Anlieger mit Gewichtsbeschränkung
Hi,
Siehe angehängte Schilderkombi.
Ich (bzw mein Pkw) wiegt 2t und ich bin kein Anlieger.
Darf ich fahren, oder nicht?
Thx
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Unlogisch. Dafür gibt's das Schild mit der " 7,5 t " drin, darunter dann Anlieger frei.
Beim anderen Schild würde ich 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr abnehmen. Stichwort Nachtruhe.
158 Antworten
Zitat:
@dolofan schrieb am 13. November 2017 um 15:01:54 Uhr:
1+1=10.😎
Es gibt 10 Arten von Leuten: Solche, die Binärarithmetik verstehen, und solche, die das nicht tun...
Zitat:
@CV626 schrieb am 13. November 2017 um 16:39:02 Uhr:
Zitat:
@dolofan schrieb am 13. November 2017 um 15:01:54 Uhr:
1+1=10.😎
Es gibt 10 Arten von Leuten: Solche, die Binärarithmetik verstehen, und solche, die das nicht tun...
😁
Ach komm, wie die alte Fasnet...
😁
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Nov. 2017 um 12:12:05 Uhr:
Wenn dann müsste solch eine Schilderkombi ja immer gleich zu interpretieren sein und wenn ein Tempolimit in Kombination von "6-22Uhr" und "7,5t" aufgestellt wird
Analog zu "Anlieger frei" waere nicht das Schild "6-22 Uhr", sondern das nicht existierende Schild "22-6 Uhr
frei". Dann waere es auch mit der Schilderkombi hier kompatibel, also 60km/h fuer alle ausser in der Zeit von 22-6 Uhr, von dieser Ausnahme ausgenommen sind 7,5t oder mehr.
Auch wenn die Schilderkombi nicht logisch eindeutig ist, so ist m.E. glasklar, was gemeint war. Immerhin gilt das Durchfahrverbot erstmal fuer alle, dann kommt/en die Ausnahme/n. Schade dass man mit immer mehr und damit unuebersichtlicheren Vorschriften konfrontiert wird, weil Induviduen sich immer nur fuer die fuer sich bessere Interpretation entscheiden. Egoist nenne ich sowas.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. November 2017 um 14:57:42 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. November 2017 um 14:30:22 Uhr:
Angenommen, kurz hinter dieser Schilderkombination käme eine Brücke, die nur bis 7,5t tragfähig ist. Wie wollte man anders regeln, dass zwar Anlieger die Straße befahren können, aber nicht mit Fahrzeugen über die Brücke fahren, die zu schwer für sie sind? Man muss die von den Zeichen aufgestellten Regeln also nacheinander anwenden.
Gute Frage, nächste Frage:
Wie würde eine Schilderkombination aussehen, die LKWs >7,5t die Durchfahrt untersagt, für Anlieger aber frei wäre (auch für >7,5t, z.B. für Lieferverkehr)?Gruß Metalhead
Hallo,
so eine Kombination dürfte es gar nicht geben. Die Tonnagebegrenzung steht, weil die Straße oder irgendeine Brücke nach dem Schild eben nur 7,5 t abkann. Und dann darf auch keine Anlieger mit mehr als 7,5 t durchfahren.
Grüße,
diezge
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Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 13. November 2017 um 19:42:29 Uhr:
Analog zu "Anlieger frei" waere nicht das Schild "6-22 Uhr", sondern das nicht existierende Schild "22-6 Uhr frei".
So ein Schild hab ich noch nie gehört und auch noch in keinem Schilderkatalog gesehen (da würde man doch einfach 22-6Uhr nehmen).
Zitat:
Auch wenn die Schilderkombi nicht logisch eindeutig ist, so ist m.E. glasklar, was gemeint war. Immerhin gilt das Durchfahrverbot erstmal fuer alle, dann kommt/en die Ausnahme/n.
Nö, Ausnahme ist nur "Anlieger frei", die 7,5t sind doch keine Ausnahme, die schränken das darüber befindliche auf ZgG>=7,5t ein.
Zitat:
Schade dass man mit immer mehr und damit unuebersichtlicheren Vorschriften konfrontiert wird, weil Induviduen sich immer nur fuer die fuer sich bessere Interpretation entscheiden. Egoist nenne ich sowas.
Das war jetzt nicht meine Motivation für den Thread (ich war da noch nie, wäre aber bei der Schilderkombi ruhigen Gewissens durchgefahren).
Gruß Metalhead
Zitat:
@diezge schrieb am 14. November 2017 um 09:27:42 Uhr:
Die Tonnagebegrenzung steht, weil die Straße oder irgendeine Brücke nach dem Schild eben nur 7,5 t abkann.
Gut, das wäre natürlich ein Argument, aus Lärmschutzgründen könnte man auch einfach das "LKW-Verbotsschild" nehmen, dann wäre aber ab 3,5t dicht.
Zitat:
Und dann darf auch keine Anlieger mit mehr als 7,5 t durchfahren.
