Anhängerkupplung nachrüsten
Hi Leute, ich fahre einen 4F Avant 2005 mit Stahlfedern (Sportfahrwerk, kein S-Line)
ich habe mal versucht mich etwas in das Thema Nachrüstung Anhängerkupplung ein zu lesen.
Am schönsten wäre natürlich eine schwenkbare Kupplung! Nur da soll es wohl keinen E-Satz zu bestellen geben.
Nun habe ich in der Bucht etliche schwenkbare Anhängerkupplungen für den 4F gefunden.
Ist es nicht möglich eine Kupplung bei Ebay zu ersteigern und einen E-Satz von einer Steckbaren zu montieren? Oder besitzt der Auslösemechanismus fürs schwenken auch einen elektrischen Teil???
http://www.kupplung.de/.../...-13-pol-spezifisch--Datenbus-AU1283.html
Wer hat denn schonmal die schwenkbare Kupplung eingebaut?
Grüße Daniel
Beste Antwort im Thema
Mal eben aus Verkehrsportal.de:
Tipp:
} Hilfe im §§-Dschungel ...
Komplette Übersicht
über alle Foren oder
Beiträge (24 Std.)
(ohne Foren!)
nur exakte Wortphrase | Foren durchsuchen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§44 Stützeinrichtung und Stützlast
(1) An Sattelanhängern muß eine Stützeinrichtung vorhanden sein oder angebracht werden können. Wenn Sattelanhänger so ausgerüstet sind, daß die Verbindung der Kupplungsteile sowie der elektrischen Anschlüsse und der Bremsanschlüsse selbsttätig erfolgen kann, müssen die Anhänger eine Stützeinrichtung haben, die sich nach dem Ankuppeln des Anhängers selbsttätig vom Boden abhebt.
(2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein.
(3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf - ausgenommen bei Krafträdern - nicht geringer als 25 kg sein. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern - ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten - höchstens 15 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen. Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.
Den Aufkleber von wegen mind 25kg blabla habe ich übrigends auch auf meiner Deichsel drauf.
edit: Die Stützlastwaage ist trotzdem eine gute Idee, denn für die 100er Zulassung mußt du die Stützlast ausnutzen. Und zwar die niedrigere in deinem Fall 85 kg.
97 Antworten
Hab gerade nachgeschaut....
Beim FL steht im ETKA, das mit Werkstattmittel nachgearbeitet werden muß....
Und die Abdeckung gibts auch nicht mehr.... TeilNr 4f0 807 521
Bei VFL nicht s-line OTTO 4f9 807 521 G
Diesel 4f9 807 521 H
So dann bin ich jetzt dank euch im Bilde und werd mal nach der passenden Säge suchen. Erstmal werd ich in der Bucht nach einer AHK suchen und wenn ich nicht rechtzeitig (bald fängt die Bootsaison wieder an ;-) ) finde, werd ich eben die oben genannte kaufen.
Also vielen Dank nochmal
Hallo Zusammen,
bin zwar ein bissl spät dran mit meinem post (weil der Themenstarter wahrscheinlich schon einkaufen war), möchte jedoch auch den Nachteil der schwenkbaren AHK (zumindest die werkseitig verbaute) posten.
Ich habe an meinem 4F eine schwenkbare AHK, mit dem Nachteil max. 85KG Stützlast zu haben!!!! Muss also Egal was ich ziehen möchte (Boot oder Wohnwagen), in den Regionen über 1500KG nach einem Tandem-Trailer schauen, was auch finanziell höher zu Buche schlägt.
85KG finde ich einen Witz, unter der Prämisse, dass der 4F Quattro 2100KG Anhängelast verträgt. Eine starre, bzw. abnehmbare von Westfalia lässt 100KG zu.
Also gut Nachdenken bevor man in den Kaufladen geht und eine schwenkbare aus Kosmetischen Gesichtspunkten kauft....
