Anruf vom Freundlichen:(
Hallo
gerade rief mich der 🙂 an und teilte mir mit das ich einen Termin zur Abholung meines Touran machen kann 😉, aber...
Er sagte mir das der Sharan, den ich ihnen nachträglich zum Abgabetermin verkauft hatte, nicht so viel Wert sei wie im vertag steht(natürlich Händlerpreis) , da der Computer von denen wohl einen Fehler gemacht hat🙁
das heißt: der Sharan Comfortline 1.9TDi 115PS; ....wie in der Signatur, wurde im Vertrag für 15.500€ verkauft, jetzt aber sagt er das sie nur ca 14000€ geben können, da der Computer wohl nicht richtig gerechnet hat - und das nach ca 3 Wochen -ich weiss zwar das ich den Sharan privat für ca 17-18 t€ loswerden würde, aber ich hatte keine Lust selber zu verkaufen.
Ich dachte der Vertrag sei unterschrieben, aber der 🙂 meint er und sein Chef hätten noch nicht unterschrieben- SCHEI"§E!!!
Könnt ihr mir weiter helfen? Was kann ich machen ? Was für Rechte habe ich ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von avni.koese
,den ich ihnen nachträglich zum Abgabetermin verkauft hatte,
Was das bedeutet hat hier noch keiner gefragt. War der Sharan Teil des Vertrags beim Kauf? Dort schreibt man nämlich normalerweise die Inzahlungnahme mit rein. Oder hat er den Sharan nachträglich, also unabhängig vom Neuwagenkauf (den ja der Verkäufer auch unterzeichnen muß) an den Händler verkauft? Dann kann er nämlich nicht so einfach vom Neuwagenkauf zurücktreten, da dieser ja dann in einem eigenen Prozess erworben wurde und zunächst mit dem Ankauf des Sharan nichts zu tun hatte. Der Ankauf sollte in diesem Fall immer Bestandteil des Neuwagenvertrags sein.
Gruß, Jochen
25 Antworten
Das habe ich auch gerade gedacht (darauf bauen übrigens die Abzockeseiten im Internet auf, auf die Jochen bestimmt noch nicht reingefallen ist)
Es sieht dann natürlich echt anders aus als das, wovon ich ausgegangen bin.
Hi zusammen,
Jochen hat das genau richtig dargestellt. Man muss unterscheiden, ob der Ankauf des alten Wagens Bestandteil des Vertrages des Neuwagenkaufs war oder nicht. Sollten das zwei unabhängige Verträge sein, dann kanns Probleme geben.
Ich habe das Ende letzten Jahres ähnlich gemacht, das Autohaus hat meinen alten Touran für 15.000 Euro angekauft und ich habe dort nen neuen bestellt. Ich durfte den Alten dann noch fahren bis der Neue fertig war. Natürlich hat das Autohaus den Wagen zu dem Preis nur angekauft, weil ich nen Neuen bestellt habe. Aus diesem Grund wurde unter "Sonstige Vereinbarungen" geschrieben: " Der Gebrauchtwagen-Ankaufsvertrag gilt nur in Verbindung mit der Neuwagenbestellung Nr. XXXXX vom XX.XX.XXXX"
Dieser Vertrag wurde von dem Verkäufer als Vertreter des Autohauses und mir unterzeichnet und damit war die Sache gegessen. Allerdings habe ich dort auch schon den vierten Neuwagen innerhalb zwei Jahre gekauft, deswegen wars für mich auch nur ne Formsache.
Ich würde allerdings - ohne ne rechtliche Wertung vornehmen zu wollen - trotzdem in die Sondervereinbarung interpretieren, dass ich den Neuwagen auch abnehmen müsste, wenn es beim Ankauf des Alten Probleme gibt. Auch die verbindliche Bestellung des Neuen enthält bei mir keinerlei Hinweise auf den alten Wagen.
Wie gesagt, bei mir gings ohne Probleme, aber die Sachlage hängt extrem vom Vertrag bzw. der Verquickung des beiden Verträge ab.....wenns so gewesen wäre wie bei mir, würde ich sagen, alles klar, da der Ankaufsvertrag ja unterschrieben war, aber wenn die Unterschrift des Autohauses fehlt, würde ich vermuten, dass Du den Neuwagen trotzdem abnehmen musst.
