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Anhörungsbogen BGB - falsch ausgefüllt - was kann passieren?!

Themenstarteram 18. April 2012 um 18:49

Salute,

kurz zur Info:

Mein Wagen ist auf meine Mutter zugelassen (Kostengründe) und ich habe Anfang März wohl das Gaspedal was durchgedrückt :)

Wie dem auch sei: 108 kmh in der 80er Zone.

Meine Mutter hat nun den Anhörungsbogen erhalten - und Ihn bereits beantwortet OHNE mir bescheid zu geben.

Hat also nun eingetragen das Sie das nicht war, da Sie das Fahrzeug nicht bewegt hat an dem besagten Tag.

Frage nun: können daraus Konsequenzen resultieren? Sollte man die Polizei darüber in Kenntnis setzen oder wird die Sache im Sand verlaufen?

Besten Dank im Voraus!

elifas

Beste Antwort im Thema

Freu dich nicht zu früh, man wird heraus finden wer gefahren ist.

Schließlich haben sie ein Passbild von dir.

Früher oder später stehen sie vor deiner Tür. :D

33 weitere Antworten
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33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Hier hat das Ordnungsamt schluderhaft gearbeitet.

Nein, es wurde völlig korrekt gearbeitet.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Zitat:

Wenn auf dem Foto ein junger Mann abgebildet ist, ist es Blödsinn, die Halterin zu beschuldigen.

Sie wurde keineswegs beschuldigt.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Zitat:

Hier hätte man die Halterin als Zeugin befragen müssen.

Das hat man, indem ein Anhörungsbogen geschickt wurde.

Gruß vom bösen Dieter

Angehört werden nur Betroffene. Wenn man einen Zeugenbogen verschickt hat, ist es richtig. Welcher Bogen es war, wissen wir beide nicht.

Also im Normalfall kommt an den Halter eine Anfrage zum Fahrer und der Verstoß mit Datum und Uhrzeit wird angegeben! Ein Foto ist nur aeusserst selten dabei! Dann kann man sich selbst eintragen oder den Fahrer bzw. Von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen!

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

Wenn der Anhörungsbogen nicht innerhalb 14 Tagen kam, und du dann angibst, nicht zu wissen wer gefahren ist, brauchst du kein Fahrtenbuch erwarten.

wenn eine Auflage kommt dagegen vorgehen und die Auflage wird zurückgezogen.

Ist lt. gängiger Urteile die Frist, innerhalb der man verlangen kann sich an den Fahrer zu erinnern.

Weiß ich auch erfahrung und hatte da auch mal irgendwo einen interessanten link

Ich hätte sonst schon 3 Fahrtenbuchauflagen bekommen ;)

na gut .... dass du es weißt.....

und jetzt hat der Te den Salat...- ich hoffe du hilfst beim - auslöffeln....

Dagegen vorgehen- Hurra der Verlohrenen Zeit noch gutes Geld nachwerfen?

OK- ich hoffe der TE macht es und berichtet dann in einem neuen Fred!

Alex

sfg...

http://www.motor-talk.de/.../...buch-lohnt-einspruch-t4042877.html?...

Die Fragestellung ist ja geklärt (sh. Link im Vor-Beitrag), daher schließe ich hier mal ab.

 

 

twindance/MT-Moderation

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