Anhörungsbogen durch Behörde ignoriert?
Einfache Situation:
Mit meinem Auto wurde jemand geblitzt - in der Stadt 8km/h zu viel- macht 15,- Verwarngeld.
Das beigelegte Foto ist relativ schlecht, man kann noch nicht mal sicher erkennen ob der Fahrer einen Bart trägt.
Den Anhörungsbogen habe ich dahin gehend ausgefüllt und zurück geschickt, dass ich um ein besseres Foto gebeten habe, um bei der Ermittlung des Fahrers behilflich sein zu können.
Darauf hin kam direkt ein Bußgeldbescheid.
Ich habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert, um sicher zu gehen, dass der Anhörungsbogen fristgerecht zurück kam. Das konnte er bestätigen. Er meinte dann ganz lapidar, dass er schon anhand des Namens und des Alters sich sicher war, dass ich das auf dem Foto sein müßte und er deswegen direkt das Bußgeldverfahren eingeleitet hat.
Meine Fragen:
1. Ist es rechtens, dass ohne weitere Reaktion aus dem Verwarngeld ein Bußgeld werden kann?
2. Ist ein Sachbearbeiter tatsächlich befähigt eine Personenidentifikation durchzuführen? Und ist das dann rechtssicher?
Beste Antwort im Thema
Ich frage mich bei sowas immer, warum man sich hier die wildesten Geschichten ausdenkt, statt mal den Arsch in der Hose hat und ohne rumzueiern von Anfang an sagt "Ich will die 15 Euro nicht zahlen, weil ich nicht auf dem Bild zu erkennen bin. Wie geh ich am Besten vor."
Nein, stattdessen wird hier 5 Seiten rumdiskutiert, dummgeschwätzt, falsche Fährten gelegt usw.
Wenn man doch angeblich so mutig ist und seine Rechte in Anspruch nehmen will, wieso hat man dann plötzlich den Köttel inner Buxe wenn man in einem anonymen Forum eine Frage formulieren will?
Und warum will man einem Sachbearbeiter ans Bein pissen, nur weil er seinen Job macht, aber dummerweise an sone Schissbuxe geraten ist.
Das MT Leben könnte viel einfacher sein, wenn manche Leute den Mut den sie hier vorspielen mal beim Verfassen ihrer Fragen hier hätten.
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78 Antworten
Zitat:
@Leclatcestmoi schrieb am 18. Juni 2018 um 14:17:18 Uhr:
Wieso ruft man aus taktischer Sicht nicht vorher an und bittet um ein besseres Photo. Dann gibt es als Antwort ja oder nein. Ich erkenne mich nicht ist gleichzusetzen mit Widerspruch.
hat er doch:
Zitat:
@mark29 schrieb am 18. Juni 2018 um 09:58:38 Uhr:
Den Anhörungsbogen habe ich dahin gehend ausgefüllt und zurück geschickt, dass ich um ein besseres Foto gebeten habe, um bei der Ermittlung des Fahrers behilflich sein zu können.
Das Lesen von Threads, bevor man postet, ist eine Tugend, die oft vernachlässigt wird …..
Ist denn der vermutete Fahrer ein naher Verwandter? Falls nicht, Einspruch einlegen und der Behörde mitteilen, wem du den Wagen überlassen hast.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Juni 2018 um 14:45:57 Uhr:
Zitat:
@Leclatcestmoi schrieb am 18. Juni 2018 um 14:17:18 Uhr:
Wieso ruft man aus taktischer Sicht nicht vorher an und bittet um ein besseres Photo. Dann gibt es als Antwort ja oder nein. Ich erkenne mich nicht ist gleichzusetzen mit Widerspruch.
hat er doch:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Juni 2018 um 14:45:57 Uhr:
Zitat:
@mark29 schrieb am 18. Juni 2018 um 09:58:38 Uhr:
Den Anhörungsbogen habe ich dahin gehend ausgefüllt und zurück geschickt, dass ich um ein besseres Foto gebeten habe, um bei der Ermittlung des Fahrers behilflich sein zu können.
