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Anhörungsbogen BGB - falsch ausgefüllt - was kann passieren?!

Themenstarteram 18. April 2012 um 18:49

Salute,

kurz zur Info:

Mein Wagen ist auf meine Mutter zugelassen (Kostengründe) und ich habe Anfang März wohl das Gaspedal was durchgedrückt :)

Wie dem auch sei: 108 kmh in der 80er Zone.

Meine Mutter hat nun den Anhörungsbogen erhalten - und Ihn bereits beantwortet OHNE mir bescheid zu geben.

Hat also nun eingetragen das Sie das nicht war, da Sie das Fahrzeug nicht bewegt hat an dem besagten Tag.

Frage nun: können daraus Konsequenzen resultieren? Sollte man die Polizei darüber in Kenntnis setzen oder wird die Sache im Sand verlaufen?

Besten Dank im Voraus!

elifas

Beste Antwort im Thema

Freu dich nicht zu früh, man wird heraus finden wer gefahren ist.

Schließlich haben sie ein Passbild von dir.

Früher oder später stehen sie vor deiner Tür. :D

33 weitere Antworten
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33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die haben immer bessere Versionen der Fotos vorrätig, die sie auf Anhörungsbögen drucken.

Musst Du denn immer alles verraten... :rolleyes:

Das sie nicht Gefahren ist, ist ja schon mal korrekt ausgefuellt! Bei Familienangehörigen kann man noch ankreuzen: zur Sache möchte ich mich nicht äußern bzw " Ich mache von meinem Ausageverweigerungsrecht Gebrauch" ! Dann hat deine Mutter nur ein Kreuz vergessen! Könnte mir vorstellen, dass das ev nochmal angefragt wird! Dann kann sie den Fahrer angeben oder eben die Angaben verweigern! Dann tritt die Polizei in Aktion und versucht den Fahrer zu ermitteln! Wenn das Kreuz fehlt kann aber auch sein, dass sie sofort anfangen zu ermitteln! Wird der Fahrer nicht ermittelt, kann die Auflage erfolgen, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss! Die Strafe wird wohl so 120 € und ein bis zwei Punkte sein! Also kein Weltuntergang! Nur dann musst du 2 Jahre ruhig machen bzw beim naehsten Mal gibt deine Mutter ihren Namen als Fahrer an! Sollte beim Anhoerungsbogen ein Foto dabei sein, geht das natürlich nicht! :)

am 18. April 2012 um 22:26

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

Das sieht dann so aus, dass die grünen Männchen dort mit dem Blitzerfoto auftauchen und sich unter anderem auch dein Personalausweisfoto anschauen. Meine Frau ist auf einem eben solchen Amt und dieser Vorgang ist völlig normal und reine Routine. Passiert so ungefähr 1-2 Mal im Monat.

Ist das Blitzerfoto denn so hochauflösend?

Oder kann eine eindeutige Zuordnung bei einer krassen Diskrepanz zwischen Blitzer- und Personalausweisfoto bzw. aktuellem Erscheinungsbild mehr erfolgen?

Beispiel:

Blitzerfoto: Lange blondierte Haare und Pornobalken

Aktuelles Erscheinungsbild: Glatze, kein Schnäuzer und Tattoo im Gesicht

Oder ist das Blitzerfoto gut genug, um eventuelle markante Gesichtszüge eindeutig zuordnen zu können?

Es wurden schon Motorradfahrer durchs Verspiegelte Visier durch biometrischen Abgleich der gesichtszüge überfuhrt. Alles eine frage der schwere des vergehens

Hier hat das Ordnungsamt schluderhaft gearbeitet. Ist mir mit meinem Sohn auch oft passiert. Wenn auf dem Foto ein junger Mann abgebildet ist, ist es Blödsinn, die Halterin zu beschuldigen. Hier hätte man die Halterin als Zeugin befragen müssen. Also für den TE: Abwarten, was als nächstes kommt. Es kann nicht teurer werden.

am 18. April 2012 um 22:41

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick

Das sie nicht Gefahren ist, ist ja schon mal korrekt ausgefuellt! Bei Familienangehörigen kann man noch ankreuzen: zur Sache möchte ich mich nicht äußern bzw " Ich mache von meinem Ausageverweigerungsrecht Gebrauch" ! Dann hat deine Mutter nur ein Kreuz vergessen! Könnte mir vorstellen, dass das ev nochmal angefragt wird! Dann kann sie den Fahrer angeben oder eben die Angaben verweigern! Dann tritt die Polizei in Aktion und versucht den Fahrer zu ermitteln! Wenn das Kreuz fehlt kann aber auch sein, dass sie sofort anfangen zu ermitteln! Wird der Fahrer nicht ermittelt, kann die Auflage erfolgen, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss! Die Strafe wird wohl so 120 € und ein bis zwei Punkte sein! Also kein Weltuntergang! Nur dann musst du 2 Jahre ruhig machen bzw beim naehsten Mal gibt deine Mutter ihren Namen als Fahrer an! Sollte beim Anhoerungsbogen ein Foto dabei sein, geht das natürlich nicht! :)

ABer fahrtenbuch nur wenn der Anhörungsbogen innerhalb 14 Tagen nach Tatzeitpunkt einging :)

"ABer fahrtenbuch nur wenn der Anhörungsbogen innerhalb 14 Tagen nach Tatzeitpunkt einging :)"

Wo hast Du das denn gehört? Fahrtenbuch liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde (wenn z.B. kein Fahrer ermittelt werden konnte). 14 Tage Fristen gibt es da nicht. Kann auch nach Einstellung des gesamten Verfahrens angeordnet werden.

am 18. April 2012 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

"ABer fahrtenbuch nur wenn der Anhörungsbogen innerhalb 14 Tagen nach Tatzeitpunkt einging :)"

Wo hast Du das denn gehört? Fahrtenbuch liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde (wenn z.B. kein Fahrer ermittelt werden konnte). 14 Tage Fristen gibt es da nicht. Kann auch nach Einstellung des gesamten Verfahrens angeordnet werden.

