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Anschnallsignal

Audi A6 C6/4F

Hallo Leute,
wie geht Ihr eigentlich mit dem nervenden Signal um, wenn Ihr Euch einmal nicht anschnallt?
Da ich sehr oft kurze Wege auf unserem Fabrikgelaende zurueck lege um meine Unterlagen nicht alle tragen zu muessen nervt es sehr (dort schnalle ich mich halt selten an).
Gibt es eine Moeglichkeit das ausschalten zu lassen?

28 Antworten

Laut meinen Info´s muss der Kunde dafür unterschreiben, das die Gutwarnung deaktiviert wird. Die Warnung kann nur im Kombiinstrument herausgenommen werden, Ändert aber nichts an der Funktion im Airbagsystem. Wenn die Gurtwarnung nervt, verursacht durch stellen von Gegenstänen auf den Beifahrersitz, steckt en Beifahrergurt ins schloss.
Das Problem sind die Versicherungen. Werden hier Komponenten bei einem Unfall ausgelöst, die bei nichtbelegungnicht ausgelöst werden, bezahlt die Versicherung nicht.

Zitat:

Original geschrieben von uweo


Auch wenn es diese Anschnallpflicht gibt, liegt es trotzdem in der Verantwortung des Fahrers, das auch einzuhalten.

Sicherlich.

Das Gurtsignal soll den Fahrer ja auch nur an seine Verantwortung erinnern.

Es ist schon manchmal sehr amüsant was mitunter als Fakt dargestellt wird.

1.) Die Gurtwarnung ist nicht Bestandteil der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (Auskunft KBA) und somit kann auch der Versicherungsschutz nicht gefährdet sein. Ist auch logisch, siehe 2.

2.) Was machen eigentlich die armen Teufel, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Gurt tragen dürfen und auch die entsprechende Bescheinigung nach StVo haben?

3.) Die Sache mit der Deaktivierung des Airbags liegt eine Spur anders. Niemand wird erwarten, dass man vom Gurt gerettet wird, wenn er nicht angelegt ist -> einfache Prüfung der Soll-Funktionalität. Wenn aber der Airbag deaktiviert ist und keine Leuchte darauf hinweist, habe ich als Fahrer auch keine Chance die Funktionsfähigkeit zu ersehen.

4.) Die Gurtwarnung ist ausschließlich ein Kriterium für den fünften Stern im NCAP-Crashtest.

5.) Eine Anschnallpflicht besteht nach StVO ausdrücklich nicht bei Ein- und Ausparkvorgängen. Keine Rede davon, erst Gurt dann Motor an!!

Es gibt also keinen übergeordneten Grund seitens Audi, die Deaktivierung der Gurtwarnung zu verweigern. Einzig die Firmenphilosophie kann als Grund herhalten.

Grüße vom Powergolfer

@Powergolfer

1. Anschnallplicht beim ein und ausparken besteht. Anschnallen und beide hände ans lenkrad (sich dabei natürlich shcön den hals verrenken)

2. Es gibt einen schieb vom winterkorn, wenn ich dzukomme werd ich ihn mal posten.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Powergolfer


Eine Anschnallpflicht besteht nach StVO ausdrücklich nicht bei Ein- und Ausparkvorgängen....

...sofern diese NICHT auf öffentlichen Straßen stattfinden...

Es gibt, glaube ich, den goldenen Mittelweg. Ich habe vor einer Weile aus einem Forum die Steuerkodes fuer den F4 heruntergeladen. Die Steuergeraete codierung STG 17 (Kombiinstrument) (Funktion 07) beinhaltet die Codierung fuer die Gurtwarnung: Kode 0: Keine Gurtwarnung; Kode 4: Gurtwarnung EUROPA: Optische dauerhafte Warnung, Akustische Warnung fuer 91 Sekunden aktiv. Es gibt aber auch den Kode 2: Gurtwarnung USA/Kanada alt: Optische und akustische Warnung fuer 6 Sekunden. Ich finde das kann man aushalten und dem Gesetz ist auch Genuege getan.

HH

Gestern beim Freundlichen...:

Frage: "Könnten Sie vielleicht ...???"

Antwort: "Kein Problem, soll ich ihn gleich mit
nach Hinten ...??"

5 min später - Start ohne Gebimmel :-))!!!!

Nix Audi-Anweisung, nix Unterschrift etc.

Gruß Baldi

im prinzip finde ich das signal nicht schlecht. aber bereits nach vier tagen nervt mich das gegonge, wenn ich bei mir zuhause in die garage fahren will und dort der übersicht wegen die gurten löse. ich lasse es mir aber deswegen (noch) nicht deaktivieren.

gruss
reto

Zitat:

Original geschrieben von HH-A6


und dem Gesetz ist auch Genuege getan.

HH

das ist unlogisch - wenn es keine Gesetz und keine Vorschrrft gibt, dass es eine Gurtwarnung geben MUSS (und so sieht es wohl aus), dann kann auch keinem Gesetz Genüge getan werden.

Ich war eben in der Werkstatt, um Öl nachkippen zu lassen. Hab da gleich mal nachgefragt, ob er nicht das Gegonge abschalten kann. Antwort: "Kann ich nicht". Ich darauf: "Wollen Sie nicht oder dürfen Sie nicht??". Er hat mir dann erklärt, dass er nicht kann, weil er überhaupt keine Software hätte, mit der er das verändern könne - er kommt da nicht ran... So'n Quatsch! Kennt nicht einer von euch eine Werkstatt im Raum Hamburg, die das macht???

Gruß Uwe

Vielleicht geht der Trend ja zur Zusatzgurtschnalle, die lose im Auto liegt und bei Nichtgebrauch als Bieröffner dient... .
Ich habe das Anschnallen dermaßen verinnerlicht, daß ich schon angeschnallt war, nur um am MMI rumzuprobieren. Ich fühle mich auch ansonsten zu keiner Zeit vom Gurt gestört.

Zitat:

Original geschrieben von uweo


Er hat mir dann erklärt, dass er nicht kann, weil er überhaupt keine Software hätte, mit der er das verändern könne - er kommt da nicht ran... So'n Quatsch!

Gruß Uwe

Wenn es eine offizielle AUDI-Werkstatt ist, würde ich ihm einfach mal einen Ausdruck von

http://de.openobd.org/audi/a6_4f.htm#17

(Bereich xxx?x: Gurtwarnung) mitbringen und ihm eine runterhauen, wenn er sagt, dass er das nicht kennt oder er das Diagnosegerät zum Ändern nicht hat....

Hat meiner ohne Probleme machen können. Zwar auch mit wenig Ahnung, weils schon im Juni 2004 war, aber ohne jeglichen Widerstand.

Zitat:

Original geschrieben von uweo


Ich war eben in der Werkstatt, um Öl nachkippen zu lassen. Hab da gleich mal nachgefragt, ob er nicht das Gegonge abschalten kann. Antwort: "Kann ich nicht". Ich darauf: "Wollen Sie nicht oder dürfen Sie nicht??". Er hat mir dann erklärt, dass er nicht kann, weil er überhaupt keine Software hätte, mit der er das verändern könne - er kommt da nicht ran...
Gruß Uwe

Grins....wo warste denn wenn man fragen darf ? Raffay ?

@vagtuning
nee, das nannte sich 'Autohof Reimers' in Rellingen...
Man wirbt mit: reimers:da will ich hin
Nachsatz von mir: aber nicht so oft....

Uwe

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