Anmeldung/Einfuhr von U.S Version mit EU Papieren
Hallo alle zussamen.
ich habe da ein Fahrzeug (w123) im Auge das ich eventuell kaufen möchte.Beim dem Auto handelt es sich um eine U.S version mit Holländischen Papieren.Hat jemand erfahrung bezüglich anmeldung solcher U.S Fahrzeugen und gibt es da vileicht weniger Bürokratie da das Fahrzeug schon Holländische Papiere besitzt?
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
Zitat:
Das Fahrzeug hat ja schon eine EU Zulassung. Demnach wirst du auch keine Probleme haben.
Es hat zwar eine EU-Zulassung ,aber keine EG-Betriebserlaubnis. Insofern muss eine Einzelabnahme durchgeführt werden , es sollte vorher geprüft werden ,ob das Fzg schon teilweise oder vollständig den deutschen Vorschriften entsprechend umgerüstet wurde.
Die Vereinfachung besteht lediglich darin ,dass kein Zoll mehr anfällt.
MfG Volker
19 Antworten
Da Stimme ich Dir zu, der Ton macht die Musik. Leider wird sich den Foren immer öfter im Ton vergriffen.
Moin Moin !
Zitat:
Ne AU wäre nicht zielführebd gewesen, da dadurch keine bessere Schadstoffklasse zustande kommt.
Eine AU vergleicht doch auch nur die Ist-Werte mit den vom Herstellers angegebenen Soll-Werten.
Deswegen auch der Hinweis auf das Datenblatt. Wird es bestimmt auch für die 123er geben,oder?
Völlig richtig ! Ich habe aber nicht geschrieben ,dass durch die AU eine bessere oder überhaupt eine Schadstoffklasse erreicht werden kann. Ich schrieb:
""Gerade Fzge aus dieser Zeit mussten aber teilweise für einige Staaten in den USA schon gewisse Grenzwerte einhalten ,so dass man regelmässig davon ausgehen kann ,dass Fzge ,die in allen Staaten der USA verkauft wurden ,auf jeden Fall bessere Grenzwerte eingehalten haben als hierzulande vorgeschrieben. Normale Abgasmessung (AU) reicht also aus""
Zum besseren Verständnis schreibe ich es mal andersrum:
Da die Fzge für die USA auf gar keinen Fall zu dieser Zeit schlechtere Werte haben durften als hier in D, kann man immer davon ausgehen ,dass ein Re-Import aus den USA die für dieses Fzg die zum Zeitpunkt der EZ die in D geltenden Werte immer einhält. Damit braucht es logischerweise kein Abgasgutachten.
MfG Volker
Die Abgasnorm ist doch irellevant.
Ziel ist doch wohl eine H-Abnahme.
Standlicht und Rücklichter mit Seitenmarkierungsleuchten sind also ORIGINAL und können, wie bei allen US-Autos bleiben.
Nur die Seald Beam Lampen müssen raus . . . da gibt´s genormte H4 Lampen für, habe ich auch in meinem Plymouth !
Kosten 20 - 30 Euro
Einfach mit den holländischen Papieren und den neuen Scheinwerfern zum TÜV, H-Gutachten machen lassen - 2 Jahre TÜV ist da inclusive, dann zum Verkehrsamt und zulessen
Die Zulassungsstelle will nur das H-Gutachten, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahtbundesamt und die originalen Papiere als Eigentumsnachweis ( bei mir waren es schwedische, bei dir sind es holländische )
Wahrscheinlich sind sogar schon H4 lampen drin, weil bei uns die seald Beam Lampen sauteuer sind.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 27. Dezember 2015 um 09:29:28 Uhr:
Moin Moin !Alle 123 besitzen kein Abgasgutachten ,dieses wurde damals noch nicht gefordert. Insofern sind auch alle in D erstmalig zugelassenen Fzge mit "00" verschlüsselt. Gerade Fzge aus dieser Zeit mussten aber teilweise für einige Staaten in den USA schon gewisse Grenzwerte einhalten ,so dass man regelmässig davon ausgehen kann ,dass Fzge ,die in allen Staaten der USA verkauft wurden ,auf jeden Fall bessere Grenzwerte eingehalten haben als hierzulande vorgeschrieben. Normale Abgasmessung (AU) reicht also aus.
MfG Volker
Bitte noch mal genau belesen bevor Du sowas ablässt.
Es geht um ein Abgasgutachten für dieses Fahrzeug , welches wenn nicht dem Serienstand entspricht nachgereicht werden muss. Aber Abgasgutachten ist ein Muss.
Was glaubst Du warum damals soviele US Importe ( gerade Opel GT ) durch einfache Art und Weise zu 69 zigern gemacht wurden????
Sorry aber komme aus der Scene und das seit den 70 zigern.
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Moin Moin !
Zitat:
Es geht um ein Abgasgutachten für dieses Fahrzeug , welches wenn nicht dem Serienstand entspricht
Ich konnte (und kann) den Ausführungen des TE nicht entnehmen ,dass das Fzg nicht dem Serienzustand entspricht.
Und nein ,ein Abgasgutachten gab es in den 70ern noch nicht ! Das verwechselst du mit der Einführung der AU ,damals noch ASU genannt,die erfolgte zum 1.4.85 , und betraf (und betrifft) Fzge ab EZ 1.7.69 mit Benzinmotor. Diese Fzge müssen lediglich die Herstellerwerte im Leerlauf einhalten ,liegen diese nicht vor ,gelten ges. Grenzen. Erst später mit der Einführung des G-Kats wurden verschiedene Abgasklassen eingeführt ,zur Einstufung dienten dann Abgasgutachten ,die haben aber mit der AU (ASU) nichts zu tun !
MfG Volker