Wenn der Anhörungsbogen nicht innerhalb 14 Tagen kam, und du dann angibst, nicht zu wissen wer gefahren ist, brauchst du kein Fahrtenbuch erwarten.

wenn eine Auflage kommt dagegen vorgehen und die Auflage wird zurückgezogen.

Ist lt. gängiger Urteile die Frist, innerhalb der man verlangen kann sich an den Fahrer zu erinnern.

Weiß ich auch erfahrung und hatte da auch mal irgendwo einen interessanten link

Ich hätte sonst schon 3 Fahrtenbuchauflagen bekommen ;)

Da irrst Du. Google mal unter "Anordnung Fahrtenbuch". Du wirst jede Menge Urteile finden, keines redet von der 14 Tage Frist.

am 19. April 2012 um 7:26

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die haben immer bessere Versionen der Fotos vorrätig, die sie auf Anhörungsbögen drucken.

Das stimmt nicht! Ich habe es schon erlebt das das Foto einfach so schlecht war das es nicht mal erkennbar war ob da ein Mensch oder ein Alien am Steuer sitzt, und auch auf Nachfrage gabs kein besseres. Ergebnis: Verfahren Eingestellt :)

am 19. April 2012 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Da irrst Du. Google mal unter "Anordnung Fahrtenbuch". Du wirst jede Menge Urteile finden, keines redet von der 14 Tage Frist.

Ein Fahrtenbuch bekommt man nicht einfach und schon gar nicht für harmlose Überschreitungen.

am 19. April 2012 um 21:21

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Da irrst Du. Google mal unter "Anordnung Fahrtenbuch". Du wirst jede Menge Urteile finden, keines redet von der 14 Tage Frist.

Ein Fahrtenbuch bekommt man nicht einfach und schon gar nicht für harmlose Überschreitungen.

Moment ich verlinke ihm mal was...

http://www.kanzlei-hoenig.de/.../

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

 

Ein Fahrtenbuch bekommt man nicht einfach und schon gar nicht für harmlose Überschreitungen.

Moment ich verlinke ihm mal was...

http://www.kanzlei-hoenig.de/.../

Wie Hartz4Fahrer schreibt, gibt es nicht für jeden Verstoß eine Fahrtenbuchauflage. Der Aufwand wäre viel zu groß. Und die Seite des verlinkten Rechtsanwalts nehme ich nicht für bare Münze. Wo er die zwei Wochen herholt, gibt er leider nicht preis. Man muss bedenken, dass sich jedes Urteil auf einen bestimmten Fall bezieht und nicht verallgemeinert werden kann. Die Verwaltungsbehörden haben auch ein bestimmtes Ermessen. So kann es durchaus sein, dass in Berlin auf ein Fahrtenbuch verzichtet wird, während für den gleichen Sachverhalt in Hamburg eine Fahrtenbuchauflage erteilt wird. Ein Fahrtenbuch wird auch erst nach oder mit Abschluß des Verfahrens angeordnet. Bei der 14 Tage Frist wäre die Anordnung daher ausgeschlossen. Ich an Deiner Stelle würde daher nicht auf so eine Frist vertrauen.

Vielleicht sollte man mal vor erstellen des Jammerfredes überprüfen ob da Anhörung oder Fahreranfrage angekreuzt ist. Das sind nämlich zwei verschiedene Dinge :rolleyes::o

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Hier hat das Ordnungsamt schluderhaft gearbeitet.

Nein, es wurde völlig korrekt gearbeitet.

Zitat:

Wenn auf dem Foto ein junger Mann abgebildet ist, ist es Blödsinn, die Halterin zu beschuldigen.

Sie wurde keineswegs beschuldigt.

Zitat:

Hier hätte man die Halterin als Zeugin befragen müssen.

Das hat man, indem ein Anhörungsbogen geschickt wurde.

Gruß vom bösen Dieter

am 20. April 2012 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

 

Moment ich verlinke ihm mal was...

http://www.kanzlei-hoenig.de/.../

Wie Hartz4Fahrer schreibt, gibt es nicht für jeden Verstoß eine Fahrtenbuchauflage. Der Aufwand wäre viel zu groß. Und die Seite des verlinkten Rechtsanwalts nehme ich nicht für bare Münze. Wo er die zwei Wochen herholt, gibt er leider nicht preis. Man muss bedenken, dass sich jedes Urteil auf einen bestimmten Fall bezieht und nicht verallgemeinert werden kann. Die Verwaltungsbehörden haben auch ein bestimmtes Ermessen. So kann es durchaus sein, dass in Berlin auf ein Fahrtenbuch verzichtet wird, während für den gleichen Sachverhalt in Hamburg eine Fahrtenbuchauflage erteilt wird. Ein Fahrtenbuch wird auch erst nach oder mit Abschluß des Verfahrens angeordnet. Bei der 14 Tage Frist wäre die Anordnung daher ausgeschlossen. Ich an Deiner Stelle würde daher nicht auf so eine Frist vertrauen.

Die 14 Tage habe ich in HH, B und F so erlebt ;)

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