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Fahrzeug Anmeldung ohne Original HU Bescheinigung (Zweitschrift)

Themenstarteram 19. März 2019 um 17:00

Liebe Motor-Talk Community,

ich hab folgende Frage, ich habe für Freitag einen Termin zur Anmeldung eines Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt vereinbart. Leider hat das Autohaus den Original-TÜV Bericht nicht mehr auffinden können und mir daher eine Zweitschrift (Scan per E-Mail) zugesandt. Ist damit eine Anmeldung problemlos möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe und Viele Grüße

Jan

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9 Antworten

In der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist der nächste fällige HU-Termin auch vermerkt. Bei der Zulassungsstelle in meinem Wohnsitz-Landkreis war die Zulassung meines neu gekauften Gebrauchtwagens vor ein paar Monaten sogar ganz ohne HU-Bericht möglich, weil aus dem Fahrzeugschein hervorging, dass HU/ASU ganz frisch gemacht worden waren. Das reichte dem Sachbearbeiter dort als Nachweis aus.

Möglicherweise verfahren die Zulassungsstellen in anderen Bezirken aber anders und verlangen den letzten HU-Bericht.

Tipp: Auf der Webseite der jeweiligen Zulassungsstelle nachsehen, welche Unterlagen für die Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges verlangt werden.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 19. März 2019 um 21:02:59 Uhr:

In der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist der nächste fällige HU-Termin auch vermerkt. Bei der Zulassungsstelle in meinem Wohnsitz-Landkreis war die Zulassung meines neu gekauften Gebrauchtwagens vor ein paar Monaten sogar ganz ohne HU-Bericht möglich, weil aus dem Fahrzeugschein hervorging, dass HU/ASU ganz frisch gemacht worden waren. Das reichte dem Sachbearbeiter dort als Nachweis aus.

War bei mir genauso, bisher haben die bei mir nie (die letzten 3-4x nicht) nach der HU/AU geschaut/gefragt. Dabei hatte ich Sie aber immer!

Zitat:

Möglicherweise verfahren die Zulassungsstellen in anderen Bezirken aber anders und verlangen den letzten HU-Bericht.

Tipp: Auf der Webseite der jeweiligen Zulassungsstelle nachsehen, welche Unterlagen für die Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges verlangt werden.

Auf der Website zu meiner Zulassungsstelle (München) stand genau das Gleiche, HU/AU - Bescheinigung erforderlich, gebraucht haben Sie diese aber nicht. Natürlich, wenn du den Fahrzeugschein vergisst bei der HU/AU (und es folglich in diesem nicht eingetragen ist, ist mir einmal so gegangen) brauchst du den Bericht und selbst dann würde ich wahrscheinlich lieber nochmal zum TÜV/Werkstatt fahren und das nachtragen lassen als mit dem Sachbearbeiter im Amt zu diskutieren, denn wenn der zickig ist und es im Schein stehen haben will. Klar, idR. sollte das nicht so weit kommen, aber wir haben schon alle mal mit Deppen zu tun gehabt. :p

Moin,

In 90% der Fälle funktioniert das, aber manchmal ist es eben auch anders. Die genauen Gepflogenheiten vor Ort kannst du telefonisch oder auf deren Webseite nachlesen.

LG Kester

Bei unserer Zulassungsstelle steht im Netz HU Bescheinigung erforderlich! Auch im Wartezimmer hängen große Zettel mit HU Bescheinigung notwendig ohne keine Zulassung. Als ich meinen gebrauchten zulassen wollte wurde ich auch nach der Bescheinigung gefragt. Als ich sagte ich habe keine hat die Sachbearbeiterin die Augen verdreht und es ging auch ohne!

Bei uns ist der Bericht notwendig und wird auch abgefragt, von daher wäre es mir ohne doch zu heiß.

Aber du hast ja eine richtige Zweitschrift wenn ich das richtig verstehe? Bekommst du das Original denn noch per Post? Ob dem Amt die Kopie per Mail reicht, würde ich an deiner Stelle vorher telefonisch erfragen, sonst war der Weg noch umsonst. Welche Organisation hat denn den TÜV gemacht? Du kannst auch bei dir vor Ort zur gleichen Prüforga gehen und eine Zweitschrift anfragen, sollte so ~15€ kosten.

Bei KFz - Zulassungen benötigt das Straßenverkehrsamt grundsätzlich keine Bescheinigungen mehr für Hauptuntersuchungen ab Okt 2017, da der Datensatz dort in elektronischer Form vorliegt.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 20. März 2019 um 17:01:57 Uhr:

Bei KFz - Zulassungen benötigt das Straßenverkehrsamt grundsätzlich keine Bescheinigungen mehr für Hauptuntersuchungen ab Okt 2017, da der Datensatz dort in elektronischer Form vorliegt.

O.

Wäre ja schön, aber das steht wo? Ich habe jetzt mal gerade exemplarisch in Köln, Berlin, München, Potsdam & Hamburg geschaut. Überall steht "Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

durch den Fahrzeugschein/die Zulassungbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung." oder ähnlich als mitzubringende Unterlagen...

Moin,

Weil das eine die schöne Theorie ist - aber längst nicht alle Zulassungsstellen technisch dazu in der Lage und einige auch einfach nicht Willens dazu sind. Da sind wir dann spontan wieder bei den vielen kleinen Lokalfürstentümern ;)

LG Kester

Zitat:

@snegel schrieb am 20. März 2019 um 17:07:29 Uhr:

 

Wäre ja schön, aber das steht wo? Ich habe jetzt mal gerade exemplarisch in Köln, Berlin, München, Potsdam & Hamburg geschaut. Überall steht "Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

durch den Fahrzeugschein/die Zulassungbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung." oder ähnlich als mitzubringende Unterlagen...

hier ein Auszug der Webseite des "Kraftfahrtbundesamt"

"In gleichzeitiger Umsetzung von Vorgaben der Richtlinien 2014/45/EU und 2014/46/EU werden hierzu die Ergebnisse aller Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung von den durchführenden Stellen an das KBA übermittelt und dort im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert.

.

.

Die Realisierung der Speicherung wurde in zwei Phasen realisiert. Beispielhaft sind Monat und Jahr des auf die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung folgenden Ablaufs der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bereits zwingend ab dem 01.10.2017 zu übermitteln und zu speichern.

Genutzt werden diese Daten hauptsächlich im herkömmlichen Zulassungsverfahren und wie o. a. zur Realisierung der internetbasierten Zulassung."

Auf diese Daten hat die Zulassungsstelle Zugriff. Ob sie es auch macht, ist eine andere Frage.

Dies erklärt auch möglicherweise die unterschiedliche Handhabung der Vorlagepflichr der Hu - Bescheinigung bei den Zulassungssstellen .

O.

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