Das Lesen von Threads, bevor man postet, ist eine Tugend, die oft vernachlässigt wird …..
Wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen.
Er hat den Bogen ausgefüllt, zurückgeschickt und um ein Photo gebeten. Ich habe hingegen geschrieben: anrufen, Photo erfragen und dann reagieren. Wenn der Sacharbeiter nämlich sagt, daß hier ein 4k-Bild vorliegt, kann man sich den Aufschlag sparen und direkt die 15€ überweisen.
Hier geht es ja wohl um ein Blitzer Foto. Auf meinem letzten Anhörungsbogen stand auf der Rückseite ein Online Login, über welchen man sich das Foto im Original ansehen konnte. War das bei dir nicht so?
Und das Originalbild war um so vieles besser, als der aufgedruckte Ausschnitt dass da eine Erkennung, selbst durch Visier und Sonnenblende problemlos möglich war
Wenn du nicht selbst gefahren bist und das angibst dann treibst du auch die Kosten nicht in die Höhe. Ich hatte letztes Jahr mein Auto einem Kumpel geliehen damit er zu einem Festival nach Köln fahren konnte (war ein Diesel Kombi). Der braucht halt nicht viel Sprit und hat viel Platz und deswegen ist er mit meinem Auto gefahren. Der wurde auch geblitzt. Hab den Bogen zurück geschickt mit der Begründung das ich nicht der Fahrer war. Hab dann nochmal einen Anruf von der Polizei gekriegt wobei ich nochmal bestätigt habe das ich nicht gefahren bin. Die haben dann meinen Kumpel ermittelt (nein ich habe ihnen natürlich nicht gesteckt wer das sein könnte, sowas macht man nicht) und somit hatte sich die Sache für mich erledigt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Juni 2018 um 10:57:15 Uhr:
...
... das ist auch falsch, denn hier wurde ein Foto mitgeschickt. Erkennen muss man wesentlich länger als erinnern
Nun ja, das Problem ist häufig, dass die Akten bei der Behörde elektronisch geführt werden und zum Versand an den Verteidiger oder auch für den Bußgeldbescheid selber, wenn der ein Foto hat, auf uralten Druckern ausgedruckt werden, die dazu noch mit Rebuild-Toner betrieben und praktisch nie gewartet werden. Da kommen schon Fotoausdrucke zustande, die an Schwarzweiß-Schattenmuster erinnern, obwohl das Bild am Bildschirm des Sachbearbeiters (und wundersamer Weise oft auch bei Gericht) sehr gut erkennen lässt, wie der Fahrer aussieht.
Zitat:
@Leclatcestmoi schrieb am 18. Juni 2018 um 16:25:01 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Juni 2018 um 14:45:57 Uhr:
hat er doch:
Zitat:
@Leclatcestmoi schrieb am 18. Juni 2018 um 16:25:01 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Juni 2018 um 14:45:57 Uhr:
Das Lesen von Threads, bevor man postet, ist eine Tugend, die oft vernachlässigt wird …..
Wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen.
Er hat den Bogen ausgefüllt, zurückgeschickt und um ein Photo gebeten. Ich habe hingegen geschrieben: anrufen, Photo erfragen und dann reagieren. Wenn der Sacharbeiter nämlich sagt, daß hier ein 4k-Bild vorliegt, kann man sich den Aufschlag sparen und direkt die 15€ überweisen.
Irgendwo weiter vorn hab ich auch geschrieben, dass ich angerufen habe. Ein besseres Foto hätte aber nichts genützt- weil der Sachbearbeiter meinte er hätte sich schon anhand des Namens und des Alters gedacht, dass das passen müßte- das Foto hätte er nach eigener Aussage nicht gebraucht.
Zitat:
@mark29 schrieb am 22. Juni 2018 um 06:48:59 Uhr:
Irgendwo weiter vorn hab ich auch geschrieben, dass ich angerufen habe. Ein besseres Foto hätte aber nichts genützt- weil der Sachbearbeiter meinte er hätte sich schon anhand des Namens und des Alters gedacht, dass das passen müßte- das Foto hätte er nach eigener Aussage nicht gebraucht.
