Anmelden ohne HU Bericht?

Hallo,

Ich hab hab mir Sonntag ein Auto gekauft, leider hatte der Vorbesitzer damals selber beim Kauf kein Bericht dazu bekommen. Er konnte das Auto mit dem Fzg. Schein anmelden.

Ich habe jetzt aber weder einen HU Bericht oder ein Stempel / Siegel.

Und niemand wusste wo er zuletzt zur HU war.

Jetzt ist meine Frage, reicht beim anmelden der Fzg Schein mitgemacht nächsten HU Termin oder brauch ich den HU Bericht?
Kann ich irgendwo rausfinden wo er zuletzt zur HU War? Gibt es da evtl ein Zentralregister?

Bin über jede Hilfe dankbar!

Beste Antwort im Thema

komische geschichte,vielleicht wäre der gang zuerst zum tüv & den wagen durchchecken zu lassen auch net so blöd ?!

der vorbesitzer eines meiner wagen hat auch den prüfbericht "verlegt",ich später zwar nicht gefunden,dafür auf der hebebühne einige rostnester in achsteilen & auch an spritleitungen gefunden

in dem moment habe ich die schusseligkeit des netten herrn innem völlig anderen licht gesehen 🙄

du wärste in deinem fall dann auch der dritte halter innerhalb 2jahre,klingt auch nicht unbedingt vertrauenserweckend 🙁

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Der Mangel vom schwarz Tüv war mir nicht bekannt.
Und natürlich kann man denjenigen rückwirkend haftbar machen, vorallem da es die Person selber zugegeben hat.
Urkundenfälschung ist immernoch eine Straftat ob da nun er oder der Prüfer belangt wird ist mir in der Hinsicht erstmal egal.

Hast du selbst Strafanzeige gestellt?
Wenn ja, so ein Fass hätte ich persönlich jetzt nicht aufgemacht.

Nein ich nicht, GTÜ meinte aber ich soll es bei der Zulassungsstelle angeben morgen.
Mir persönlich wäre es auch unnötiger Aufwand

Musst du für dich entscheiden.
Auch wenn der Vor-Vorbesitzer was falsch gemacht hat, ich würde nichs unternehmen.

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..wie haste nu das Fahrzeug zum Prüfer gerbacht, oder stand es schon in einer Werke ?

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:18:53 Uhr:


..wie haste nu das Fahrzeug zum Prüfer gerbacht, oder stand es schon in einer Werke ?

jetzt ist wohl Ruhe im Karton

Moin,

Wenn ich dir ohne Zeugen sage, dass ich JFK erschossen habe kannst du mich auch anzeigen und es wird nix weiter passieren. WEIL nix beweisbar ist. Du hast ja nicht einmal den Bericht. Schwarz gemacht kann auch bedeuten, dass der Bericht in einer Werkstatt ganz korrekt erstellt wurde - ABER das Fahrzeug gar nicht begutachtet wurde. Dann wurde gar nix gefälscht. Davon abgesehen bin ich mir nicht einmal sicher OB ein HU Bericht eine Urkunde ist (die Plakette wäre eine).

Und wenn wir mal annehmen das alles so wie du es erzählst oder verstanden hast richtig ist - dann bist NICHT Du derjenige der betrogen wurde. DANN hast du keine Anspruch auf Schadensersatz. Den hätte derjenige der Betrogen worden ist d.h. der Vorbesitzer oder dessen Vorgänger (je nachdem wer dafür verantwortlich ist) - nur denen ist KEIN Schaden entstanden. Da du das Auto bekannterweise OHNE HU Bericht gekauft hast, dir zudem bekannt ist (oder sein sollte) das man den HU Bericht zum Anmelden benötigt - war dir der Mangel bei Fahrzeugübergabe bekannt - d.h. du wusstest, dass du eine neue HU brauchst - entsprechend kein Schadensersatzanspruch gegenüber deinem Verkäufer. Wenn du gegenüber diesem einen Schadensersatzanspruch hättest - dann hätte dieser wiederum einen gegenüber seinem Verkäufer und so weiter.

Du kannst zwar nun wen Anzeigen - dafür ist die Zulassungsstelle aber nicht der richtige Verein, aber wenn da niemand Strohdoof ist wird nix nachweisbar sein. Und weil die Schadensersatzansprüche davon unabhängig sind und dir das fehlen des HU Berichts (egal ob der echt war, verloren wurde,, gefälscht oder erschlichen und absichtlich entsorgt wurde) bekannt war - hast du keinen Schadensersatzanspruch, denn DAFÜR ist nur der Umstand wichtig - du wusstest beim Kauf es ist KEIN HU Bericht dabei (weshalb er nicht dabei war ist nicht wichtig) ist. Das wäre anders, wenn der Bericht dabei gewesen wäre und bei der Zulassung wäre aufgefallen der ist gefälscht - dann hättest du nen Schaden ... kurios ... aber so ist das.

Und verwechsel später nicht folgendes - wenn dir jemand die HU bezahlt ... heißt das nicht, du hättest Recht gehabt ... sondern nur, derjenige war im Zweifel nett, wusste es nicht besser oder wollte nur seine Ruhe haben (um eventuell halt vielleicht keine schlafenden Hunde zu wecken...).

Trenn bitte den Umstand, dass du dich beschissen fühlst davon, das du wirklich beschissen wurdest - das ist rechtlich bei weitem nicht das gleiche.

MfG Kester

Auto war doch noch angemeldet kann ich doch ganz locker mit vorfahren beim Tüv.

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