Anhörung wegen ordnungswidrigen Parkens in der Umweltzone

Hi,

ich habe mit meinem T3 (keine Plakette) aufgrund eines Umzugs, bei dem ich geholfen habe, in der Umweltzone in München geparkt. Zwar nur etwa 400 m vom Schild weg aber immerhin....
Nun habe ich eine Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten und ich bin mir nicht sicher, wie ich darauf reagieren soll. Hat jemand gute Erfahrungen mit einer Taktik? schließlich habe ich dort "nur" geparkt und bin nicht gefahren... Das ist auch das, was ich schreiben möchte. Oder sollte ich sagen, ich sei nicht gefahren und wüsste nicht, wie das Auto dahin gekommen ist? Ist der Fahrer oder der Halter schuld? eigentlich doch der Fahrer...

Ich bin dankbar für Antworten.

Beste Antwort im Thema

Schreib rein, jmd. hat das Auto dahingetragen...

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Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel



TE: Hast du schon Neuigkeiten?
Darauf würd ich nicht warten !War wohl alles nur ein Scherzthread !

😠

Zitat:

Original geschrieben von ab-tt 1001



Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel



TE: Hast du schon Neuigkeiten?
Darauf würd ich nicht warten !
War wohl alles nur ein Scherzthread ! 😠

Der TE war seit seinen Beiträgen vom 30.April

nicht mehr zu Besuch bei MT 😰

> Kein Wunder bei so manchem Beitrag speziell
auf den ersten Seiten 🙄

Ich weiß nicht, so unwahrscheinlich ist die Situation nicht.

Aber, wenn ich das richtig verstanden habe: Bedeutet parken in der Umweltzone gleich auch parken im absoluten Halteverbot und kostet damit 15 plus 40?

@ab-tt:
TE war zuletzt auf Seite 4. Und eigentlich reicht das was auf Seite 1 steht aus.
Ergebnisse sind erst etwa 3,5 Monate nach der "Tat" zu erwarten, da früher die "Halterhaftung" nicht kommen wird. Der Rest bis dahin ist Schweigen.

Taxi:
Nein, das liegt an der "Konstruktion"
Verkehrsteilnahme durch Parken.

Damit sollte sichergestellt werden, daß auch stehende Fahrzeuge bestraft werden können - und das sonstige Überwachungskräfte machen können. (also entweder zusätzlich zu einem "echten" Parkverstoß oder weil das Fehlen auffällt)

Weil es damit theoretisch zum ruhenden Verkehr gehört wird - sofern niemand zugibt "gefahren" zu sein - nach Abschluß des Verfahrens die "Halterhaftung" genommen. Da Verkehrsteilnahme durch Parken.

Wie du richtig erkannt hast ist es aber keine Parkverbotszone und das "Falschparken = in Zone parken" wird nicht extra bestraft.
Daher gehen einige Kommentare davon aus, daß §25a StVG (Halterhaftung im ruhenden Verkehr) nicht greift, da es kein "wirklicher" Parkverstoß sei.

Allerdings sind die meisten Menschen damit zufrieden, daß sie rein durch Schweigen 45 € und 1 Punkt gespart haben und gehen gegen die Halterhaftung nicht vor. Im Gegensatz zu schweigen ist das auch etwas Aufwand - und mit ungewissem Ergebnis. 😉

Wer zugibt "gefahren" zu sein oder wer wirklich fahrenderweise erwischt wurde - der hat seinen Punkt sicher...

Evtl. gibts mit der Reform demnächst keinen Punkt mehr, aber solange ist die Konstruktion nicht das schlechteste (für uns Autofahrer).

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