Anhörungsbogen durch Behörde ignoriert?
Einfache Situation:
Mit meinem Auto wurde jemand geblitzt - in der Stadt 8km/h zu viel- macht 15,- Verwarngeld.
Das beigelegte Foto ist relativ schlecht, man kann noch nicht mal sicher erkennen ob der Fahrer einen Bart trägt.
Den Anhörungsbogen habe ich dahin gehend ausgefüllt und zurück geschickt, dass ich um ein besseres Foto gebeten habe, um bei der Ermittlung des Fahrers behilflich sein zu können.
Darauf hin kam direkt ein Bußgeldbescheid.
Ich habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert, um sicher zu gehen, dass der Anhörungsbogen fristgerecht zurück kam. Das konnte er bestätigen. Er meinte dann ganz lapidar, dass er schon anhand des Namens und des Alters sich sicher war, dass ich das auf dem Foto sein müßte und er deswegen direkt das Bußgeldverfahren eingeleitet hat.
Meine Fragen:
1. Ist es rechtens, dass ohne weitere Reaktion aus dem Verwarngeld ein Bußgeld werden kann?
2. Ist ein Sachbearbeiter tatsächlich befähigt eine Personenidentifikation durchzuführen? Und ist das dann rechtssicher?
Beste Antwort im Thema
Ich frage mich bei sowas immer, warum man sich hier die wildesten Geschichten ausdenkt, statt mal den Arsch in der Hose hat und ohne rumzueiern von Anfang an sagt "Ich will die 15 Euro nicht zahlen, weil ich nicht auf dem Bild zu erkennen bin. Wie geh ich am Besten vor."
Nein, stattdessen wird hier 5 Seiten rumdiskutiert, dummgeschwätzt, falsche Fährten gelegt usw.
Wenn man doch angeblich so mutig ist und seine Rechte in Anspruch nehmen will, wieso hat man dann plötzlich den Köttel inner Buxe wenn man in einem anonymen Forum eine Frage formulieren will?
Und warum will man einem Sachbearbeiter ans Bein pissen, nur weil er seinen Job macht, aber dummerweise an sone Schissbuxe geraten ist.
Das MT Leben könnte viel einfacher sein, wenn manche Leute den Mut den sie hier vorspielen mal beim Verfassen ihrer Fragen hier hätten.
Ähnliche Themen
78 Antworten
Zitat:
@mark29 schrieb am 22. Juni 2018 um 11:48:33 Uhr:
Also danke für die vielen Antworten und die rege Diskussion, die ich durchaus als hilfreich erachtet.Für mich steht jetzt als Überlegung an, gegen den Sachbearbeiter eine Fachaufsichts (und keine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
Ich hab mir gerade einfach nochmal (ungewöhnlich, ich weiß) den ganzen Thread durchgelesen.
Ja, ich weiß - es geht hier (hauptsächlich) darum, dass das beigefügte Foto Murks zu sein scheint usw. Ist mir auch klar, dass auch eine Behörde korrekt arbeiten muss.
Aber verrate mir doch mal folgende Dinge bitte.
1) Warst du das selbst und hast ggf. (vorsichtig formuliert) "taktische Erinnerungslücken", wer den Wagen gefahren ist?
2) Weißt du wirklich nicht, wer gefahren ist? (Das wäre irgendwie bedenklich, nicht zu wissen, wer wann Zugriff auf das Auto hatte.)
3) Weißt du, wer gefahren ist, willst denjenigen aber nicht reinreiten? (Wäre auch nur bedingt "toll", weil wenn da einer Mist gebaut hat, soll der doch ruhig dafür blechen.)
Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich kann in gewissem Maße sicherlich nachvollziehen, warum man manche Dinge versuchen könnte.
Einfache Antwort: Bestimmte Personen muss ich nicht belasten. Sicher bin ich mir nicht, aber ich vermute eine Person die ich nicht belasten muss.
Zitat:
@mark29 schrieb am 22. Juni 2018 um 12:07:07 Uhr:
Einfache Antwort: Bestimmte Personen muss ich nicht belasten. Sicher bin ich mir nicht, aber ich vermute eine Person die ich nicht belasten muss.
Ok, das ist zugegebenermaßen ein Argument.
Aber dennoch ernsthaft, unabhängig vom "nicht zu belastenden Personenkreis": Du weißt wirklich nicht, wer wann deine Fahrzeuge fährt? Hm. 😁
Ich finde es ja absolut legitim, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Bußgeldbescheide etc. zu wehren. Das sieht unsere Rechtsprdnung vor und es ist schön, dass man sich auch bei vermeintlichem Kleinscheiss auf rechtsstaatliche Grundsätze berufen darf.
Aber: Ziel sollte immer sein, den Bescheid wegzubekommen. Persönliche Beschwerden gegen den Sachbearbeiter finde ich schlicht albern. Selbst wenn er hier etwas pauschal gearbeitet und deine Fahrereigenschaft auf Grundlage von Geschlecht und Alter vermutet hat, ist das noch lange kein Grund, so ein Faß aufzumachen. Dafür gibt es ja das Einspruchsverfahren, wenn du es wirklich nicht bist.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Juni 2018 um 12:10:25 Uhr:
Ok, das ist zugegebenermaßen ein Argument.Aber dennoch ernsthaft, unabhängig vom "nicht zu belastenden Personenkreis": Du weißt wirklich nicht, wer wann deine Fahrzeuge fährt? Hm. 😁
Abgesehen davon, dass das keine Rolle spielen darf, finde ich so Konstellationen nicht so unwahrscheinlich. Stichwort Verwandtschaft: Leihe ich mein Auto z.B. einem Bruder/Neffen/Schwager für einen Urlaub, kann ich ja auch nicht sagen, ob nur er selber oder auch seine Mitreisenden den Wagen fahren.
