Sie keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen"
Punkt.
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Ich erkenne den berühmten Opel-Tanz 😁
Sagen wir mal so: Wenn Du Deinen Wagen mit eigener Kraft bis zu dem FOH bringen konntest - er also noch fahrtüchtig war, ist die Mobilitätsgarantie schon mal aussen vor. Nun stehst Du vor dem Problem, dass Dir nur anhand einer über Garantie laufenden Fehlerbeseitigung kein Ersatzfahrzeug zusteht (egal, wie lange die Reparatur dauert!) - so besagt es die Garantie von Opel. Wurde mir mehrmals telefonisch vom KIC (an das Du ja bereits von den Mobilitätsleuten verwiesen wurdest - aus gerade genannten Gründen!) erläutert. Zitat: "Sie können froh sein, dass Sie von Ihrem Händler einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen haben. Laut unseren Garantiebedingungen haben Sie keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen"
Punkt.
Soweit zur Garantie von Opel - nun aber zur gesetzlichen Gewährleistung. Über die kannst du über den Hänler - der dein Vertragspatner ist - einen Leihwagen bekommen.
Alles weitere ist im Schuldrecht nachzulesen.
Und wo steht da geschrieben, dass mir ein kostenloser Ersatzwagen zusteht? Soweit ich weiss, ist das eine freiwillige Leistung, die der FOH nicht erbringen muss. Wenn Du ihm also egal bist, lässt der Dich laufen...
Hallo,
ich weis jetzt wie es funktioniert:
1. Man freut sich, dass das Fahrzeug noch innerhalb der Frist von 4 + 1 Tag fertig geworden ist.
2. Man fährt 350 km in die eine Richtung, um das Fahrzeug abzuholen und den Leihwagen abzugeben.
3. Man fährt 345 km in die andere Richtung, um 5 km vor der Haustür erneut liegen zu bleiben.
4. Man wählt die 0800 ....
5. Man wartet auf den ADAC, das Abschleppfahrzeug und den Mietwagen.
6. Die nächsten 4 + 1 Tage sind gerettet.
:-(((((((
Kein Scherz, mir eben passiert.
In den letzten Tagen wurde der Spanner der Steuerkette, Zahräder etc. gewechselt, da der Spanner gebrochen war - kurz vor Motorschaden laut FOH. Erste Diagnose war Zündaussetzer 2. Zylinder, Zündbrücke defekt.
Nun ist die Diagnose laut ausgelesenem Fehlerspeicher: Zündaussetzer ....
Ach ja, vor zwei Monaten mit gleichen Symptomen: Drosselklappe ....
Leichter Frust bei mir.
Ich hoffe, dass der Motor keine nachhaltigen Schäden hat.
Sonst begeisterter Signum-Fahrer!!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß
direct
Ohweh, da bekommt der Begriff "Mobilitätsgarantie" aber eine ziemlich unangenehme Bedeutung: garantiert ständig mobil, um den Wagen in die Werkstatt zu bringen, abzuholen, bringen, ... 🙁
Mein FOH meinte zum Thema Leihwagen:
Sollte die Reparatur innherhalb der Garantiezeit länger als einen Tag dauern, bekomme ich am dem 2. Tag in der Werkstatt einen Leihwagen - kostenlos.
Hab's aber nicht probiert, die waren zum Glück immer am 1. Tag fertig.
Dies ist eine freiwillige Leistung. Er müsste nicht. Schätze Dich glücklich 😉