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Anhängerrückspiegel

Opel Omega B
Themenstarteram 9. Juni 2016 um 8:29

Moin, moin, Gemeinde!

Frage in die Runde...Ist es erlaubt mit diesen Rückspiegeln aus DDR-Zeit ( siehe Bild), heute noch zu fahren oder spricht dem etwas rechtliches entgegen?

MfG

O.P.

Omega-mit-anhaengerspiegel
Beste Antwort im Thema

Hallo Rosi,

 

Eigengewicht: 1.658 kg

zu. Gesamtgewicht: 2.300 kg

Stützlast: 75 kg

Anhängelast: 1.600 kg

höchst zul Achslasten:

vo 1.080 kg, hi 1.260 kg

 

LG robert

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klar darfste die nutzen, gibt nix besseres als die für den Kotflügel, mit emuk und co verängt man sich jedesmal den hals ;)

 

halten die bei dir gut? ich hab das problem das die fals am Kotflügel zu klein ist.

2015-07-15-15-15-24
Themenstarteram 9. Juni 2016 um 9:13

Heeeääää juchu ja genau geil...Habe mal an einem Anderen diese Neumodschen zum Aufstecken auf die Spiegel gehabt...sooonn sch... nur am Wackel und so klein brauchtest ne Lupe davor dann würds gehen... Aber diese meine habe ich noch von meinem Alten W50 und der Ladahalterung und da siehste was hinten geht ohne Wackeln und so. Ja war etwas eng im Spaltmaß der M otorhaube zum Kotflügel hab sie mir aber zurecht geschweist bearbeitet und mit Schaumstoff abisoliert..passt Wackelt...ääähhh eben nicht und ist bombenfest.

Danke für die Info und das Bild.

MfG

O.P.

Omegapathe .weißt DU was ich für welche Habe?

Diese-https://www.partsrunner.de/.../8SD501201011?...

absolut Wackel-und Zitterfrei frei bis 130 Km/h ,mehr bin ich mit dem WOWA noch nicht gefahren !

selbst andere Spiegel Fahrzeugspezifisch wackeln und Zittern,selbst getestet .

die DDR Spiegel gehen natürlichh auch,

es gibt ja noch nicht mal ne Vorschrift wegen dieser Spiegel ,

im Paragraphenland Deutschland !

mfg

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 10:48

Oh, gut Rosi! Nahhh 130 Km/h tzis, tziss......war da nicht mal was mit 80 bzw. 100 grins :-))

Ja mit den W50/ L60 Spiegeln habe ich schon etliche Km zurück gelegt.....ohhh muß schluß machen ..Nachbar hat zur Grillwurst und bier eingeladen....Kommt absolut richtig zu dieser Zeit

MfG

O.P.

die 130 Km/h war mal eine Kolonne Menschen ,

aus dem Nachbarland mit den gelben Nummernschilder

die mich ständig auf dem Weg nach Kroatien Ärgern wollten.

hatten mich mit ihren wackelnden Schiffen eingekeilt und

da hab ich das Weite gesucht ,ehe noch einer Umklatscht vor mir !

edit-Spiegel am Fahrzeug,Schick-

https://data.motor-talk.de/.../208049048-w988-h741.jpg

Ganz vorsichtig formuliert würde ich sagen:

Nein!

Erstens muss man nachmessen, ob die Gesamtbreite so 2,55 Meter nicht überschreitet.

Im § 55a StVZO steht:

Zitat:

•die vorgeschriebenen sowie vorhandenen gemäß Anhang III Nummer 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie zulässigen Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;/p>

Ich würde mal behaupten, dass DDR Spiegel da nicht mehr drunter fallen, hab es aber nicht nachgelesen.

Außerdem denke ich mal, für alles, was an einem PKW irgendwie angebracht wird, braucht man eine ABE. Und die wird es für diese Spiegel wohl nicht geben.

Ganz sicher kann dir das aber nur der TÜV/Dekra sagen.

Meine SVler hier haben erst mal beide spontan mitm Kopf geschüttelt.

