Anhörungsbogen / Stellungname schreiben?

Hallo zusammen,

heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen.
Mir wird vorgeworfen den Abstand nicht eingehalten zu haben.
Statt 42m habe ich nur 19m eingehalten.
Mit dabei sind auch Bilder. Seltsamerweise hält der PKW hinter mir viel weniger Abstand auf mich als ich zu meinem Vordermann.
Ich kann mich an die Situation erinnern, dass der PKW vor mir zum Überholen von der rechten Spur auf die Linke wechselte und in dem Moment mein Abstand gering war.
Der PKW vor mir fuhr auch nicht gerade zügig wie man es auf einer Autobahn tun sollte.
Auf einem weiteren Foto sieht man, dass zwei Sekunder später mein Abstand wieder wesentlich größer war. Ob groß genug kann ich nicht beurteilen.

Nur am Rande, der PKW hinter mir hängt mir permanent am Ar... Aber das tut wahrscheinlich eh nix zur Sache.

Meine Frage daher, macht es Sinn sich in dem Anhörungsbögen mit gewählter Wortwahl zu äußern wie es zu diesem Vorfall gekommen ist?
Oder schießt man sich letztendlich nur ein Eigentor mit einer Aussage?

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Viele Grüße

P.S. Da ich keine Rechtsschutz habe werde ich wegen 125€ keinen Anwalt aufsuchen, aber vielleicht kommt man ja mit einer sinnvollen Begründung um das Bußgeld herum.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Heitzer185


Der PKW vor mir fuhr auch nicht gerade zügig wie man es auf einer Autobahn tun sollte.

Das musst du unbedingt mit reinschreiben. Ich vermute, dass du dir dann über den Abstandsverstoss keine großen Gedanken mehr machen musst.

61 weitere Antworten
61 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von without resistance


Begründung = Nötigung durch den Hintermann?

Da müsste man dann eben die Bilder haben (den Abstand des Hintermanns kennen) und auch wissen was der Hintermann sonst noch so getrieben hat. Blinker links und Lichthupe als Beispiel.

Noch einmal: Das würde nicht im geringsten die "Weitergabe der Nötigung" an den Vordermann rechtfertigen. Dadurch dass ich meinem Vordermann auf die Pelle rücke, wird der Abstand zu meinem drängelnden Hintermann ja nicht größer, zumindest nicht lange.

Rechtfertigen nein, aber begründen. Man müsste eben die Situation kennen...

Wenn rechts nichts frei ist, ich im Kleinstwagen unterwegs bin und hinter mir ein SUV schiebt, bei dem man das Nummernschild schon nicht mehr erkennt, auf den Fotos nicht und auch im Rückspiegel nicht, dann kann es vielleicht passieren, dass man den Mindestabstand unterschreitet.

Dass der TE seinen Vordermann genötigt hat, das steht nirgends, wird ihm auch nicht vorgeworfen. Wie immer dreht man sich hier im Kreis und der Vorwurf "Weitergabe der Nötigung" passt mal gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Ich halte die Geschichte mit dem nah auffahrenden Hintermann für nicht ganz unwichtig. Wenn man so argumentiert, dass man sich durch ihn gezwungen sah, durch beschleunigen den Abstand zu ihm zu vergrößern und somit aber selber zum Abstandsünder wurde.
Nur so ne Idee. Ob da jemand vor Gericht drauf eingeht bleibt dahingestellt und kommt sicherlich auf die Gesamtsituation an.
genauso sinfrei wie die ausrede das der providawagen einen "gejagt" hat.

selbst wen ich durch meinen hintermann genötigt werden....die matt muss man den sein um dann vollgas zu geben?

Vollgas steht wo?

Alles in allem kommt der TE um den Anwalt vermutlich nicht herum.