Seit wann bitteschön entscheidet denn ein Sachbearbeiter anhand einer Vermutung darüber, daß man selbst gefahren ist ?!
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Juni 2018 um 11:17:41 Uhr:
ja klar. Ein Sachbearbeiter, der Geschwindigkeitsübertretungen verfolgt, also quasi von Amts wegen Menschen einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt, macht sich wegen falscher Verdächtigung schuldig. Träum weiter. Dazu müsste er wissentlich jemanden falsch beschuldigen und dafür gibt es hier keinerlei Anzeichen.
Das tut der Sachbearbeiter schon, in dem Er pauschal anhand des Namens und des Alters auf den TE schließt.
Wissentlich falsch beschuldigen heißt, er hat solide Anhaltspunkte, dass ein Mensch es nicht war und schickt ihm trotzdem den Bußgeldbescheid.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Juni 2018 um 10:28:20 Uhr:
Wissentlich falsch beschuldigen heißt, er hat solide Anhaltspunkte, dass ein Mensch es nicht war und schickt ihm trotzdem den Bußgeldbescheid.
Vergiss es, die Diskussion wird langsam absurd.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 22. Juni 2018 um 10:29:24 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Juni 2018 um 10:28:20 Uhr:
Wissentlich falsch beschuldigen heißt, er hat solide Anhaltspunkte, dass ein Mensch es nicht war und schickt ihm trotzdem den Bußgeldbescheid.Vergiss es, die Diskussion wird langsam absurd.
Richtig.
Und dass ist nicht das erste Mal, dass über das Thema falsche Verdächtigung diskutiert wird. Einige verstehen einfach den Passus "Wider besseres Wissen" nicht.
Zitat:
@AS60 schrieb am 22. Juni 2018 um 10:43:20 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 22. Juni 2018 um 10:29:24 Uhr:
Vergiss es, die Diskussion wird langsam absurd.
Richtig.
Und dass ist nicht das erste Mal, dass über das Thema falsche Verdächtigung diskutiert wird. Einige verstehen einfach den Passus "Wider besseres Wissen" nicht.
Naja, irgendwie finde ich, dass Kai R. aber mit seinem Teil recht hat.
Meinem bescheidenen Rechtsverständnis nach ist eine "wissentliche Falschbeschuldigung" etwas dahingehend, wie er es geschildert hat - also GENAU zu wissen, dass es der Beschuldigte nicht war und es trotzdem zu tun.
Was der Sachbearbeiter hier gemacht hat, ist mehr ein extrem unsauberes Arbeiten, mMn ohne Vorsatz oder dergleichen.
Anyways, back to topic?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Juni 2018 um 10:49:12 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 22. Juni 2018 um 10:43:20 Uhr:
Richtig.
Und dass ist nicht das erste Mal, dass über das Thema falsche Verdächtigung diskutiert wird. Einige verstehen einfach den Passus "Wider besseres Wissen" nicht.Naja, irgendwie finde ich, dass Kai R. aber mit seinem Teil recht hat.
Meinem bescheidenen Rechtsverständnis nach ist eine "wissentliche Falschbeschuldigung" etwas dahingehend, wie er es geschildert hat - also GENAU zu wissen, dass es der Beschuldigte nicht war und es trotzdem zu tun.
Was der Sachbearbeiter hier gemacht hat, ist mehr ein extrem unsauberes Arbeiten, mMn ohne Vorsatz oder dergleichen.
Anyways, back to topic?
Dann hast du mich falsch verstanden. Genau das ist meine Meinung. Ich bin da, und das nicht zum ersten Mal bei diesem Thema, komplett bei Kai R.
Das Verhalten des Sachbearbeiters ist vermutlich nicht korrekt, hat aber auch gar nicht mit wissentlich falscher Verdächtigung zu tun.
Also danke für die vielen Antworten und die rege Diskussion, die ich durchaus als hilfreich erachtet.
Für mich steht jetzt als Überlegung an, gegen den Sachbearbeiter eine Fachaufsichts (und keine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.