Anhörung wegen ordnungswidrigen Parkens in der Umweltzone
Hi,
ich habe mit meinem T3 (keine Plakette) aufgrund eines Umzugs, bei dem ich geholfen habe, in der Umweltzone in München geparkt. Zwar nur etwa 400 m vom Schild weg aber immerhin....
Nun habe ich eine Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten und ich bin mir nicht sicher, wie ich darauf reagieren soll. Hat jemand gute Erfahrungen mit einer Taktik? schließlich habe ich dort "nur" geparkt und bin nicht gefahren... Das ist auch das, was ich schreiben möchte. Oder sollte ich sagen, ich sei nicht gefahren und wüsste nicht, wie das Auto dahin gekommen ist? Ist der Fahrer oder der Halter schuld? eigentlich doch der Fahrer...
Ich bin dankbar für Antworten.
Beste Antwort im Thema
Schreib rein, jmd. hat das Auto dahingetragen...
168 Antworten
Da das in der Regel genau dann passiert, wenn man das Auto unbedingt braucht und es eilig hat, wirst du es zum gegebenen Zeitpunkt nicht ganz so locker sehen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Langfristig ist auch das schon gedeckt... die Taxikosten auch 😁Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wenn du 3h ohne gültigen Parkschein parkst, dann kannst du durchaus auch schonmal abgeschleppt werden und darfst dann 150 EUR berappen...
Das organisierte Verbrechen! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Marksmuc
Ich bin schon 2007 in die Wohnung gezogen, danach wurden die Umweltzone und die Parkzone eingerichtet. Tja - aber wegen sowas umziehen?Meines Wissens geht beim meinem T3 1,6 TD selbst nach einer teuren Aufrüstung bestenfalls die rote Plakette, bringt also auch nichts (zumindest in MUC).
Ich ärger`mich ja nicht das erste Mal: Vor einem Jahr haben sie mich außerhalb der Zone abgeschleppt, weil ihnen eingefallen ist, da, wo ich stand, innerhalb von drei Tagen ein Halteverbot einzurichten. Ich habe immer dort geparkt...
Da parkt man extra außerhalb (wo man natürlich nicht jeden Tag extra vorbei geht) und bekommt dann zum Dank dafür auch noch Strafen von 140 Euro aufgebrummt....
Wie gesagt: gelbe Plakette ist möglich beim 1.6l TD durch Nachrüstung eines Kats (nicht Russfilter)
Evtl. kann man durch zusätzliche Nachrüstung eines Filters auch noch besser werden, ist mir aber jetzt nicht bekannt. Und selbst die gelbe hätte ja wohl nicht gereicht...(?)
Mit einem Skoda Octavia I TDI mit BJ 2001 hat man auch keine Möglichkeit besser als die gelbe Plakette zu bekommen. Kollege hat sich deshalb eine Ausnahmegenehmigung für Stuttgart geben lassen (90EUR) und u.a. Argumentation, dass schon auf gelbe Plakette umgerüstet wurde und letztes Jahr ein neues Fahrzeug (zweitwagen für die Frau) als Ersatz eines "alten Stinkers" gekauft wurde und mehr auf Grund Baufinanzierung nicht mehr drin ist.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wenn du 3h ohne gültigen Parkschein parkst, dann kannst du durchaus auch schonmal abgeschleppt werden und darfst dann 150 EUR berappen...
Aber Abschleppen muss immer verhältnismäßig sein. Das heißt vor allem, wenn eine Gefährdung /Behinderung vorliegt. Drei Stunden auf einem Parkplatz ohne Parkschein sind meines Erachtens absolut kein Problem.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Aber Abschleppen muss immer verhältnismäßig sein. Das heißt vor allem, wenn eine Gefährdung /Behinderung vorliegt. Drei Stunden auf einem Parkplatz ohne Parkschein sind meines Erachtens absolut kein Problem.
Das ist absolut ein Problem, denn du darfst da ohne zu bezahlen überhaupt gar nicht stehen. Eine Behinderung liegt eindeutig vor, denn du belegst diesen Platz unrechtmäßig, sodass ehrliche Menschen dort nicht parken können. Zumal die Höchstparkdauer auch meist nur 2 Stunden beträgt...
Aber mir ist natürlich klar, dass Viele meinen sie seien schlauer als die Behörden. Das Ergebnis sehen wir dann in Threads wie diesem, wo gejammert wird, weil genau das passiert ist, was man wohlwissend in Kauf genommen hat, als man sein Auto da hinstellte...
