Anhörungsbogen erhalten - Formfehler ?

Moin,

ich bin geblitzt worden und habe heute einen Anhörungsbogen bekommen. Ich hab jetzt mal bisschen google befragt und dort heißt es, der Anhörungsbogen muss folgende Eckdaten beinhalten:

Es gibt ein paar Punkte, die ein Bogen enthalten muss, um rechtskräftig zu sein. Es gibt beim Anhörungsbogen allerdings kein Muster, das dieser befolgen muss, um seine Gültigkeit zu erlangen. Folgende Eckdaten muss der Bogen aber enthalten:

-Konkreter Tatvorwurf inklusive genauer Orts– und Zeitangabe
-Höhe des Bußgelds laut Bußgeldkatalog 2016, falls bereits bekannt (evtl. auch Punkte in Flensburg)
-Angabe von Zeugen
-Beweismittel

( quelle: http://www.bussgeldbescheideinspruch.com/anhoerungsbogen/ )

Bei meinem Bogen fehlt der 2. Punkt, also die Angabe zur Höhe des Bußgeldes. Lohnt es sich jetzt zum Anwalt zu gehen und Einspruch einzulegen ?

Beste Antwort im Thema

Gutes Benehmen ist natürlich nicht jedem gegeben. Trotzdem viel Erfolg, auch bei der Fortbildung. 😕🙄😎

86 weitere Antworten
86 Antworten

Kommt der Anhörungsbogen nicht immer mit dem Bußgeldbescheid?

Nein. Hier in Sachsen beispielsweise kommt zuerst der Anhörungsbogen. Den schickst ausgefüllt zurück. Und dann erst kommt der Bussgeldbescheid.
Nur bei geringen Ordnungswidrigkeiten wie z:B. Falschparken steht das Verwarnungsgeld gleich mit drauf. Hier darfst dann wählen, ob du es gleich überweist oder eben den Bogen ausfüllst, weil vielleicht ein anderer am Steuer sass.

Ich hatte zum Glück noch keine Erfahrungen oberhalb von Owi gehabt. 😁

Zitat:

@DuffMcKagan schrieb am 30. Juli 2016 um 17:05:19 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 30. Juli 2016 um 16:57:54 Uhr:


Schon lustig. Zum googlen was ein Anhörungsbogen enthalten muss reichen deine Internetkentnisse? Aber beim passenden Teil im Bußgeldkatalog bist du plötzlich ein hilfloser Rentner der nur die Tageszeitung liest?

Immer dasselbe mit den Halbstarken. Bleifuß geben und rumsingen wenn man erwischt wird.


... und ob der Scheiß bogen überhaupt mehr wert ist als eine Rolle Klopapier.

Ich denke das sagt viel über dich aus. Viel Glück beim widersprechen...

Ähnliche Themen

Zum letzten mal an den TE: Das ist ein ANHÖRUNGSBOGEN und kein Bußgeldbescheid. Die Anhörung ist zwingend vorgeschrieben, damit der Betroffene die Möglichkeit hat, sich zu äußern. der Bußgeldbescheid kommt danach und da steht auch die Summe, sich je nach Voreintragung erhöhen kann. Aber lesen und verstehen scheint in diesem Lande wohl aus der Mode zu kommen.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 30. Juli 2016 um 17:47:34 Uhr:


Zum letzten mal an den TE: Das ist ein ANHÖRUNGSBOGEN und kein Bußgeldbescheid.

Lass es. Der TE will hier nur wissen, ob er sich wegen des vermuteten Formfehlers nicht zu seinem Vergehen gegenüber der Behörde äußern muss.

Sein Vergehen (wie auch immer das aussehen mag) hat jedenfalls stattgefunden und die Ermittlungen laufen. Ist nur eine Frage der Zeit, bis die Rechnung auf dem Tisch liegt.

Am Besten, der TE schreibt in den Anhörungsbogen noch, dass er es eilig hatte.
Dann kann sich ganz schnell das Bußgeld verdoppeln, da die Geschwindigkeitsbegrenzung vorsätzlich nicht eingehalten wurde.
Schon aus diesem Grunde ist vorab die Höhe nicht angegeben.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 30. Juli 2016 um 16:31:30 Uhr:


Der Anhörungsbogen hat auch noch gar keine Rechtskraft. In diesem sollst ja eben angeben, ob du selbst oder wer anders gefahren ist. Und natürlich, ob man das Genannte überhaupt getan hat. Eret danach wird der Bescheid mit den Kosten zugesendet. Falls du einen anderen Fahrer genannt hast, geht der Bescheid natürlich an Diesen.

Also ich weiß, daß bei uns ein Anhörungsbogen dem Bußgeldbescheid beiligt. Das ein Anhörungsbogen vor dem Bußgeldbescheid ins Haus flattert ist mir neu.
Wenn sich der TE aber selbst belasten möchte, dann füllt er den Bogen aus und schickt diesen ausgefüllt zurück.

