Anhängerkupplung nachrüsten

MINI Mini F56

Moin zusammen,

wir haben evtl. die Möglichkeit, einen Leasingvertrag für einen Cooper zu übernehmen.
Der Wagen ist 1 jahr alt und hat 5000km gelaufen. Wir bräuchten aber eine Anhängerkupplung.

Nun weis ich von anderen Fahrzeugen, das dass Nachrüsten einer AHK heute ziemlich easy geht (icl. ABE) im Vergelich zu früher.

Hat jemend hierzu Erfahuungen und evtl. den ein oder anderen Tip?

15 Antworten

Jede Kupplung mit Prüfzeichen kannst dran schrauben, elektrifizieren und los fahren.
Anhängelast sowie Stützlast beachten und gut.

HAllo
Stimmt nicht ganz, wie ich gerade beim TÜV erfahren habe:
Auto Mini Cooper (R56 Bj2011) 1.6L 90KW (N16 Motor)
AHK Hersteller: Brink
Herstellernummer: 545300
AHK EAN: 8712762054536
Prüfzeichen E11*R55*01*8182
E-Satz Hersteller: trail-tec
E-Satz Herstellernummer: WYR042913R-T
Für Mini Cooper R56
Baujahr: 09.2010 - 01.2014
Es wird extra darauf hingewiesen, dass diese Kupplung nicht für Modell Mini Cooper S und Modell John Cooper Works verwendbar ist, sowie nicht für Mini Cooper mit einem Reserverad anstelle des Pannenkits.

Da allerdings in meinem Fahrzeugschein weder die maximale Stützlast, noch die maximale Anhängelast eingetragen sind, noch eine Prüfnummer zu finden ist, darf ich angeblich diese AHK wieder abmontieren. Es sei nicht zulässig damit Anhänger zu ziehen, da es offensichtlich keine Freigabe von BMW gibt. Stimmt das so?
Gibt es hier einige Mini R56, die eine Anhängerkupplung besitzen? Steht bei Euch etwas in den Fahrzeugscheinen eingeteragen?
Bitte um Hilfe.
Stefan

Wenn der Auspuff in der Mitte ist, geht es nicht.

Im Fahrzeugschein steht schon lange nicht mehr alles, auch bspw. Nicht alle Reifen Größen.

Du brauchst das COC!

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Die AHK Diskussion gibt es mehrfach, auch zum Cabrio. Aus meiner Erinnerung nach, keine Zuglast von BMW genehmigt, aber einen Fahrradträger (Stützlast ) kannst montieren. Die Stützlast wird von der Kupplung definiert ! Nicht vom Fahrzeug.

Die Kupplung mit Prüfzeichen darfst du sowieso montieren !

Es geht ja um die Nutzung.

Ergo: So lange die Achslast der HA nicht überschritten wird (Bei Beladung des Kugelkopfes) kannst du genug Fahrräder drauf stellen.

Das ist dann meiner Kenntnis nach im grünen Bereich.

...und meiner Kenntnis nach alles was beim F56/F57 mit AHK "geht" .

Zitat:

@Maxerl223 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:08:18 Uhr:


Im Fahrzeugschein steht schon lange nicht mehr alles, auch bspw. Nicht alle Reifen Größen.

Du brauchst das COC!

Was ist eine COC?

Certificate of Conformity. Das bekommst heute dazu, da stehen dann tatsächlich alle Informationen drin..

