Anhörungsbogen durch Behörde ignoriert?
Einfache Situation:
Mit meinem Auto wurde jemand geblitzt - in der Stadt 8km/h zu viel- macht 15,- Verwarngeld.
Das beigelegte Foto ist relativ schlecht, man kann noch nicht mal sicher erkennen ob der Fahrer einen Bart trägt.
Den Anhörungsbogen habe ich dahin gehend ausgefüllt und zurück geschickt, dass ich um ein besseres Foto gebeten habe, um bei der Ermittlung des Fahrers behilflich sein zu können.
Darauf hin kam direkt ein Bußgeldbescheid.
Ich habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert, um sicher zu gehen, dass der Anhörungsbogen fristgerecht zurück kam. Das konnte er bestätigen. Er meinte dann ganz lapidar, dass er schon anhand des Namens und des Alters sich sicher war, dass ich das auf dem Foto sein müßte und er deswegen direkt das Bußgeldverfahren eingeleitet hat.
Meine Fragen:
1. Ist es rechtens, dass ohne weitere Reaktion aus dem Verwarngeld ein Bußgeld werden kann?
2. Ist ein Sachbearbeiter tatsächlich befähigt eine Personenidentifikation durchzuführen? Und ist das dann rechtssicher?
Beste Antwort im Thema
Ich frage mich bei sowas immer, warum man sich hier die wildesten Geschichten ausdenkt, statt mal den Arsch in der Hose hat und ohne rumzueiern von Anfang an sagt "Ich will die 15 Euro nicht zahlen, weil ich nicht auf dem Bild zu erkennen bin. Wie geh ich am Besten vor."
Nein, stattdessen wird hier 5 Seiten rumdiskutiert, dummgeschwätzt, falsche Fährten gelegt usw.
Wenn man doch angeblich so mutig ist und seine Rechte in Anspruch nehmen will, wieso hat man dann plötzlich den Köttel inner Buxe wenn man in einem anonymen Forum eine Frage formulieren will?
Und warum will man einem Sachbearbeiter ans Bein pissen, nur weil er seinen Job macht, aber dummerweise an sone Schissbuxe geraten ist.
Das MT Leben könnte viel einfacher sein, wenn manche Leute den Mut den sie hier vorspielen mal beim Verfassen ihrer Fragen hier hätten.
78 Antworten
Was solls. Dann geht es nach dem Widerspruch halt vor Gericht mit Gutachter. Hoffentlich ist nicht der eineige Zwilling gefahren.
Und was soll der Gutachter machen? Wenn der TE nicht gefahren ist, wird das spätestens bei Gericjt sofort eingestellt. Zumindest wenn der TE dem Fahrer nicht ähnlich sieht. Da braucht es keinen Gutachter.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 24. Juni 2018 um 18:13:25 Uhr:
Und was soll der Gutachter machen?
Ein Vergleichsgutachten zwischen Foto und möglichem Täter erstellen.
Das ist klar. Aber wenn der TE nicht gefahren ist, wird der Richter für diese Erkenntnis vermutlich keinen SV brauchen.