Zitat:
@mark29 schrieb am 22. Juni 2018 um 11:48:33 Uhr:
Für mich steht jetzt als Überlegung an, gegen den Sachbearbeiter eine Fachaufsichts (und keine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
Du kennst die 3 F? Formlos, fristlos, fruchtlos. Der Sachbearbeteiter macht nur seinen Job. Solche persönlichen Angriffe werden außer einem interessierten Achselzucken bei den Vorgesetzten keinerlei Wirkung haben.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 22. Juni 2018 um 12:26:56 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Juni 2018 um 12:10:25 Uhr:
Ok, das ist zugegebenermaßen ein Argument.Aber dennoch ernsthaft, unabhängig vom "nicht zu belastenden Personenkreis": Du weißt wirklich nicht, wer wann deine Fahrzeuge fährt? Hm. 😁
Abgesehen davon, dass das keine Rolle spielen darf, finde ich so Konstellationen nicht so unwahrscheinlich. Stichwort Verwandtschaft: Leihe ich mein Auto z.B. einem Bruder/Neffen/Schwager für einen Urlaub, kann ich ja auch nicht sagen, ob nur er selber oder auch seine Mitreisenden den Wagen fahren.
Dann erkenne ich meinen Schwager oder einen meiner Verwandten auf dem Foto, auch wenn es eine etwas miesere Qualität hat - und muss (zumindest hier in der Anonymität) nicht sagen "bin mir da nicht sicher ..."
Darüber hinaus - wenn ich überhaupt mal meinen Hobel verleihen würde - würde ich demjenigen was husten, wenn er den irgendeinem anderen gibt. Soll aber Leute geben, denen das nicht so wichtig ist.
Weiß aber, worauf du hinaus wolltest.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Juni 2018 um 12:41:43 Uhr:
Zitat:
@mark29 schrieb am 22. Juni 2018 um 11:48:33 Uhr:
Für mich steht jetzt als Überlegung an, gegen den Sachbearbeiter eine Fachaufsichts (und keine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
Du kennst die 3 F? Formlos, fristlos, fruchtlos. Der Sachbearbeteiter macht nur seinen Job. Solche persönlichen Angriffe werden außer einem interessierten Achselzucken bei den Vorgesetzten keinerlei Wirkung haben.
Nicht, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat besteht und die StA ein Aktenzeichen erstellt.
peso
Ich frage mich bei sowas immer, warum man sich hier die wildesten Geschichten ausdenkt, statt mal den Arsch in der Hose hat und ohne rumzueiern von Anfang an sagt "Ich will die 15 Euro nicht zahlen, weil ich nicht auf dem Bild zu erkennen bin. Wie geh ich am Besten vor."
Nein, stattdessen wird hier 5 Seiten rumdiskutiert, dummgeschwätzt, falsche Fährten gelegt usw.
Wenn man doch angeblich so mutig ist und seine Rechte in Anspruch nehmen will, wieso hat man dann plötzlich den Köttel inner Buxe wenn man in einem anonymen Forum eine Frage formulieren will?
Und warum will man einem Sachbearbeiter ans Bein pissen, nur weil er seinen Job macht, aber dummerweise an sone Schissbuxe geraten ist.
Das MT Leben könnte viel einfacher sein, wenn manche Leute den Mut den sie hier vorspielen mal beim Verfassen ihrer Fragen hier hätten.
Soviel Theater wegen 15 €.🙄
Zitat:
@mark29 schrieb am 22. Juni 2018 um 12:07:07 Uhr:
Einfache Antwort: Bestimmte Personen muss ich nicht belasten. Sicher bin ich mir nicht, aber ich vermute eine Person die ich nicht belasten muss.
Die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts belegt aber dass Du weißt wer gefahren ist(sonst stünde es Dir ja nicht zu) und somit die denkbar leichteste Begründung für ein Fahrtenbuch.
Aber ehrlich beim Verwarngeldangebot von 15 Euro so einen Aufwand zu betreiben,ist es wohl nicht wert. Da der TE ja weiß wer gefahren ist, hätte er die 15 Euro ja vom Fahrer zurückholen können.
Gruß M
Zitat:
@mark29 schrieb am 18. Juni 2018 um 10:18:15 Uhr:
OK, und jetzt die 15,- zahlen und dann entweder selbst den betreffenden Fahrer suchen und das Geld wieder eintreiben?
Ja, das ist die sinnvollste und komfortabelste Lösung.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 23. Juni 2018 um 23:54:42 Uhr:
Zitat:
@mark29 schrieb am 18. Juni 2018 um 10:18:15 Uhr:
OK, und jetzt die 15,- zahlen und dann entweder selbst den betreffenden Fahrer suchen und das Geld wieder eintreiben?
Ja, das ist die sinnvollste und komfortabelste Lösung.
Ach was.. man kann doch einfach auf sein Recht bestehen, und alles verkomplizieren und aus 15 Euro evtl. ein paar Hundert machen 😉
Ihr versteht das alle nicht.
wir haetten auch aus den 15 euro 500 und ein fahrverbot machen koennen. es dreht sich doch hier um etwas grundsaetzliches.
peso
Wenn Geld und Zeit dafür vorhanden sind - warum nicht. 😁
Da ist jedermann frei in seiner Entscheidung.