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KFZ- Zulassung kein HU Prüfbericht ???

Themenstarteram 1. Februar 2020 um 12:11

Hallo

Ich möchte ein gebraucht gekauftes KFZ wieder anmelden.

Rein theoretisch hat der Wagen noch 2 Monate gültige HU.

Ich habe dazu:

den alten deutschen Fahrzeugbrief

den mit "Außerbetriebgestzt am..." gestempelten Fahrzeugschein mit HU Stempel von der GTÜ

und einen Nachweis über Durchführung AU.... von der GTÜ

die alten Kennzeichen mit HU Siegel oder einen Prüfbericht habe ich nicht.

 

Bekomme ich da bei der Wiederinbetriebnahme Probleme ?

Grüße

Beste Antwort im Thema

äh, „die Dame am Empfang“ sitzt da zu ihrem Privatvergnügen und verursacht keine Kosten und die Infrastruktur ist selbstverständlich auch kein Kostenfaktor.

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am 1. Februar 2020 um 12:29

Sollte so klappen, aber wenn du ganz sicher sein willst ruf am Montag bei der Zulassungsstelle an.

Kommt auf die Zulassungstelle an.

Bei unserem Bürgeramt reicht auch der Stempel in der ZUB1 oder wie bei dir im alten Schein.

Zweitschrift bei der GTÜ anfordern (12 €) und Du hast keine Sorgen.

https://www.gtue.de/.../56026.html

am 2. Februar 2020 um 19:14

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 2. Februar 2020 um 13:12:34 Uhr:

Zweitschrift bei der GTÜ anfordern (12 €) und Du hast keine Sorgen.

https://www.gtue.de/.../56026.html

...das ist ja Wucher, bei der DEKRA hier hab ich Kopien von Prüfberichten noch immer kostenlos bekommen.

Arbeitest Du umsonst?

 

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. Februar 2020 um 20:14:04 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 2. Februar 2020 um 13:12:34 Uhr:

Zweitschrift bei der GTÜ anfordern (12 €) und Du hast keine Sorgen.

https://www.gtue.de/.../56026.html

...das ist ja Wucher, bei der DEKRA hier hab ich Kopien von Prüfberichten noch immer kostenlos bekommen.

am 2. Februar 2020 um 19:21

...ich sag mal so - dafür, dass die Dame am Empfang / hinterm Tresen nur mal eben das amtl. Kennzeichen eingibt und eine Kopie vom gespeicherten Prüfbericht ausdruckt... so etwas ist einfach Kundenservice.

äh, „die Dame am Empfang“ sitzt da zu ihrem Privatvergnügen und verursacht keine Kosten und die Infrastruktur ist selbstverständlich auch kein Kostenfaktor.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. Februar 2020 um 12:45:47 Uhr:

Kommt auf die Zulassungstelle an.

Bei unserem Bürgeramt reicht auch der Stempel in der ZUB1 oder wie bei dir im alten Schein.

Ganz genau. ...und manche Zulassungsstellen wollen unbedingt die HU Bericht sehen, dann solltest du:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 2. Februar 2020 um 13:12:34 Uhr:

Zweitschrift bei der GTÜ anfordern (12 €) und Du hast keine Sorgen.

https://www.gtue.de/.../56026.html

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 10:30

Allso.........

Anruf auf der Zulassungsstelle.

Antwort: Der Stempel im Schein genügt für die Zulassung

mit der Empfehlung eine Zweitschrift zu beantragen zwecks Polizeikontrolle.

Wichtig bei Abmeldung . HU sollte nicht länger als 2 Monate abgelaufen sein.

Sonst Strafe von 15-55 Euro.

Danke für eure Antworten.

Grüße Micha

Zweitschrift der HU für eine Polizeikontrolle? Also dieser vorauseilende Gehorsam trägt bei den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung schon merkwürdige Früchte :D

Hier sollten Einige mal die entsprechenden Gesetze studieren, anstatt zu posten.

Zitat:

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

 

 

Zitat:

@therealrob schrieb am 3. Februar 2020 um 11:55:54 Uhr:

Zweitschrift der HU für eine Polizeikontrolle? Also dieser vorauseilende Gehorsam trägt bei den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung schon merkwürdige Früchte :D

Noch nie gebraucht, noch nie gehört. Aber man lernt ja immer was dazu.

Mitführen nicht aber auf verlangen beizubringen und wie es bei uns am Bürgeramt ist reicht der Stempel in der ZUB2.

Zitat:

@Micha321 schrieb am 3. Februar 2020 um 11:30:19 Uhr:

Wichtig bei Abmeldung . HU sollte nicht länger als 2 Monate abgelaufen sein.

Sonst Strafe von 15-55 Euro.

War das ironisch gemeint?

Was für Vollpfosten arbeiten denn mittlerweile beim Straßenverkehrsamt?

Ich habe schon öfters Roller abgemeldet, dessen Tüv um mehr als 2 Jahren (!) abgelaufen war.

Solange der Roller immer in meiner Garage steht und im öffentlichen Verkehr nicht auftaucht, darf das niemandem interessieren. So ist es auch. Es gibt kein Gesetz, der das verbietet.

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