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Aber Abschleppen muss immer verhältnismäßig sein. Das heißt vor allem, wenn eine Gefährdung /Behinderung vorliegt. Drei Stunden auf einem Parkplatz ohne Parkschein sind meines Erachtens absolut kein Problem.Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wenn du 3h ohne gültigen Parkschein parkst, dann kannst du durchaus auch schonmal abgeschleppt werden und darfst dann 150 EUR berappen...
Da gab es wohl aber schon andere Gerichtsurteile...
Zitat:
Parkuhr/Parkschein (§ 13 Abs.1 StVO)
Eine Parkuhr (wie auch ein Parkscheibengebot) enthält ein modifiziertes Halteverbot (eingeschränktes). Insofern besteht kein Unterschied zu den Halteverboten, die durch Vorschriftenzeichen gem §41 StVO angeordnet werden. Eine abgelaufene Parkuhr kann somit Grundlage für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme sein.
BVerwG, NZV 1988, 38= NJW 1988, 2814.Dies ist bei einer Überschreitung der zulässigen Parkzeit um mehr als 3 Stunden regelmäßig nicht unverhältnismäßig.
BVerwG, BWVPr. 1984, 105.Dies auch bei Überschreiten um mehr als 1 Stunde.
BVerwG, NVwZ 1988, 623;
OVG Hamburg, DÖV 1990, 350.Bei Überschreiten um mehr als 1 Stunde, wenn auch keine konkrete Behinderung vorliegt.
VGH Kassel, NZV 1999, 56;Das Abschleppen eines Fahrzeugs, das mehrere Stunden lang ohne Parkschein geparkt hat, ist nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Abschleppkosten ein Mehrfaches der Parkgebühr oder des Verwarnungsgeldes betragen. Verwarnungsgeld und Ersatz der Abschleppkosten betreffen unterschiedliche Rechtskreise.
VGH München vom 7.12.1998, NJW 1999, 1130.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Das Ergebnis sehen wir dann in Threads wie diesem, wo gejammert wird, weil genau das passiert ist, was man wohlwissend in Kauf genommen hat, als man sein Auto da hinstellte...
Ja, jammern darf man dann natürlich nicht, muss man nehmen wie ein Mann...
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
...muss man nehmen wie ein Mann...
Diese Spezies ist ja langsam vom Aussterben bedroht...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Spezies ist ja langsam vom Aussterben bedroht...Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
...muss man nehmen wie ein Mann...
Ja leider. Zwischen billigend in Kauf nehmen einer möglichen Strafe und dann dazu stehen, ist offenbar aus der Mode gekommen...
Zitat:
Original geschrieben von touran_bert
Ich stehe auf der Seite von Recht und Gesetz.Als Münchner bin ich froh dass solche Sticker nimma in der Stadt sind, und wir dadurch wieder leichter Parkplätze finden.
Solche Fahrzeuge sind doch eh eine Schande für den Strassenverkehr und dem Autostandort Bayern nicht mehr würdig.
Also, von allen Argumenten für die Feinstaubplakette sind das die zwei schlechtesten. 😁
@TE:
Meinen Beitrag auf der 1. Seite suchen, im Internet noch etwas googeln und dann zurücklehnen.
War ja sowas von klar, daß wir auf Seite 5 landen bis ich wieder da bin. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Ja leider. Zwischen billigend in Kauf nehmen einer möglichen Strafe und dann dazu stehen, ist offenbar aus der Mode gekommen...
Na wenn ich dich jetzt frage, 1 Punkt und 62,50 € zahlen oder 18,50 € zahlen, dann nimmst du was?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Spezies ist ja langsam vom Aussterben bedroht...Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
...muss man nehmen wie ein Mann...
Männer?😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Na wenn ich dich jetzt frage, 1 Punkt und 62,50 € zahlen oder 18,50 € zahlen, dann nimmst du was?
Naja, das was kommt. Als Beschuldigter kann man natürlich alle rechtlichen Mittel in Anspruch nehmen, die einem zustehen. Also z.B. würde ich überlegen, in diesem Falle zum Vorwurf zu schweigen. Wenn man mir nachweisen kann (wie auch immer), dass ich gefahren bin, dann okay...Pech. Wenn ich durch mein Schweigen erreiche, dass nur das Parken geahndet wird. Glück im Pech.
Was ich aber für mich persönlich ausschließen kann, wäre eine völlig falsche Aussage zu tätigen. Da habe ich ein eigenes Rechtsverständnis...zumindest bemühe ich mich und muss natürlich zugeben, dass dies in jungen Jahren meiner Autofahrerkarriere nicht immer so war. Aber man reift ja an seinen Fehlern...😉.