Gruß stef
Verstehe ich nicht.
Wenn ich weiß, daß ich ca. 1.500,-- bis 2.000,-- EUR mehr bekomme beim Privatverkauf, und auch sicher bin den Wagen loszuwerden, dann gibt es für mich keine zwei Meinungen.
Wo ist denn das Problem den Wagen auf verschiedenen Seiten anzubieten?
Und mit dem Händler hätte ich ein erhebliches Problem. Wechsel definitiv nicht ausgeschlossen.
Meine Meinung dazu.
Viele Grüße
Rüdiger
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So eine linke Socke von 😁 habe ich ja noch gar nicht gehört. Im Leben würde der mein Geld nicht mehr erhalten.........Kaufvertrag aufgrund arglistiger Täuschung auflösen, Sharan privat verkaufen und dann den Touri bei einem anderen 😁 bestellen. Auch wenn es nun länger dauert aber so ein Verein bekäme mein Geld nicht.
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
So eine linke Socke von 😁 habe ich ja noch gar nicht gehört. Im Leben würde der mein Geld nicht mehr erhalten.........Kaufvertrag aufgrund arglistiger Täuschung auflösen, Sharan privat verkaufen und dann den Touri bei einem anderen 😁 bestellen. Auch wenn es nun länger dauert aber so ein Verein bekäme mein Geld nicht.
Ich glaube auch nicht, dass es sich wirklich um zwei Verträge handelt. Man stelle sich vor, der Neuwagenvertrag scheitert aus irgendeinem Grunde; z.B. Tod des Bestellers, dann könnten die Erben das alte Auto in Zahlung geben - wohl kaum.
und wenn das nun ein Vertrag ist, dann haben die den Vertrag eben angefochten - wegen Irrtums. Und dann würde ich mal prüfen, ob da nicht die Fristen abgelaufen sind - hab gerade kein BGB zu Hand. (und Feierabend 😉)
Aber ein Anfechtungsrecht wegen "arglistiger Täuschung" ist wohl etwas weit hergeholt. Die müsste man dem Autohausmitarbeiter Vorsatz nachweisen - ob das wohl gelingt? 🙄
Ich würde auch mal einen Rechtsanwalt befragen und den genau die Verträge (oder den Vertrag) analysieren lassen.
Grüße,
flei123
Zitat:
Original geschrieben von flei123
Aber ein Anfechtungsrecht wegen "arglistiger Täuschung" ist wohl etwas weit hergeholt.
das als Anfechtungsgrund wird sicher schwer zu beweisen sein, war auch eher so rein privat gemeint. Für mich ist es das jedoch, Kunden gelockt und dann......probieren wir es doch mal.....der freut sich so auf sein neues Auto......der schluckt das schon. Ich finde es eine riesen Sauerei aber was soll es....kaum mal einen Monat ( Januar ) wieder ein fettes Plus an Neuwagenverkäufen gemacht - zumindest nach den Angaben des KBA - dann werden die 😁 gleich wieder frech.....pfui noch einmal.
Hallo
also mein Anwalt hat denen jetzt per Fax irgendeine Nachricht geschickt, und meinte das auch schon andere vor uns Probleme mit dem selben Händler hatten...
ach und das war so:
1. Im Januar bin ich zum 🙂 um den kaufvertrag zu erstellen, aber noch nicht um zu unterschreiben... jedoch hatte ich meinen Sharan nicht dabei und der konnte nicht in den Vertrag eingebunden werden:das heißt wir haben mündlich abgemacht mindestens 14.9t€, und zwei Wochen später bin ich zum 🙂 und hab den Sharan für 15.5t€ verkauft...
Zitat:
Original geschrieben von Mr_X_9999
vielleicht sollte man Volkswagen Informieren was der Händler da mit seinen Kunden abzieht
hmmm... keine schlechte Idee, denn Volkswagen wird mich ja sowieso bald anrufen und mich fragen ob ich zufrieden war....da kann der 🙂 dann nicht mehr punkten