Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung

Audi

Grüß Euch,

ich habe mir gestern neue Sommerreifen -schon mal mit Vmax bis 300 km/h- montieren lassen
weil ich mich schon seit längerem mit dem Gedanken der Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung
beschäftige - wer hat sowas schon gemacht und wie sind eure Erfahrungen bzgl. der nun zu erreichenden
Endgeschwindigkeit sowie evtl. aufkommenden Prob's in Sachen Garantie - ach ja, ich würde es vom Dealer über Abt. oder direkt bei den Äbten in Kempten machen lassen - Danke

34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von antigaranti



Zitat:

Original geschrieben von Josh


Bei der vmax-Begrenzung sind 5% Toleranz zulässig. Bei 250 km/h kommt man unter voller Ausnutzung der Toleranz auf 262,5 km/h. Das passt sehr gut zum Ergebnis der GPS-Messung von Scotty mit den größten ab Werk erhältlichen Rädern (265/30/20). Im Vergleich dazu wäre mit 245/40/18 schon bei echten 257 km/h Schluss.
Habe die letztere Reifenkombi und laut Tacho 262km/h geschaft wobei meiner auch auf
250 abgeregelt sein soll

Meine Angaben beziehen sich auf die echte Geschwindigkeit, nicht auf Tachoangaben.

Hat bei dir schon bei 262 km/h lt. Tacho die Abregelung zugeschlagen?

ABT Garantie

Habe diesbezüglich mit ABT telefoniert.
Im Schadensfall wäre der Wagen zum Händler zu bringen und dieser müsste mit ABT Sportsline Kontakt aufnehmen. Eine Reparaturfreigabe hätte also nicht mehr über Audi sondern über ABT zu erfolgen.

Die zweijährige Neuwagengarantie bleibt vom ABT-Tuning unberührt: Details
Etwas unschön finde ich folgende Punkte:
"6.ABT Sportsline behält sich das Recht einer Schadensfeststellung oder einer Reparatur im eigenen Hause vor. Hierzu ist das Fahrzeug auf eigene Kosten und Gefahr bei ABT Sportsline anzuliefern...."
"7.Bei berechtigtem Anspruch kann für max. 3 Tage ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt werden..."

Die daran anschließende, werkseitige Garantieverlängerung wird stärker beschnitten: Details
Um die werkseitige Garantieverlängerung nicht zu verlieren, ist ein Aufpreis in Höhe von 750,- Euro (für 3 Jahre) fällig!
Trotzdem muss man folgende Einschränkung in Kauf nehmen:
"Die Reparaturhöhe ist auf 6.500,- Euro pro Schadensfall begrenzt. Die verlängerte ABT Garantie erlischt bei Erreichen einer kumulierten max. Schadenshöhe von 13.000,- Euro während Ihrer Laufzeit."

Wegen der eingetragenen Leistungssteigerung durch die Capristo Abgasanlage habe ich auch nachgefragt. Wie gedacht, greift dann folgende Einschränkung:
"Bei zusätzlichen Veränderungen am Fahrzeug, die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen haben, erlischt jeglicher Garantieanspruch an ABT Sportsline."
Allein eine geänderte Abgasanlage fand der ABT-Mitarbeiter noch nicht problematisch, erst die damit verbundene Leistungssteigerung könnte zu Garantieproblemen führen.

Zitat:

Original geschrieben von Josh


ABT Garantie

Habe diesbezüglich mit ABT telefoniert.
Im Schadensfall wäre der Wagen zum Händler zu bringen und dieser müsste mit ABT Sportsline Kontakt aufnehmen. Eine Reparaturfreigabe hätte also nicht mehr über Audi sondern über ABT zu erfolgen.

Die zweijährige Neuwagengarantie bleibt vom ABT-Tuning unberührt: Details
Etwas unschön finde ich folgende Punkte:
"6.ABT Sportsline behält sich das Recht einer Schadensfeststellung oder einer Reparatur im eigenen Hause vor. Hierzu ist das Fahrzeug auf eigene Kosten und Gefahr bei ABT Sportsline anzuliefern...."
"7.Bei berechtigtem Anspruch kann für max. 3 Tage ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt werden..."

Die daran anschließende, werkseitige Garantieverlängerung wird stärker beschnitten: Details
Um die werkseitige Garantieverlängerung nicht zu verlieren, ist ein Aufpreis in Höhe von 750,- Euro (für 3 Jahre) fällig!
Trotzdem muss man folgende Einschränkung in Kauf nehmen:
"Die Reparaturhöhe ist auf 6.500,- Euro pro Schadensfall begrenzt. Die verlängerte ABT Garantie erlischt bei Erreichen einer kumulierten max. Schadenshöhe von 13.000,- Euro während Ihrer Laufzeit."

Wegen der eingetragenen Leistungssteigerung durch die Capristo Abgasanlage habe ich auch nachgefragt. Wie gedacht, greift dann folgende Einschränkung:
"Bei zusätzlichen Veränderungen am Fahrzeug, die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen haben, erlischt jeglicher Garantieanspruch an ABT Sportsline."
Allein eine geänderte Abgasanlage fand der ABT-Mitarbeiter noch nicht problematisch, erst die damit verbundene Leistungssteigerung könnte zu Garantieproblemen führen.

Grüß dich Josh,

danke - sehr interessant - nur sehe ich hier nicht was das bei nur Anhebung der Begrenzung bedeuten soll - wird ja nichts eingebaut oder verändert - oder sehe ich da was falsch

Hi S5 Coupe!
Die Anhebung der vmax wird von ABT mittels Steuergerätemodifizierung durchgeführt.

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Zitat:

Original geschrieben von Josh


Hi S5 Coupe!
Die Anhebung der vmax wird von ABT mittels Steuergerätemodifizierung durchgeführt.

Hi Josh,

nochmals danke - dann ist und bleibt diese Modifizierung ein Streitthema seitens Audi wenn es dumm kommt

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