Anschnallen & Blaulicht
hi,
ich fahre manchmal ein paar leute von der disco nach hause und wüsste gern was mir passiert wenn die polizei merkt das jemand nicht angeschnallt ist also punktetechnisch oder geldstrafe oder so ?
Die nächste Frage ist folgendes: Ich hab eine alte polizeisirene mit blaulicht und würde mir die gern aufs dach schrauben ohne Lampe und martinshörner drin also quasi nicht funktionstüchtig was habe ich zu befürchten ?
bin für alle kommentare dankbar ^^
wäre super wenn ihr was wüsstet
27 Antworten
Wenns nicht funktioniert gibts keine Probleme.
Ist dann quasi nur Dekoration.
Die Frage hatte auch Vw-T3-Doka mal irgendwo. Den seinen Blog siehst du manchmal rechts am Rand.
Mal rumsuchen.
Gruß
Volkmar
alles was am fz lichttechnisch vorhanden ist MUSS auch funktionieren...demnach MUSS das blaulicht angeschlossen sein....es DARF aber nicht angeschlossen werden, da du keine entsprechende eintragung als sokfz im fz-schein hast.....eine (funktionsUNfähige) montage ist also nicht zulässig!
ja aber im prinzip ist da doch keine lampe drin oder also ist es jawohl auch keine lichttechnik oder ?
Zitat:
Original geschrieben von nogel2000
ja aber im prinzip ist da doch keine lampe drin oder also ist es jawohl auch keine lichttechnik oder ?
dieses bauteil besitzt eine zulassung als blaulicht...damit ist es eine lichttechnsiche einrichtung, die entweder funktionieren MUSS oder erst garnicht angebaut werden darf.....und selbst wenn es keine zulassung besitzen würde, dürfte es nicht montiert werden da damit "lichtsignale" erzeugt werden
könntenund es damit wieder zulassungspflicht wird....
Ich denke auch, dass du bei entsprechender Montage sehr oft in Kontrollen kommen wirst, weil da so manche Beamte was dagegen haben.
also mein chef hat ne t1 feuerwehr. das blaulicht ist noch drauf und funktioniert auch. wenn er damit auf öffentlichen straßen unterwegs ist, dann muß das licht abgedeckt sein... ich denke also nicht das man ein blaulicht auf ein privatfahrzeug bauen darf, ob es geht oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von rollionputer
das blaulicht ist noch drauf und funktioniert auch. wenn er damit auf öffentlichen straßen unterwegs ist, dann muß das licht abgedeckt sein...
wird gerne vom tüv bei der oldtimerabnahme so eingetragen dass das blaulicht abgedeckt sein muss....rein rechtlich gesehen ist das NICHT zulässig sondern einfach nur ein auge beim tüv zugedrückt, schlichtweg "geduldet"....
im regelfall muss entweder die blaue lichtkappe durch eine gelbe/orange ersetzt werden (hier auch nur wieder mit entsprechender eintragung im fz-schein) oder das blaulicht ganz demontiert werden.....
Hi rollionputer,
da es sich eine FW-Ausrüstung handelt, kann das blaue Lämpchen montiert bleiben, die Mütze ist zur Abdeckung dieser Lichteinrichtung völlig ausreichend.
Es wird vom TÜV abgenommen und auch von der Rennleitung nicht beanstandet.
Wer Sonder-KFZ erwirbt, auf dem das Blaulicht noch montiert ist, kann dieses auf dem KFZ belassen, sie müssen lediglich in ihrer Funktion unbrauchbar gemacht werden, zB. durch Ledermützen oder lichtdichte PVC-Hauben. Martinshörner, falls noch unter Strom, sind in diesen Fahrzeugen abzuklemmen, selbiges gilt für Feldjäger- und Sanitäts-KFZ.
Bei Inbetriebnahme der Sondereinrichtungen, wie auch der Inbetriebnahme von selbst montierten Sondereinrichtungen wird das bis zur Vorstrafe führen. Mit Bussgeldern allein, geht sowas nicht mehr zu Ende.
Das ist etwas, was im öffentl. Dienst bei Missbrauch der Signaleinrichtung zum Diszi führt. Bsp: 19:45 von der Wache aus mit aktivem Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn zum Supermarkt, der um 20:00 schliesst.
Bei Gelblichtern, wie bei einigen Kommunal- und Baufahrzeugen üblich, gilt selbiges, auch die müssen zum Betrieb genehmigt sein, dann gibt es die Auflage der 2. Blinkerpaare, der Reflektorfolie auf Front und Heck, dazu muss eine Erklärung abgegeben werden, zu welchem Zweck das Fahrzeug eingesetzt wird.
Ohne entsprechenden Gewerbenachweis unmöglich zu bekommen, ergo, auch hier die Mütze auf die gelbe Lampe. und schon, kann man die signalgelbe DoKa, den weissen Bus, die/den graue(n) oder grüne(n) DoKa oder Bus von der Stadtreinigung im orig. Zustand erhalten.
TÜV und Rennleitung gehen damit recht locker um, was auch für die jetzige oder spätere H- Zulassung nicht ganz unwichtig ist.
Anschnallen: Es besteht Anschnallpflicht, google mal nach dem Bußgeldkatalog. Zahlt übrigens der Fahrer, da er verantwortlich ist.
Blaulicht, wie schon gesagt, wenn es bereits montiert war, ab oder verdecken (= im Regelfall nur bei historischen oder Sammlerfahrzeugen zum Erhalt des Originalzustands).
Nachträgliche Montage, auch nicht funktionsfähig, ohne Sondergenehmigung überhaupt nicht zulässig. Hier reicht schon der optische Eindruck. Also mit Ärger verbunden. Grund ist ganz einfach, Verhinderung von Mißbrauch und Schutzbedürfnis für die, die es wirklich benötigen/haben müssen.
Gruss
ok das mit dem blaulich sehe ich dann ein danke ^^
aber zum anschnallen bleibt das bei einem bußgeld oder gibt es einen punkt ?
mfg nogel
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Einen Punkt für den Fahrer, die Bussgeldhöhe ist dem entsprechend
sag mal, was machst du eigentlich den ganzen tag? jeder andere schreibt hier seine gedanken aber du hast gleich immer so ausführliche texte? liest du den ganzen tag bücher??? 🙂
Moin,
vielleicht könnte man das Glas vom Blaulicht überlackieren, sieht vielleicht besser aus, als eine Abdeckung. Oder mir Folie bekleben. Auch den Farbton könnte man ja auch ein wenig abändern, das es nicht ganz orginal aussieht.
Zitat:
Original geschrieben von rollbert
Moin,
vielleicht könnte man das Glas vom Blaulicht überlackieren, sieht vielleicht besser aus, als eine Abdeckung. Oder mir Folie bekleben. Auch den Farbton könnte man ja auch ein wenig abändern, das es nicht ganz orginal aussieht.
aha...also eine leuchte die er eh nicht fahren darf auch noch baulich verändern damit die ihre zulassung verliert?