Anhörungsbogen / Stellungname schreiben?

Hallo zusammen,

heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen.
Mir wird vorgeworfen den Abstand nicht eingehalten zu haben.
Statt 42m habe ich nur 19m eingehalten.
Mit dabei sind auch Bilder. Seltsamerweise hält der PKW hinter mir viel weniger Abstand auf mich als ich zu meinem Vordermann.
Ich kann mich an die Situation erinnern, dass der PKW vor mir zum Überholen von der rechten Spur auf die Linke wechselte und in dem Moment mein Abstand gering war.
Der PKW vor mir fuhr auch nicht gerade zügig wie man es auf einer Autobahn tun sollte.
Auf einem weiteren Foto sieht man, dass zwei Sekunder später mein Abstand wieder wesentlich größer war. Ob groß genug kann ich nicht beurteilen.

Nur am Rande, der PKW hinter mir hängt mir permanent am Ar... Aber das tut wahrscheinlich eh nix zur Sache.

Meine Frage daher, macht es Sinn sich in dem Anhörungsbögen mit gewählter Wortwahl zu äußern wie es zu diesem Vorfall gekommen ist?
Oder schießt man sich letztendlich nur ein Eigentor mit einer Aussage?

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Viele Grüße

P.S. Da ich keine Rechtsschutz habe werde ich wegen 125€ keinen Anwalt aufsuchen, aber vielleicht kommt man ja mit einer sinnvollen Begründung um das Bußgeld herum.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Heitzer185


Der PKW vor mir fuhr auch nicht gerade zügig wie man es auf einer Autobahn tun sollte.

Das musst du unbedingt mit reinschreiben. Ich vermute, dass du dir dann über den Abstandsverstoss keine großen Gedanken mehr machen musst.

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Wenn der TE das so auf den Anhörungsbogen geschrieben hat, wie Er es im Eröffnungspost geschildert hat, dann müsste Er aus der Sache raus sein.
Wenn jemand in eine Lücke drückt, so ist es klar, daß der vorgeschriebene Sicherheitsabstand erst einmal unterschritten wird. Um diesen wieder herzustellen bedarf es etwas Zeit. Sowieso, wenn der Hintermann einem im Kofferraum hängt. Da kann man nicht einfach mal in die Eisen gehen.
Ob das jetzt eine Ausrede ist oder nicht, daß der Abstand durch ein einscherendes Fahrzeug unterschritten wurde, muß die Behörde erstmal beweisen.

Das juckt nach drei Jahren auch keinen mehr.

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