Anhörungsbogen erhalten - Formfehler ?
Moin,
ich bin geblitzt worden und habe heute einen Anhörungsbogen bekommen. Ich hab jetzt mal bisschen google befragt und dort heißt es, der Anhörungsbogen muss folgende Eckdaten beinhalten:
Es gibt ein paar Punkte, die ein Bogen enthalten muss, um rechtskräftig zu sein. Es gibt beim Anhörungsbogen allerdings kein Muster, das dieser befolgen muss, um seine Gültigkeit zu erlangen. Folgende Eckdaten muss der Bogen aber enthalten:
-Konkreter Tatvorwurf inklusive genauer Orts– und Zeitangabe
-Höhe des Bußgelds laut Bußgeldkatalog 2016, falls bereits bekannt (evtl. auch Punkte in Flensburg)
-Angabe von Zeugen
-Beweismittel
( quelle: http://www.bussgeldbescheideinspruch.com/anhoerungsbogen/ )
Bei meinem Bogen fehlt der 2. Punkt, also die Angabe zur Höhe des Bußgeldes. Lohnt es sich jetzt zum Anwalt zu gehen und Einspruch einzulegen ?
Beste Antwort im Thema
Gutes Benehmen ist natürlich nicht jedem gegeben. Trotzdem viel Erfolg, auch bei der Fortbildung. 😕🙄😎
86 Antworten
Hallo,
wenn es um Einspruch gegen Bußgeld geht, dann kann man viel Hilfe im Internet finden. Ich habe mir, als ich angeblich in einem Parkplatz ohne Parkschein geparkt habe, Hilfe auf dieser Seite https://www.einspruch24.de/einspruch-gegen-bussgeldbescheid/ geholt. Ich habe einen Einspruch eingelegt und der ganze Prozess wurde nochmal von vorne aufgerollt, weil ich eben einen Parkschein hatte. Zum Glück habe ich den Parkschein aufbewahrt und nicht weggeschmissen. Am Ende behielt ich also Recht und ich musste kein Bußgeld zahlen 🙂
Gruß
Wie viele falsche Antworten es in diesem Thread gibt!
Soweit ich das beim Überfliegen gesehen habe, haben auf 5 Seiten nur 3 User fehlerfreie Antworten gegeben.
Unglaublich wollte ich erst schreiben, aber eigentlich ein Paradebeispiel für den Umgangston und die Qualität in manchen Foren.
Da passen die patzigen Antworten, besonders diejenigen, die zum Zahlen auffordern - wohl nasepopelnde Polizisten -, zur allgemeinen Qualität.
(Ich habe jetzt auch noch mehrere andere Threads durchgelesen, und das scheint auf dieser Webseite das übliche Publikum zu sein.)
Ich hoffe, der Anwalt konnte besser helfen?
(Auch wenn ich der Ansicht bin, dass man das ganze meistens durchaus auch selbst hinkriegen kann, so sind bei den den Beruf bedrohenden Bußgeldern Anwälte allemal angebracht.)
Zitat:
@Peter2015_2 schrieb am 31. Mai 2017 um 12:49:06 Uhr:
Wie viele falsche Antworten es in diesem Thread gibt!
Soweit ich das beim Überfliegen gesehen habe, haben auf 5 Seiten nur 3 User fehlerfreie Antworten gegeben.
Schade, dass du dabei das Datum nicht erfasst hast.
Yep, mittlerweile müsste die Antwort vorliegen. 😉
@DuffMcKagan
Schon im Knast? 😁
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
Zitat:
@Peter2015_2 schrieb am 31. Mai 2017 um 12:49:06 Uhr:
...
(Auch wenn ich der Ansicht bin, dass man das ganze meistens durchaus auch selbst hinkriegen kann, so sind bei den den Beruf bedrohenden Bußgeldern Anwälte allemal angebracht.)
Da stimme ich zu, frage mich aber warum man in so ernsten Fällen in einem Forum fragen sollte. Letztlich ist doch jeder seines Glückes Schmied und das Leben nunmal kein Ponyhof, wobei man auch auf letzterem einen Huf ins Gesicht bekommen oder sich den Hals brechen kann. Es wurden auch schon Finger abgebissen. Also...