Man kann aber auch selbst bei der Bußgeldstelle nachfragen. Ich denke in manchen Fällen "helfen" die einem sogar oder sehen nochmal nach. Das sind nämlich nicht immer nur Unmenschen. Mit einem Anruf macht man jedenfalls nicht generell etwas verkehrt und kann abklären mit wem man es dort zu tun hat. Entsprechend freundlich und Reue zeigend, natürlich.

Mitunter geben die einem dann auch Auskunft, ob der Hintermann auch "dran" ist, wenngleich ich es für unwahrscheinlich halte, dass sie einem Kennzeichen und Halter des Fahrzeugs nennen.

Irgendwie wird in diesem Forum viel pauschalisiert, gemutmaßt und unterstellt.

Zitat:

Original geschrieben von without resistance



Irgendwie wird in diesem Forum viel pauschalisiert, gemutmaßt und unterstellt.

Genau.

Ich habe diese Möglichkeit nur mal erwähnt, da ich selbst schon mehrmals erlebt habe, dass es, allerdings im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß, zumindest zur Herabsetzung des Bußgeldes geführt hat. Und wer mir das nicht glaubt soll es eben lassen.

Ich habe nie was von Vollgas gesagt. Es ging nur darum, dass der Betroffene eben auf diese Nichteinhaltung des Abstandes seine Hintermannes mit Verkürzung des Abstandes zu seinem Vordermann reagiert und so versehentlich ( bevor hier wieder einer von Vorsatz redet ) selber zum Abstandsüner wird.

Das mit einer Messung eines Providawagens zu vergleichen ist völliger Schwachsinn. Der hält bei seiner Messung den Sicherheitsabstand ein. Aber das ist typisch hier, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das Wort sinnfrei trifft für diesen Vergleich den Punkt. War aber wahrscheinlich vom Verfasser anders gemeint. Na ja....

Es ist schon erstaunlich wie hier von Leuten argumentiert wird, die die Materie vermutlich nur vom Hörensagen oder Lesen kennen. Google und Wikipedia sei Dank.

@Hannes 1971
Die Nötigung wurde von mir hier nicht angenommen, weil eine kurzfristige Unterschreitung des Abstandes noch keine Nötigung darstellt. Solle eine stattgefunden haben, rechtfertigt diese natürlich keine weitere Nötigung, könnte allerdings ein Entschuldigungsgrund für eine Abstandsunterschreitung des Genötigten darstellen und vor Gericht berücksichtigt werden. Wie gesagt, könnte, muss nicht und kommt auf die weiteren Umstände und vor allem auf den Richter an.
Aber das ist alles Kaffesatzleserei, so lange man keine Einzelheiten kennt.

Zitat:

Original geschrieben von without resistance



Alles in allem kommt der TE um den Anwalt vermutlich nicht herum.

warum? es gibt ein video. auf diesem video klann man alles erkennen. ich gehe nicht von aus das man ein busgeld verhängt ohne das beweismittel zu sichtigen.

Zitat:

Mitunter geben die einem dann auch Auskunft, ob der Hintermann auch "dran" ist, wenngleich ich es für unwahrscheinlich halte, dass sie einem Kennzeichen und Halter des Fahrzeugs nennen.

kennst du wayne? nämlich genau den interesiert den hintermann! im übrigen kann man aufd dem video IMMER das kennzeichen sehen vom hintermann. aber es juckt keinen was der dahinten getrieben hat. warum auch?

Zitat:

Irgendwie wird in diesem Forum viel pauschalisiert, gemutmaßt und unterstellt.

und quark geredet hast vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


aber es juckt keinen was der dahinten getrieben hat. warum auch?

Das kommt darauf an.

