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Anhörungsbogen durch Behörde ignoriert?

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 7:58

Einfache Situation:

Mit meinem Auto wurde jemand geblitzt - in der Stadt 8km/h zu viel- macht 15,- Verwarngeld.

Das beigelegte Foto ist relativ schlecht, man kann noch nicht mal sicher erkennen ob der Fahrer einen Bart trägt.

Den Anhörungsbogen habe ich dahin gehend ausgefüllt und zurück geschickt, dass ich um ein besseres Foto gebeten habe, um bei der Ermittlung des Fahrers behilflich sein zu können.

Darauf hin kam direkt ein Bußgeldbescheid.

Ich habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert, um sicher zu gehen, dass der Anhörungsbogen fristgerecht zurück kam. Das konnte er bestätigen. Er meinte dann ganz lapidar, dass er schon anhand des Namens und des Alters sich sicher war, dass ich das auf dem Foto sein müßte und er deswegen direkt das Bußgeldverfahren eingeleitet hat.

Meine Fragen:

1. Ist es rechtens, dass ohne weitere Reaktion aus dem Verwarngeld ein Bußgeld werden kann?

2. Ist ein Sachbearbeiter tatsächlich befähigt eine Personenidentifikation durchzuführen? Und ist das dann rechtssicher?

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2018 um 18:22

Ich frage mich bei sowas immer, warum man sich hier die wildesten Geschichten ausdenkt, statt mal den Arsch in der Hose hat und ohne rumzueiern von Anfang an sagt "Ich will die 15 Euro nicht zahlen, weil ich nicht auf dem Bild zu erkennen bin. Wie geh ich am Besten vor."

Nein, stattdessen wird hier 5 Seiten rumdiskutiert, dummgeschwätzt, falsche Fährten gelegt usw.

Wenn man doch angeblich so mutig ist und seine Rechte in Anspruch nehmen will, wieso hat man dann plötzlich den Köttel inner Buxe wenn man in einem anonymen Forum eine Frage formulieren will?

Und warum will man einem Sachbearbeiter ans Bein pissen, nur weil er seinen Job macht, aber dummerweise an sone Schissbuxe geraten ist.

Das MT Leben könnte viel einfacher sein, wenn manche Leute den Mut den sie hier vorspielen mal beim Verfassen ihrer Fragen hier hätten.

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1. ist so zulässig

2. Einspruch kannst Du einlegen. Begründen musst Du ihn nicht. Wenn Du nicht der Fahrer warst, dann begründest Du den Einspruch genau damit. Der Vorgang geht dann an das Amtsgericht und der Richter / die Richterin entscheidet dann, ob das Foto ausreichend gut ist. Ggf. kommt es zu einem Sachverständigengutachten. Bei EInstellung / Freispruch gibt es keine negativen Kostenfolgen. Bei Verurteilung hast Du die Kosten an der Backe.

Und darfst dann Fahrtenbuch führen.

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 8:12

OK, danke für die Antwort.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann denn die Behörde noch ein besseres Foto aus dem Hut zaubern?

Im Moment stehe ich in dem Konflikt jemanden zu Unrecht zu belasten, weil ich den Fahrer tatsächlich nicht sicher identifizieren kann- auf dem Foto sieht/ahnt man nen dicken Schnauzer (für einen Schatten ist es zu massiv)- das paßt nicht und das Gewicht scheint auch nicht so gut eingrenzbar zu sein.

Auf der anderen Seite treibe ich ja die Kosten in die Höhe wenn ich den jenigen nicht sofort bezichtige und er dann nur mit dem Verwarngeld davon kommt.

Was tun?

Nein, es droht keine Fahrtenbuchauflage sondern entweder eine Veruteilung zu diesen 15,- € + Kosten oder eine Einstellung. Bei bloßen 8 km/h drüber passiert da sonst nichts weiter.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 18. Juni 2018 um 10:11:15 Uhr:

Und darfst dann Fahrtenbuch führen.

Was nun auch nicht unbedingt so schlimm wäre, die Auflage ist doch meist auf ein Jahr befistet.

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 8:14

Naja, Fahrtenbuch wäre in dem Sinne schwierig, weil ich kaum mit dem Auto fahren, meist fährt meine Frau, kann ja aber auch mal jemand von ner Werkstatt als Beispiel sein...

Das Tatfoto ist in der Akte. Daran ändert sich nichts. Du kannst es meist online einsehen. Das ist in der Regel eine bessere Qualität. Vielleicht erkennst Du dann den Fahrer. Bei Verwandten/Verschwägerten kannst Du die Angaben verweigern.

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 8:18

OK, und jetzt die 15,- zahlen und dann entweder selbst den betreffenden Fahrer suchen und das Geld wieder eintreiben?

Oder muss jetzt das Bußgeld (43,50) gezahlt werden, wenn ich das selbst mit potentiellen Fahrern klären will?

