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Anspruch auf Ersatzwagen

Themenstarteram 7. Januar 2010 um 16:14

Hallo Leute,

seit heute um 11 Uhr steht mein A5 (2,0TFSI 155 kw, Mj 2009) in der Vertragswerkstatt. Ursache ist eine Fehleranzeige der Motorkontrollleuchte. Leider konnte die Werkstatt den Fehler aus mir unbekannten Gründen nicht feststellen und musste sich direkt an Audi wenden. Heute ist zumindest also mit keiner Problemlösung mehr zu rechnen.

Meine Frage an euch ist nun, ab wann ich Anspruch auf einen Ersatzwagen habe (Falls ich die Kiste morgen nicht wiederbekommen könnte).

Wäre um jede Hilfe dankbar.

Viele Grüße !!!

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16 Antworten
am 7. Januar 2010 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von mp909

Dann kann ich also zusammenfassen:

1. Audi wird sich wieder drücken.

2. Der Ersatzwagen ist von der Stimmung der Werkstatt abhängig.

zu 1) Audi wird sich da auch einigermassen kulant zeigen, als meiner Wegen Ersatzteillieferprobleme 3 Wochen auf dem Hof stand gab es ja auch kein Problem ueberhaupt einen fahrbaren Untersatz zu kriegen, so dass man mobil bleibt, sondern da gab es nur das Problem, dass ich mit dem Angebotenen Wagen nicht zufrieden war :)

Themenstarteram 7. Januar 2010 um 18:42

Ist bei mir ja vergleichbar, im Augenblick hat die Vertragswerkstatt einen Diagnosefehler.

Mal sehen, was sich noch ergibt, danke an alle für die Antworten.

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