Wenn der Hintermann so dicht aufgefahren ist, dass der TE einen Auffahrunfall befürchten konnte, falls er selbst stärker bremst, dann "juckt, was der da hinten getrieben hat" sehr wohl bei der juristischen Bewertung des Verhaltens des TE.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von without resistance



Alles in allem kommt der TE um den Anwalt vermutlich nicht herum.
warum? es gibt ein video. auf diesem video klann man alles erkennen. ich gehe nicht von aus das man ein busgeld verhängt ohne das beweismittel zu sichtigen.
Genau. Du gehst davon aus oder nimmst es an. Kann es sein, dass sich deine ganzen Postings hier auf Annahmen stützen?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Mitunter geben die einem dann auch Auskunft, ob der Hintermann auch "dran" ist, wenngleich ich es für unwahrscheinlich halte, dass sie einem Kennzeichen und Halter des Fahrzeugs nennen.

kennst du wayne? nämlich genau den interesiert den hintermann! im übrigen kann man aufd dem video IMMER das kennzeichen sehen vom hintermann. aber es juckt keinen was der dahinten getrieben hat. warum auch?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Irgendwie wird in diesem Forum viel pauschalisiert, gemutmaßt und unterstellt.

und quark geredet hast vergessen.
Sagt der, der meine Ausführungen so verdreht und die Sache anschließend mit der Jad durch einen Providawagen vergleicht.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Genau. Du gehst davon aus oder nimmst es an. Kann es sein, dass sich deine ganzen Postings hier auf Annahmen stützen?

wen du einer behörde unterstellst das sie in sachen strafverfolgung nichtmal ansatzsweise sich ans protokoll halten...dann kannst du alles hinterfragen.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Sagt der, der meine Ausführungen so verdreht und die Sache anschließend mit der Jad durch einen Providawagen vergleicht.

und WO war der vergleich so falsch? wen mir hinten einer auf die pelle rückt dann hab ich daws recht die stvo zu brechen? interesant. und wie lässt sich das beweisen bitte?

19m...mein Gott, macht doch keinen Staatsakt draus. Manche fahren auf 5 m dicht auf.
Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen, kostet ja nur ne Briefmarke. Egal ob stattgegeben wird oder nicht, es verzögert die Zahlungsfrist und beschäftigt die Behörde etwas und hält sie damit bei der Bearbeitung anderer Fälle ab 🙂
Daher Grundsätzlich IMMER Einspruch erheben, man hat nie nachteile dadurch. Ausser natürlich es geht um wirklichen kleinscheiss den man begangen hat wie 7km/h zuviel z.b.

Zitat:

Original geschrieben von wazzup



Daher Grundsätzlich IMMER Einspruch erheben, man hat nie nachteile dadurch.

Kann sogar recht witzig werden.

Selbst schon erlebt: Verhandlungstag und wer fehlt? Der polizist der als Zeuge geladen war.

Anruf des Richters bei der Dienststelle, Ladung nie eingegangen.

Zweiter Termin

Wr fehlt? Der Polizist 😁

Also Richter greift zum Telefon. Ladung auf der Dienststelle nie eingegangen 🙄

Frage des Richters: Spricht was gegen eine telefonische Aussage?
Alle waren mit einverstanden. Nur der Polizist nicht. Sagt der tatsächlich: Ich habe jetzt besseres zu tun. 😰

Verfahren eingestellt.😁

Zitat:

Original geschrieben von wazzup



Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen, kostet ja nur ne Briefmarke. Egal ob stattgegeben wird oder nicht, es verzögert die Zahlungsfrist und beschäftigt die Behörde etwas und hält sie damit bei der Bearbeitung anderer Fälle ab 🙂
Daher Grundsätzlich IMMER Einspruch erheben, man hat nie nachteile dadurch. Ausser natürlich es geht um wirklichen kleinscheiss den man begangen hat wie 7km/h zuviel z.b.

aha...dann hast du noch NIE ein ticket bekommen und noch NIE einspruch eingelegt. den entweder isses eingestellt (in den seltensten fällen) oder es geht vor gericht was erhebliche mehrkosten mitsich bringt. einspruch einlegen und dann wens dumm läuft eben die strafe die auf dem zettel steht zahlen ist was für leute die keine ahnung ham.

fazit: spitzen tip, wie immer von dir.🙄 du gehst auch ins kasino und setzt dein ganzes geld auf rot da die immer gewinnt? entweder es is umsonst oder es ist richtig teuer.

