Anhörungsbogen durch Behörde ignoriert?
Einfache Situation:
Mit meinem Auto wurde jemand geblitzt - in der Stadt 8km/h zu viel- macht 15,- Verwarngeld.
Das beigelegte Foto ist relativ schlecht, man kann noch nicht mal sicher erkennen ob der Fahrer einen Bart trägt.
Den Anhörungsbogen habe ich dahin gehend ausgefüllt und zurück geschickt, dass ich um ein besseres Foto gebeten habe, um bei der Ermittlung des Fahrers behilflich sein zu können.
Darauf hin kam direkt ein Bußgeldbescheid.
Ich habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert, um sicher zu gehen, dass der Anhörungsbogen fristgerecht zurück kam. Das konnte er bestätigen. Er meinte dann ganz lapidar, dass er schon anhand des Namens und des Alters sich sicher war, dass ich das auf dem Foto sein müßte und er deswegen direkt das Bußgeldverfahren eingeleitet hat.
Meine Fragen:
1. Ist es rechtens, dass ohne weitere Reaktion aus dem Verwarngeld ein Bußgeld werden kann?
2. Ist ein Sachbearbeiter tatsächlich befähigt eine Personenidentifikation durchzuführen? Und ist das dann rechtssicher?
Beste Antwort im Thema
Ich frage mich bei sowas immer, warum man sich hier die wildesten Geschichten ausdenkt, statt mal den Arsch in der Hose hat und ohne rumzueiern von Anfang an sagt "Ich will die 15 Euro nicht zahlen, weil ich nicht auf dem Bild zu erkennen bin. Wie geh ich am Besten vor."
Nein, stattdessen wird hier 5 Seiten rumdiskutiert, dummgeschwätzt, falsche Fährten gelegt usw.
Wenn man doch angeblich so mutig ist und seine Rechte in Anspruch nehmen will, wieso hat man dann plötzlich den Köttel inner Buxe wenn man in einem anonymen Forum eine Frage formulieren will?
Und warum will man einem Sachbearbeiter ans Bein pissen, nur weil er seinen Job macht, aber dummerweise an sone Schissbuxe geraten ist.
Das MT Leben könnte viel einfacher sein, wenn manche Leute den Mut den sie hier vorspielen mal beim Verfassen ihrer Fragen hier hätten.
78 Antworten
OK, jetzt wird es aber sehr ausführlich :-)
Vielleicht scanne ich mal das Bild und setze die Mundpartie hier rein- denn ich sehe da nen dicken Schnauzer ( der Sachbearbeiter meinte am Telefon er sieht gar keinen Schnauzer, dafür aber nen 3- Tage- Bart- den ich nicht sehe, der aber auf meinem Perso und meinem Führerschein, was er wohl zum Abgleich haben sollte, aber schon seit vielen Jahren nicht mehr in meinem Gesicht vorhanden ist) und das ist der Teil wo ich wirklich keinen potentiellen Fahrer zuordnen kann.
Zitat:
@mark29 schrieb am 18. Juni 2018 um 10:46:14 Uhr:
Und wie gesagt- ich nutze das Auto üblicherweise nicht, auch wenn ich der Halter bin. Andere Fahrer sind auch seitens der Versicherung kein Thema- man kann das natürlich einschränken, wenn man 10,- im Jahr sparen will.
Da würde ich nicht drauf rumreiten. Ein paar Fälle, bei denen du nicht weißt wer gefahren ist und schwub hast du ein Fahrtenbuch an der Backe.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 18. Juni 2018 um 11:20:59 Uhr:
Kai R.§ 164 - könnte zutreffen - reine Auslegungssache
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.§ 344 - dürfte zutreffen - wenn das Bild nicht dem Angezeigten entspricht -
Verfolgung Unschuldiger
(1) 1Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) 1Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an1. einem Bußgeldverfahren oder
2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist.
3. Der Versuch ist strafbar.
Und wer ein Schiff, welches am Kai festliegt, losmacht und es den Fluss hin ab treiben lässt, macht sich der Abtreibung § 218 StGB strafbar - reine Auslegungssache.
😁😁😁
Wusste ich doch, dass Falschparken und zu schnelles Fahren eigentlich als Mord geahndet gehört ... 🙂
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Die MPU wurde noch nicht erwähnt? 😁😎
Zitat:
@mark29 schrieb am 18. Juni 2018 um 12:07:42 Uhr:
Mach ich am besten freiwillig, oder?
Das taucht hier spätestens ab Seite drei auf. Na, was nicht ist, kann noch kommen 😁
Komische Frage. Schein zur Behörde bringen, natürlich nicht aufrecht gehend, sondern auf Knien rutschend.
ok... so tief, dass auch der Bauch schleift oder wäre das dann zu unterwürfig? Soll ja nicht ironisch wirken, sondern wirklich erkennbar sein, dass es von tiefsten Herzen kommt.
Du musst beim Kriechen flennen, dich auf eine Hand abstützen, nach unten blicken und mit der anderen Hand reichst Du von unten den Lappen hoch auf die Theke. Das ist dann für eine Sperrfrist von 6 Monaten angemessen. Sonst dauert es länger. 🙂
Wieso ruft man aus taktischer Sicht nicht vorher an und bittet um ein besseres Photo. Dann gibt es als Antwort ja oder nein. Ich erkenne mich nicht ist gleichzusetzen mit Widerspruch.
Zitat:
@Leclatcestmoi schrieb am 18. Juni 2018 um 14:17:18 Uhr:
Wieso ruft man aus taktischer Sicht nicht vorher an und bittet um ein besseres Photo. Dann gibt es als Antwort ja oder nein. Ich erkenne mich nicht ist gleichzusetzen mit Widerspruch.
Du kannst auch hingehen und Dir das Bild vor Ort ansehen. Aber ob das alles für die paar Euro lohnt.
In meinem Fall habe ich mal gegen den Sachbearbeiter Strafanzeige erstattet. Diese wurde eingestellt, aber mein Verfahren auch.
Ich kann von einem Sachbearbeiter eine vernünftige und nachvollziehbare Arbeit verlangen. Wenn er schlampt, muss er mit Konsequenzen rechnen.
peso