Aber mal ganz von vorne: Wenn der HErsteller Brink eine Prüfnummer für seine AHK (brink "545370"😉 beitzt, bedeutet dass doch das diese AHK für das für Ihn vorgesehende Fahrzeug zugelassen ist. Auf der BRink homepage und bei den onlineshobs, welche diese AHK verkaufen steht auch drin, dass diese AHK für ein Mini Copper R56 von 09.2010 - 01.2014 verbaut werden darf. Es ist sogar eine Zuglast mit 800kg angegeben. Das alles unter dem Prüfzeichen "E11*R55*01*8182"
Da muss es doch irgendwo eine ABE oder soetwas ähnliches zu geben, mit der der TÜV BEamte den AHK eintragen kann, auch wenn nix im KfZ Schein steht, oder?
WIe bekomme ich denn heraus für welche Mini Cooper R56 diese AHK zugelassen ist?
Aus dem Datenblatt von Brink:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Spezifikationen
Zulassungsnummer E11 55R 018182
Anhängekupplungstyp BMA
Kupplungs-Klasse A50-X
D-Wert 6kN
EAN Nummer 8712762054536
Nettogewicht 16Kg
Stück pro pallet 25
Maximales Anhängergewicht 800Kg
Maximale Stützlast 75Kg
bumper.cut ohne Ausschnitt für Stoßstange
CAN BUS fähig ja
Check Control Unterstützung ja
Dauer-Strom Ohne Stromversorgung (Pin 9), Erweiterungssatz 764129 erforderlich
EAN Nummer 8712762908839
Nebelschlussleuchten Abschaltung ja
Zündungsabhängiger Dauer-Strom Mit Vorbereitung Ladeleitung (Pin 10), Erweiterungssatz 764139 erforderlich
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
LG
Stefan Ellermann

Laut Link unten: Mit EU-Zulassung keine Eintragung und TÜV-Abnahme erforderlich (Papiere jedoch mitführen)
Ohne EU-Zulassung, Eintragung erforderlich
https://www.bussgeldrechner.org/anhaengerkupplung-eintragen.html

Zitat:

@jcwfan schrieb am 28. Oktober 2020 um 20:13:14 Uhr:


Laut Link unten: Mit EU-Zulassung keine Eintragung und TÜV-Abnahme erforderlich (Papiere jedoch mitführen)
Ohne EU-Zulassung, Eintragung erforderlich
https://www.bussgeldrechner.org/anhaengerkupplung-eintragen.html

Mein Reden 🙄

Zitat:

@380Volt schrieb am 13. Oktober 2020 um 18:26:15 Uhr:


Die Kupplung mit Prüfzeichen darfst du sowieso montieren !

Aber ob du was ziehen darfst entscheidet BMW/MINI

Der TÜV trägt dir keine Zuglast ein wenn BMW NO sagt. Das ist doch einfach zu verstehen.

Im CoC unseres Mini Cooper F56 steht bei Anhängemasse und Stützlast jeweils "-".

Ich finde die Frage auch spannend. Bei meinem CM SE steht auch im COC überall ein "-" drin, also insbesondere unter 16.4 (Gesamtmasse Fahrzeugkombination), 18, 18.3, 18.4 (div. Anhängelasten), 19 (Stützlast).

Bekannt ist, dass der CM SE keinen Anhänger ziehen dürfen. Habe mal irgendwo gelesen, dass aufgrund des Akkus unter der Sitzbank die Steifigkeit nicht so groß sein soll. An der Motorleistung kann's ja nicht liegen.

Würde man aber eine AHK ausschließlich zum Fahrradtransport genehmigt bekommen? Wenn ja, evtl. sogar ohne Eintragung oder im schlimmsten Fall per TÜV-Gutachten?

@vitesse
Liest du eigentlich mal Beiträge ? Deine Frage ist bereits beantwortet ! Soll man sie dir skizzieren ?
Gebärdensprachen - Youtube damit du es verstehst ?

Du hast ne komplette Leseschwäche, sonst würdest du nicht nach "Eintragung" fragen 🙄

Zitat:

@380Volt schrieb am 31. Oktober 2020 um 16:52:46 Uhr:


@vitesse
Liest du eigentlich mal Beiträge ? Deine Frage ist bereits beantwortet ! Soll man sie dir skizzieren ?
Gebärdensprachen - Youtube damit du es verstehst ?

Du hast ne komplette Leseschwäche, sonst würdest du nicht nach "Eintragung" fragen 🙄

Bitte mäßige Deine Ausdrucksweise!

Man kann auf so eine Frage auch sachlich antworten...

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