Zitat:

@mark29 schrieb am 18. Juni 2018 um 09:58:38 Uhr:

 

1. Ist es rechtens, dass ohne weitere Reaktion aus dem Verwarngeld ein Bußgeld werden kann?

Jau. Du erklärst dich mit deinen Äußerungen mit der Verwanrnung nicht einverstanden.

 

2. Ist ein Sachbearbeiter tatsächlich befähigt eine Personenidentifikation durchzuführen? Und ist das dann rechtssicher?

Meistens. Die Fotos im System sind meist besser, ich für meinen Teil, fordere da immer noch ein Fotos des Halters an. Weiteres hat der Paule schon geschrieben.

 

Zitat:

Meine Fragen:

1. Ist es rechtens, dass ohne weitere Reaktion aus dem Verwarngeld ein Bußgeld werden kann?

Jepp. Gängige Praxis und absolut legal. Kannst ja Widerspruch einlegen...damit 's dann noch teurer wird :-(

Zitat:

2. Ist ein Sachbearbeiter tatsächlich befähigt eine Personenidentifikation durchzuführen? Und ist das dann rechtssicher?

Jepp, und er ist auch berechtigt, jedwede, über Dich und Deine Umgebung hinterlegte Information aus ihm zugänglichen Quellen abzurufen, um eine Identifikation durchzuführen. Das wurde schon vor Jahren passend novelliert, so daß die Bußgeldstelle heute über Paßdaten, pol. Ermittlungsakten usw. verfügen kann, soweit es der Ermittlung des Fahrers dient - und dabei ziehen sie auch Mitbewohner (nach Melderegister), Familie, usw. usw. Du würdest staunen, welche befugnisse die Bußgeldstelle wegen solcher Lappalien hat - mehr als die Polizei in manchem Strafermittlungsverfahren.

Für 15,- hätte ich mir die gut 30,- Verwaltungsgebühr oben drauf definitiv gespart...

Ach ja, und zum Thema "Foto zu schlecht": Die Behörden versenden solche Bescheide eigentlich nur, wenn ihnen ein wirklich gutes Foto vorliegt. Das, was Dir da gesandt wird, ist eine verwaschene Ausdruckkopie in allergröbster Auflösung und mit nahezu keinem erkennbaren Kontrast, die mit dem vorliegenden Bild keine Ähnlichkeit hat. Da fallen dann viele drauf rein, und die Behörde freut sich über die (doppelt so teure) Zusatzeinnnahme dank des nun nötigen "Verwaltungsaktes" :-)

Diskutieren lohnt erst bei Fahrverbot und Punkten, darunter ist es besser für einen selbst, wenn man zahlt und bereut... Just my2cts aus 30 Jahren am Steuer.

Gruß

Roman

Zitat:

@mark29 schrieb am 18. Juni 2018 um 10:18:15 Uhr:

 

Oder muss jetzt das Bußgeld (43,50) gezahlt werden, wenn ich das selbst mit potentiellen Fahrern klären will?

Das ist zu befürchten. Wenn man aber nett mit dem Sachbearbeiter redet, könnte der den Bescheid aufheben und den richtigen Fahrer anschreiben. Aber nur, wenn zweifelsfrei feststeht, daß nicht du der pöse Pube warst.

Aktuell stehen die 43,50 € auf dem Zettel. Das Verwarngeld ist schon vom Tisch.

Lass den Fahrer das doch direkt zahlen und benenne ihn im Einspruch. Der hat dann die Chance, erstmal ein Verwarngeldangebot zu bekommen. Privat zurückholen ... naja, wäre nicht mein Stil dafür in Vorkasse zu gehen und meine weiße Weste zu beflecken, wenn ich nicht mal vorgewarnt wurde.

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 8:26

Gut, also den/die potentiellen Fahrer also angeben und dann schauen wer sich davon erkennt...

Bin mal gespannt was passiert wenn 2 sich erkennen und das Verwarngeld zahlen.

am 18. Juni 2018 um 8:32

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Juni 2018 um 10:05:30 Uhr:

1. ist so zulässig

2. Einspruch kannst Du einlegen. Begründen musst Du ihn nicht. Wenn Du nicht der Fahrer warst, dann begründest Du den Einspruch genau damit. Der Vorgang geht dann an das Amtsgericht und der Richter / die Richterin entscheidet dann, ob das Foto ausreichend gut ist. Ggf. kommt es zu einem Sachverständigengutachten. Bei EInstellung / Freispruch gibt es keine negativen Kostenfolgen. Bei Verurteilung hast Du die Kosten an der Backe.

Bei Einstellung oder Freispruch kannst Du Anzeige erstatten, wegen falscher Anschuldigung. Die Meinung eines Sachbearbeiters ist völlig uninteressant.

peso

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