Aber er könnte bis zur Brücke fahren (zwecks Anlieferung) und dann den gleichen Weg zurück. Da würde das IMHO schon Sinn machen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 14. November 2017 um 10:14:20 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 14. November 2017 um 09:27:42 Uhr:
so eine Kombination dürfte es gar nicht geben.Hierzu mal ein Beispiel auf GoogleMaps
*Doppelpost*
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 09:32:58 Uhr:
Gut, das wäre natürlich ein Argument, aus Lärmschutzgründen könnte man auch einfach das "LKW-Verbotsschild" nehmen, dann wäre aber ab 3,5t dicht.
Man kann diese Grenze auch bei diesem Schild per Zusatzschild ändern.
Allerdings gilt das Schild nicht für Pkw und Busse, wenn man also etwa eine Brücke mit begrenzter Tragfähigkeit schützen will, ist es nicht geeignet.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 09:32:58 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 14. November 2017 um 09:27:42 Uhr:
Die Tonnagebegrenzung steht, weil die Straße oder irgendeine Brücke nach dem Schild eben nur 7,5 t abkann.
Gut, das wäre natürlich ein Argument, aus Lärmschutzgründen könnte man auch einfach das "LKW-Verbotsschild" nehmen, dann wäre aber ab 3,5t dicht.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 09:32:58 Uhr:
Zitat:
Und dann darf auch keine Anlieger mit mehr als 7,5 t durchfahren.
Aber er könnte bis zur Brücke fahren (zwecks Anlieferung) und dann den gleichen Weg zurück. Da würde das IMHO schon Sinn machen.Gruß Metalhead
Hallo,
man könnte zwar durchfahren aber man darf es nicht und nur das zählt. Und wie gesagt, es muss keine Brücke sein. Es kann auch die Beschaffenheit der Straße nur für 7,5 t ausgelegt sein. Aber das müssen die Anlieger nicht wissen. Alles was die wissen müssen ist: >7,5 t --> nix weiterfahren.
Man muss das Schild von oben nach unten lesen:
- Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art
- Ausnahme vom Fahrverbot: Anlieger dürfen fahren
- Beschränkung: Anlieger dürfen nur mit Fahrzeugen durchfahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 7,5 t haben.
Die 7,5 t beziehen sich nur auf das Anlieger-Schild und somit auf die Verkehrsteilnehmer, denen es erlaubt ist, dort zu fahren, also nur den Anliegern.
Oder diese Situation mit Beispielen erklärt:
Nichtanlieger:
Fußgänger: Dürfen gehen
Fahrräder/Mofas/Mopeds/Motorräder/PKWs/LKWs: Dürfen nicht fahren
Anlieger:
Fußgänger: Dürfen gehen
Fahrräder/Mofas/Mopeds/Motorräder/PKWs: Dürfen fahren
LKWs unter 7,5 t: Dürfen fahren
LKWs über 7,5 t: Dürfen nicht fahren
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 14. November 2017 um 09:27:42 Uhr:
Hallo,so eine Kombination dürfte es gar nicht geben. Die Tonnagebegrenzung steht, weil die Straße oder irgendeine Brücke nach dem Schild eben nur 7,5 t abkann. Und dann darf auch keine Anlieger mit mehr als 7,5 t durchfahren.
Grüße,
diezge
Wieso soll es so etwas nicht geben? Eine Straße wird ja umso stärker belastet, je mehr große Lkws da durchfahren.
Dass dann einzelne Straßen generell für Lkw gesperrt sind, um sie zu schonen, es aber etwa für Fahrzeuge, die da unbedingt hin müssen (wie etwa Müllabfuhr oder Feuerwehr) Ausnahmen gibt, ist so abwegig nicht.
Zitat:
@CV626 schrieb am 14. November 2017 um 13:12:36 Uhr:
Allerdings gilt das Schild nicht für Pkw und Busse, ...
Sicher? Soweit ich weiß, gilt das ab 3,5t (ein Bus ist ja auch nur ein LKW mit Sitzplätzen und man durfte (glaub das wurde geändert) ja mit dem LKW-Schein fahren sofern nicht mehr als 8 Sitzplätze belegt waren).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 13:18:47 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 14. November 2017 um 13:12:36 Uhr:
Allerdings gilt das Schild nicht für Pkw und Busse, ...
Sicher? Soweit ich weiß, gilt das ab 3,5t (ein Bus ist ja auch nur ein LKW mit Sitzplätzen und man durfte (glaub das wurde geändert) ja mit dem LKW-Schein fahren sofern nicht mehr als 8 Sitzplätze belegt waren).Gruß Metalhead
Bildbeschreibung Zeichen 253:
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Interessant dabei ist auch, dass das Schild nicht explizit für Lkw gilt, sondern für alle Kfz, die nicht in die genannten Klassen fallen.
Das Schild würde also z.B. Wohnmobilen über 3,5t sehr wohl die Weiterfahrt verbieten, denn Wohnmobile sind weder Pkw noch Busse.