Was soll der quatsch?
Natürlich habe ich schon einige Tickets bekommen und bei 2/3 davon einspruch eingelegt, 2 mal wurde das verfahren daraufhin eingestellt.
Es geht eben nicht direkt vor Gericht wenn der Einspruch abgelehnt wird, man kann diesen für den unwahrscheinlichen fall das es vor Gericht geht diesen immer noch kostenfrei zurückziehen.
Man bekommt erstmal ein Schreiben in dem steht das der Einspruch abgelehnt wurde und dazu eine Zahlungsaufforderung. Als es vor ein paar Jahren um Fahrverbot ging liefen bestimmt 6 Briefe hin und her, als Begründung stand lediglich drin ich wars nicht 😁 Als Antwort kam natürlich abgelehnt, ich wieder hingeschrieben das ich das nicht akzeptiere. Neue Antwort: wieder abgelehnt ^^
So konnte ich das ganze um lockere 3 Monate verzögern. Gekostet hat es mich 3 Briefmarken. Ich würds jederzeit wieder tun.
Anderseits war ich auch schon wirklich unschuldig vor Gericht was mich am Ende das 4 fache Gekostet hat wie das was ich hätte zahlen sollen. Trotz Anwalt und 2 Instanzen. Deutschland ist eben ne Bananenrepublik. Ich hätte den Einspruch aber bis 1 min vor Urteilsverkündung jederzeit zurückziehen können sagte der Richter, ohne das es mich was gekostet hätte. Er legte mir dies nahe, aber da ich Recht hatte bestand ich natürlich darauf ihn nicht zurückzuziehen. Aufrechte Haltung bis zum bitteren Ende trotz der Übermacht des Staates gegen mich.

Zitat:

trotz der Übermacht des Staates gegen mich

Wenn ich so was lese Jückts gewaltig auf die finger.

Zitat:

Begründung stand lediglich drin ich wars nicht

Und du weis nicht wie deine Auto dahin gekommen ist und auch nicht wer es gefahren hat ????

Oder war der argument der staates eine andere vor Gericht .

Du gehts durch 3 instanzen und sogar der Richter weiß dir hin das du zurück nehmen kannst
und du ziehst das trotzdem durch ???

JA........................wir leben wirklich in eine Bananenrepublik.

@wazzup

Kommen deine Einsprüche generell oder nur im Falle eines augenscheinlichen Unrechts? Oder bist du wie einer meiner Nachbarn, der sich bei allem und jedem im Nachteil und ungerecht behandelt fühlt? Menschen wie du kann man quasi als Arbeitgeber der Gerichte ansehen, sie sorgen immer dafür, dass Vollbeschäftigung herrscht😁 Dabei sollen doch die Staatskosten runter - auf diese Weise geht das aber nicht. In Bayern gibt es den Begriff "Prozesshansel"😛
Unsereiner ist froh, wenn er "mit dem Gericht" nichts zu tun hat - indem er keinen Anlass bietet. So lässt sich's gut leben in dem Land, welchem du den Titel Bananenrepulik verleihst😉

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Anderseits war ich auch schon wirklich unschuldig vor Gericht was mich am Ende das 4 fache Gekostet hat wie das was ich hätte zahlen sollen.

Dafür wäre mir meine Lebenszeit und mein Geld viel zu schade.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2http://www.motor-talk.de/.../EditPost.html?...