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. Juli 2016 um 18:11:57 Uhr:


Am Besten, der TE schreibt in den Anhörungsbogen noch, dass er es eilig hatte.
Dann kann sich ganz schnell das Bußgeld verdoppeln, da die Geschwindigkeitsbegrenzung vorsätzlich nicht eingehalten wurde.
Schon aus diesem Grunde ist vorab die Höhe nicht angegeben.

Schmarrn!
Wie Geisslein schon schrieb, macht das überhaupt keinen Sinn.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Juli 2016 um 19:03:41 Uhr:


Es ist doch in der Regel so, daß mit dem Bußgeldbescheid ein Anhörungsbogen beiligt zu dem man sich äußern kann

Irgendwie schreibt man hier gegen Wände...:http://www.bussgeld-info.de/bussgeldbescheid-anhoerungsbogen/ Klar genug?🙄 Und ehe es wieder losgeht: Das Bußgeld steht meist vorher nicht fest, da Voreintragungen erhöhend wirken und beim Versand des AHB noch nicht bekannt sind. Daher steht im AHB in der Regel KEINE SUMME. Wie üblich haben hier viele wenig Ahnung und davon viel. Schöne Grüße aus der Parxis.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 30. Juli 2016 um 19:12:29 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Juli 2016 um 19:03:41 Uhr:


Es ist doch in der Regel so, daß mit dem Bußgeldbescheid ein Anhörungsbogen beiligt zu dem man sich äußern kann

Irgendwie schreibt man hier gegen Wände...:http://www.bussgeld-info.de/bussgeldbescheid-anhoerungsbogen/ Klar genug?🙄 Und ehe es wieder losgeht: Das Bußgeld steht meist vorher nicht fest, da Voreintragungen erhöhend wirken und beim Versand des AHB noch nicht bekannt seind. Daher steht im AHB in der Regel KEINE SUMME. Wie üblich haben hier viele wenig Ahnung und davon viel. Schöne Grüße aus der Parxis.

Das Lesen ist halt nicht so einfach.
Habe aus Deinem zitierten Link zum besseren Verständnis für die Rechthaber nochmal Auszüge kopiert.

"Es gibt keinen Anhörungsbogen mit vorgeschriebenem Muster. Einige Punkte sind jedoch immer Bestandteil eines Anhörungsbogens:
?Konkreter Vorwurf
?Ort und Zeit des Verstoßes
?Höhe des folgenden Bußgeldes (soweit bereits bekannt)
?Benennung von Zeugen (meist sind es Polizeibeamte)"

Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Juli 2016 um 19:03:41 Uhr:


Macht doch aber so gar keinen Sinn, wenn zuerst ein Anhörungsbogen ins Haus flattert, wo man nicht weiß um was es geht und wie das Strafmaß ausfällt.

Um was es geht, steht natürlich drin. Das klingt dann in etwa so: ,, Ihnen wird vorgeworfen, am soundsovielten um xx Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben.
Gemessene Geschwindigkeit abzüglich der Toleranz xxxKm/h.
Dazu noch das Messgerät und ein Name des Beamten als Zeuge.

Auf dem Anhörungsbogen schreibst nun entweder deinen Namen rein und kreuzt an, dass du den Vorwurf bestätigst. Ist die Überschreitung nicht allzuhoch, steht auch gleich das Verwarnungsgeld dabei. Wenn du das sofort zahlst, brauchst den Bogen natürlich nicht mehr ausfüllen.
Bei höheren Bussgeldern hingegen musst den Bogen ausfüllen und zurücksenden.
Dann erst geht dir ein zweiter Brief zu, in welchem das Strafmass drin steht. Kann ja sein, dass nicht du, sondern ein anderer gefahren ist. Und in diesem Fall geht das Strafmass an den Genannten.
Wichtig hierbei: Bis dahin ist noch keine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Erst, wenn man in Widerspruch geht, kommt eine Gebühr dazu( um die 28€)
Ist aber offenbar nur so, wenn es einen Einwohner Sachsens betrifft.
Aus Brandenburg hatte ich auch mal einen Bussgeldbescheid, da steht die Gebühr von Anfang an dabei.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 30. Juli 2016 um 19:19:27 Uhr:



Aus Brandenburg hatte ich auch mal einen Bussgeldbescheid, da steht die Gebühr von Anfang an dabei.

Bei uns auch. Kommt auf die jeweilige Gebührenordnung an.

Mal abwarten was der ADAC Anwalt morgen sagt. Eine Frage noch: Reicht es wenn ich beim Ausfüllen nur meine Personendaten hinschreibe oder muss ich ankreuzen das ich die Tat zugebe? (abstreiten will und kann ich es natürlich nicht, aber MUSS ich das ankreuzen? Gibt es irgendwelche negativen konsequenzen wenn ich das nicht ankreuze ?

ADAC Anwälte haben Sonntags geöffnet?

Deine Antwort
Ähnliche Themen