Anschluss Garantie Plus - Beginn 17.01.25 / zahlbar sofort?!
Hallo liebe Freunde des Schwedenstahls,
ich habe mich frühzeitig mit meinem Händler bzgl einer Anschluss Garantie in Verbindung gesetzt (sonst hätte ich das vermutlich vergessen).
Garantiebeginn 17.01.25
Heute flattert eine Mail mit Rechnung im Anhang in mein Outlook, Zahlung sofort.
Wie seht ihr das? Rechnung zurückweisen, weil erst Zahlungspflichtig mit Beginn der Leistung/Versicherung?
Danke für eure Meinung!
20 Antworten
Zitat:
Ich verstehe die Aufregung auch nicht. Du hast jetzt gekauft, der Händler hat seine Leistung (den Versicherungsvertrag) erbracht. Wenn du jetzt nicht zahlst kommst du in Zahlungsverzug und Rücktritt wäre nur möglich wenn du den Vertrag telefonisch oder per Email abgeschlossen hast.
Stimmt nicht, die Versicherungsbedingungen lassen einen 14-tägigen Rücktritt ohne Nennung von Gründen zu. Habe auch die Anschlussgarantie für 3 Jahre abgeschlossen, in meinen Unterlagen ist das explizit aufgeführt.
Zitat:
@mustimustimusti schrieb am 5. Juli 2024 um 09:35:37 Uhr:
Ich verstehe die Aufregung auch nicht. Du hast jetzt gekauft, der Händler hat seine Leistung (den Versicherungsvertrag) erbracht. Wenn du jetzt nicht zahlst kommst du in Zahlungsverzug und Rücktritt wäre nur möglich wenn du den Vertrag telefonisch oder per Email abgeschlossen hast.
So ein Käse, wirklich. Wenn man keine Ahnung von Vertragsrecht hat, dann sollte man einfach gar nichts sagen.
Der Händler hat bis dato gar nichts erbracht, außer eine Rechnung auszustellen. Ein 14 tägiges Rückrufrecht tritt in Kraft, wenn die Vertragsunterlagen mir zugehen bzw. eine Auftragsbestätigung, was nicht ist. Denn dann muss der Garantiegeber seine Vertragsinhalte und Details zum Rückruf erstmal schriftlich vorlegen.
Zitat:
@stonehouse2001 schrieb am 5. Juli 2024 um 10:06:55 Uhr:
Zitat:
@mustimustimusti schrieb am 5. Juli 2024 um 09:35:37 Uhr:
Ich verstehe die Aufregung auch nicht. Du hast jetzt gekauft, der Händler hat seine Leistung (den Versicherungsvertrag) erbracht. Wenn du jetzt nicht zahlst kommst du in Zahlungsverzug und Rücktritt wäre nur möglich wenn du den Vertrag telefonisch oder per Email abgeschlossen hast.So ein Käse, wirklich. Wenn man keine Ahnung von Vertragsrecht hat, dann sollte man einfach gar nichts sagen.
Der Händler hat bis dato gar nichts erbracht, außer eine Rechnung auszustellen. Ein 14 tägiges Rückrufrecht tritt in Kraft, wenn die Vertragsunterlagen mir zugehen bzw. eine Auftragsbestätigung, was nicht ist. Denn dann muss der Garantiegeber seine Vertragsinhalte und Details zum Rückruf erstmal schriftlich vorlegen.
Wenn du jetzt abschließt, hast du halt auch die Preise von heuer. Wenn er nächstes Jahr teurer wird, hast den höheren Preis - nur so als Nebenbei Info
Wenn du bei Kauf gleich eine 5 Jahres Garantie mitkaufst, musst die auch sofort zahlen
Zitat:
@stonehouse2001 schrieb am 5. Juli 2024 um 09:19:33 Uhr:
Zitat:
@123lmn schrieb am 5. Juli 2024 um 08:47:06 Uhr:
Die Aufregung verstehe ich insgesamt nicht ganz. Das ist doch keine Einbauküche mit Risiko von Insolvenz oder Mangel, sondern eher eine Tüte Brötchen. Ich kaufe die Leistung, ich bezahle die Leistung. Zu früh gekauft? Eigene Entscheidung.Eine Tüte Brötchen, welche 500€ kostet. Ganz schön teure Brötchen.
By the way, bei Küchen wird zumeist eine Anzahlung geleistet. Der Rest bei Lieferung, sprich Leistung.
Naja eben, eine Küche ist es nicht. Es wird kein Werk für Dich erstellt. Es gibt keine Lieferzeit. Du kaufst es, Du zahlst es; der Preis hat damit nichts zu tun. Wenn Du aus freien Stücken für Deine Zwecke zu früh kaufst, ist das halt so. Also much to do about nothing.
Aber Du hast ja eine Lösung für Dich gefunden, damit ist ja alles in Ordnung.
Ähnliche Themen
Zitat:
@stonehouse2001 schrieb am 5. Juli 2024 um 10:06:55 Uhr:
So ein Käse, wirklich. Wenn man keine Ahnung von Vertragsrecht hat, dann sollte man einfach gar nichts sagen.Zitat:
@mustimustimusti schrieb am 5. Juli 2024 um 09:35:37 Uhr:
Ich verstehe die Aufregung auch nicht. Du hast jetzt gekauft, der Händler hat seine Leistung (den Versicherungsvertrag) erbracht. Wenn du jetzt nicht zahlst kommst du in Zahlungsverzug und Rücktritt wäre nur möglich wenn du den Vertrag telefonisch oder per Email abgeschlossen hast.
Der Händler hat bis dato gar nichts erbracht, außer eine Rechnung auszustellen. Ein 14 tägiges Rückrufrecht tritt in Kraft, wenn die Vertragsunterlagen mir zugehen bzw. eine Auftragsbestätigung, was nicht ist. Denn dann muss der Garantiegeber seine Vertragsinhalte und Details zum Rückruf erstmal schriftlich vorlegen.
Mea culpa. Frage mich allerdings warum du hier einen Thread aufmachst wenn du Anwalt bzw. Vertragsprofi bist ausser zu trollen.
Ebenfalls kann die Anschlussgarantie im Januar teurer geworden sein... Dann ärgerst du dich über den Storno...
Und zur Zahlung, du hast jetzt geordert, also wird sofort bezahlt, ist normal und logisch, ausser ihr vereinbart etwas anderes.