Es bräuchte mehr edle Ritter wie dich, die zwar andere bekritteln, selbst aber außer Andeutungen keine Lösung präsentieren - wenn auch hier etwas spät, anderen würde es helfen. 😮
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 31. Mai 2017 um 17:13:21 Uhr:
Da stimme ich zu, frage mich aber warum man in so ernsten Fällen in einem Forum fragen sollte.
wenn man sich das richtige Forum aussucht, kann man auch Hilfe bekommen.
Ist halt hier leider immer so, dass wenige richtige Antorten in einem Meer von Verkehrssünder-bashing und Hörensagen-Aussagen verloren gehen.
Hätte der TE und auch die Teilnehmer hier einfach von Anfang an gründlich gelesen, wäre eine Diskussion garnicht nötig gewesen...
Zitat:
@DuffMcKagan schrieb am 30. Juli 2016 um 16:24:01 Uhr:
Folgende Eckdaten muss der Bogen aber enthalten:-Konkreter Tatvorwurf inklusive genauer Orts– und Zeitangabe
-Höhe des Bußgelds laut Bußgeldkatalog 2016, falls bereits bekannt (evtl. auch Punkte in Flensburg)
-Angabe von Zeugen
-Beweismittel
Da steht doch eindeutig, die Höhe des Bußgeldes muss beim Anhörungsbogen nur angegeben werden, wenn diese bereits bekannt ist.
Ist sie noch nicht bekannt, wird der Punkt im Anhörungsbogen weggelassen.
Und das war hier wohl der Fall.
Zitat:
@Hyrai schrieb am 1. Juni 2017 um 13:34:02 Uhr:
Da steht doch eindeutig, die Höhe des Bußgeldes muss beim Anhörungsbogen nur angegeben werden, wenn diese bereits bekannt ist.
Die Höhe kann noch nicht bekannt sein, da Voreintragungen regelmäßig zu Erhöhungen führen, im Extremfall, bei beharrlichen Verstößen, kann das sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Deswegen steht die genaue Höhe erst im endgültigen Bußgeldbescheid ( im Anzeigenbereich, hat mit Verwarngeldern nichts zu tun).
Das ist doch jetzt wieder Haarspalterei...
Ob die Höhe nur in diesem Fall nicht bekannt war, oder generell in solchen Fällen garnicht bekannt sein kann, tut doch überhaupt nichts zur Sache.
Es ging hier darum, dass der TE meinte, der Anhörungsbogen sei ungültig, weil die Höhe des Bußgeldes nicht genannt wird. Dabei hat er selbst schon das entscheidende rausgesucht, aber eben nicht aufmerksam genug gelesen.
Ist die Höhe bekannt (warum auch immer), muss diese schon im Anhörungsbogen genannt werden.
Ist sie nicht bekannt kann und muss sie nicht genannt werden. Der Bogen verliert dadurch nicht seine Gültigkeit.
Verstehe garnicht was es da zu diskutieren gibt... 😁
Zitat:
@Hyrai schrieb am 1. Juni 2017 um 13:57:07 Uhr:
Verstehe garnicht was es da zu diskutieren gibt... 😁
Da gibt es nichts zu spalten und zu diskutieren. Bei uns steht die Summe auf dem AHB genau aus den von mir genannten Gründen niemals drauf und bei anderen auch nicht. Ein AHB ist kein Bescheid. Offenbar ist es mit deinen "Fachkenntnissen" auch nicht weit her 😁 Fazit: Der AHB ,den der TE bekommen hatte, war vollkommen in Ordnung.
Ich habe nie behauptet, ich hätte Fachkenntnisse.
Ich verstehe nur nicht, warum bereits im Eingansbeitrag des TE alles entscheidende drin steht, und hier trotzdem so eine Diskussion entsteht.
Ob es alles korrekt formuliert ist, und wo genau nun der Unterschied zwischen AHB und Bußgeldbescheid liegt ist doch sch... egal. Kommt nämlich aufs gleiche raus: Der Papierkram, den der TE erhalten hat, ist absolut in Ordnung, und was anderes habe ich auch nie behauptet.
Zitat:
@Hyrai schrieb am 1. Juni 2017 um 14:14:19 Uhr:
und hier trotzdem so eine Diskussion entsteht.
.
Du bist hier bei Motor Talk. Hier wird aus jeder Mücke ein Elefant gemacht! 😁😉