@wazzup

Kommen deine Einsprüche generell oder nur im Falle eines augenscheinlichen Unrechts? Oder bist du wie einer meiner Nachbarn, der sich bei allem und jedem im Nachteil und ungerecht behandelt fühlt? Menschen wie du kann man quasi als Arbeitgeber der Gerichte ansehen, sie sorgen immer dafür, dass Vollbeschäftigung herrscht😁 Dabei sollen doch die Staatskosten runter - auf diese Weise geht das aber nicht. In Bayern gibt es den Begriff "Prozesshansel"😛
Unsereiner ist froh, wenn er "mit dem Gericht" nichts zu tun hat - indem er keinen Anlass bietet. So lässt sich's gut leben in dem Land, welchem du den Titel Bananenrepulik verleihst😉

Einspruch gibts generell immer wenns um mehr wie 15€ geht, darunter lohnt es sich nicht wirklich. Mal eben einstellig das Limit überschritten kommt schonmal vor. Dieses Jahr zwar noch nicht, letztes Jahr immerhin ein mal. Wenns dann aber mal um 20km/h oder auch 30km/h geht schicke ich auf jeden Fall einen Brief los, die 60c inkl. allem ist es mir Wert. Ob ich diese OWI begangen habe oder nicht steht ja nicht zur debatte, ich habe lediglich keine Lust dem Staat Geld dafür in den Rachen zu werfen das er mich in meiner Freiheit einschränken möchte.

Vor Gericht ziehe ich wegen sowas logischerweise nicht, wird der einspruch abgewiesen ist das eben so, lediglich der Sachbearbeiter hat es in der Zeit nicht geschafft einen anderen Fall zu bearbeiten, somit habe ich einem anderen vielleicht das Bußgeld erspart da er vielleicht durch diesen einen Brief von mir über die 3-Monatsgrenze gerutscht ist.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Anderseits war ich auch schon wirklich unschuldig vor Gericht was mich am Ende das 4 fache Gekostet hat wie das was ich hätte zahlen sollen.
Dafür wäre mir meine Lebenszeit und mein Geld viel zu schade.

Was Recht ist muss aber Recht bleiben. Wenn man wirklich unschuldig ist sollte man alles tun um das zu Beweisen. Ich hatte übrigens sogar mehrere Zeugen die das Gericht allerdings nicht wirklich anerkannt hat, da Verwandschaft. Und in meinem (bis dahin noch existenten) Glauben an den Rechtsstaat dachte ich das es für einen logisch denkenden Menschen keine andere Schlussfolgerung gibt als Freispruch... leider falsch gedacht, der zuständige Richter und Staatsanwalt hatten in der Schule wahrscheinlich nur Singen und Klatschen und waren als Gott die Intelligenz verteilt hat wohl grade pinkeln. Beide absolut arrogant und unnachgiebig, beide waren dem Anwalt auch so bekannt.

Wie auch immer, seit diesem Tag ist der Rechtsstaat in Deutschland für nicht mehr existent und ich betrachte den Staat und jedes seiner Organe als Gegner.

Natürlich gibt es Ausnahmen, aber die müssen sich erst beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Ob ich diese OWI begangen habe oder nicht steht ja nicht zur debatte, ich habe lediglich keine Lust dem Staat Geld dafür in den Rachen zu werfen das er mich in meiner Freiheit einschränken möchte.
Vor Gericht ziehe ich wegen sowas logischerweise nicht, wird der einspruch abgewiesen ist das eben so, lediglich der Sachbearbeiter hat es in der Zeit nicht geschafft einen anderen Fall zu bearbeiten, somit habe ich einem anderen vielleicht das Bußgeld erspart da er vielleicht durch diesen einen Brief von mir über die 3-Monatsgrenze gerutscht ist.

Vielleicht wäre aber genau der einer gewesen, der das Bußgeld "gebraucht" hätte, um ihm aufzuzeigen, dass seine Fahrweise nicht "korrekt" ist. Es ist eben nicht so, dass die Bußgelder ausschließlich die persönliche Freiheit einschränken.

Zumindest deine Absicht ist halbwegs edel. Über die Vorgehensweise und die Folgen muss man dann nicht weiter nachdenken.

Deine Antwort
Ähnliche Themen