2,55 zahlen da nicht

Würde praktisch auch nicht funktionieren bei wowa von 2,5m Breite denn mit 2,5cm Spiegel pro Seite kannst die Ecken hinten nicht sehen. Ich hab z.b mit den spiegeln 2,66m Breite. Für die Grünen völlig ok. Da die Spiegel in dem sinne noch zur Breite dazu zählen

Davon ab gibt's so Spiegel noch neu zu kaufen

Gem. STVZO§ 56

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

das klärt zumindest, das du am fahrzeug vor bei schauen musst! sonst kannst du das verkehrsgeschehen nicht beobachten...

dazu gepaart mit der definition für die Fahrzeugbreite bzw. § 32 STVZO Abmessungen von Fahrzeugen

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,

Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,

vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),

lichttechnische Einrichtungen,

Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,

Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,

Reifenschadenanzeiger,

Reifendruckanzeiger,

ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und

die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.

Gut...Spiegel zählen bei der Breite schon mal nicht. Das mit der ABE denke ich aber trotzdem. Muss ja irgendwo festgestellt worden sein, dass die Zusatzspiegel fest am Fahrzeug angebracht werden können. Und ich denke mal, das steht dann in der ABE.

Wie gesagt, da man für so ziemlich alles eine ABE braucht, denke ich auch für Zusatzspiegel.

Was gefunden:

Zitat:

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Grundsätze für die Beurteilung von Zubehör-Rückspiegeln

Die Spiegel müssen konstruktiv so ausgeführt u am Fz angebracht sein, dass sie keine zusätzliche Gefährdung iS der §§ 30 u 30c darstellen. Starr angebrachte Spiegel u/oder Spiegel, die scharfe Kanten oder Vorsprünge aufweisen, sind demnach abzulehnen. Genehmigte Spiegel erfüllen bei vorschriftsmäßiger Anbringung die Anforderungen. Zusatzspiegel dürfen das direkte u indirekte Sichtfeld nicht beeinträchtigen. Werden obige Forderungen erfüllt, so bestehen gegen Zusatzspiegel keine Bedenken.

Werden serienmäßige Spiegel durch den Anbau von Zubehörspiegeln ersetzt, so müssen letztere mindestens das gleiche Sichtfeld wie die Originalspiegel er- geben. Die Vorschriften des § 56, der Rili 71/127/EWG, 74/346/EWG bzw 97/24/EG müssen erfüllt sein. Teilspiegel, die auf den serienmäßigen Spiegel aufgeklebt sind u diesen teilweise verdecken, sind nicht zul. Spiegel mit zylindrischem Spiegelglas sind wegen der auftretenden Verzerrung idR abzulehnen. Serienmäßige Konvexspiegel dürfen nicht durch Planspiegel gleicher Größe ersetzt werden. Schwenkspiegel, die sich automatisch verstellen, zB bei Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers, sind nur als Zusatzspiegel zul, da während des Aus- schwenkens das vorgeschriebene Sichtfeld nicht vorhanden ist.

 

Allgemeine Anforderungen

Rückspiegel müssen gegen Witterungseinflüsse u die üblichen Betriebsbean- spruchungen hinreichend widerstandsfähig sein.

Das Spiegelbild muss verzerrungsfrei sein. Grundsätzlich dürfen sowohl Plan- spiegel als auch gekrümmte Spiegel verwendet werden, jedoch muss der Krümmungsradius mindestens 1 200 mm betragen.

Die Größe der spiegelnden Fläche darf 60 cm2 nicht unterschreiten.

Durch den Außenspiegel an der linken FzSeite muss in einer Entfernung von 20 m hinter dem Spiegel der Verkehrsraum bei Fz bis zu 3,5 t zul Gesamtgewicht in einer Breite von mindestens 5 m u bei Fz über 3,5 t zul Gesamtgewicht in einer Breite von mindestens 7 m, ge messen von der verlängerten linken FzSeite, übersehbar sein. Daraus ergibt sich die Mindestbreite der spiegelnden Fläche!

Denke also zumindest ein E Zeichen müssen die Spiegel haben.

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 13:02

Omegab25dt und Rosi..ist doch einfach Geil ein Omega caravan mit nem Hänger hinten dran...was Besseres gibt es nicht...diese linienform und die die zueinander Passung...wenn ich meinen Wagen habe mach ich auch ein paar Fotos.

Themenstarteram 9. Juni 2016 um 13:07

Achso Rosi und Omegab25dt, mal ne andere Frage....da ihr ja unterschiedliche Hänger habt- was die achsen angeht- ist es eigentlich ein großer unterschied im Fahrkomfort zwischen ein und doppelachse. Habe biher immer einen Doppelachser gehabt..da eben gesagt worden ist, das der einachser dir jede Rille auf der Autobahn rüber reicht...ist das so?

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