ähh meine (vom Dicken😉) Stützlast beträgt 95kg lt. Typenschild😰
Und meines Wissensstandes nach errechnet sich die Achslast aus mehreren Gesetzlichen Vorgaben, worauf ich nicht näher eingehen will.
Aber als Fazit daraus dürfen einachsige (kein Tandem) PKW-Anhänger eh nur max 1200 - 1500 KG Gesamtgewicht haben!
Standard der meisten Hersteller: 1 Achse 1,2t und Tandem 2,4t
Also ich verstehe deine Einwände nicht 😕
Es kann sein das dein Dicker bei der Stützlast bauartbedingt (Frontkratzer, PS ...) herabgelastet ist, das ist dann aber nicht der schwenkbaren Kupplung geschuldet.
Nachrüstungen (und andere Originallösungen) haben auch andere Typenabnahmen und können deshalb bei den Werten variieren... Deshalb kannst du nicht alle Kupplungen mit deiner 1:1 vergleichen!
😎
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von bigaudi
ähh meine (vom Dicken😉) Stützlast beträgt 95kg lt. Typenschild😰Und meines Wissensstandes nach errechnet sich die Achslast aus mehreren Gesetzlichen Vorgaben, worauf ich nicht näher eingehen will.
Aber als Fazit daraus dürfen einachsige (kein Tandem) PKW-Anhänger eh nur max 1200 - 1500 KG Gesamtgewicht haben!Standard der meisten Hersteller: 1 Achse 1,2t und Tandem 2,4t
Also ich verstehe deine Einwände nicht 😕
Es kann sein das dein Dicker bei der Stützlast bauartbedingt (Frontkratzer, PS ...) herabgelastet ist, das ist dann aber nicht der schwenkbaren Kupplung geschuldet.
Nachrüstungen (und andere Originallösungen) haben auch andere Typenabnahmen und können deshalb bei den Werten variieren... Deshalb kannst du nicht alle Kupplungen mit deiner 1:1 vergleichen!😎
Da muss ich Dir aber energisch widersprechen. Zunächst einmal was Deine These mit dem Einachs- Hänger angeht. Schau mal auf die HP von Bürstner Wohnwagen, da ist mein WW, wohlbemerkt ein Einachser, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1700KG zu haben!!!
Habe einen 4F Quattro mit 334PS, kein Fronttriebler und eben leider die werkseitig verbaute AHK (elektrisch entriegelbar, schwenkbar), wie Du meinem Beitrag entnehmen kannst. Von Untermotorisierung kann also nicht die Rede sein. Ebenso wenig wie von "Frontkratzer".
Habe mit einem Techniker vom TÜV gesprochen und von dem kommt die Aussage, dass die gernge Stützlast von 85KG nur wegen der schwenkbaren AHK zustande kommt. Ferner meinte er, dass bei einer Nachgerüsteten AHK die Stützlast höher (100KG) wäre.
Ich weiß jetzt nicht, was ich von Deinem "Veto" halten soll, vor allen Dingen nicht, woher Du Deine Infos für den Beitrag hast????
Hallo,
also ich hab bei meiner originalen Schwenkbaren auch nur 85kg Stützlast.
Bezüglich der Achslast der Anhänger: Es gibt auch Anhänger mit 3,5t zul. Gesamtgewicht und nur einer Achse. Das wird gerne bei Wohnwagen bzw Verkaufsanhänger gemacht, da das Rangieren mit 1er Achse sehr viel einfacher ist...
Grüße
Und warum reichen 85kg Stützlast nicht aus?
Sowohl bei meinem alten Wohnwagen (1,5t) als auch bei meinem jetzigen (1,7t) bin ich noch nicht über 60 kg Stützlast hinausgekommen - von daher sind 85 kg völlig ausreichend.
Zitat:
Original geschrieben von 0815musik
Und warum reichen 85kg Stützlast nicht aus?Sowohl bei meinem alten Wohnwagen (1,5t) als auch bei meinem jetzigen (1,7t) bin ich noch nicht über 60 kg Stützlast hinausgekommen - von daher sind 85 kg völlig ausreichend.
Laut Bürstner hat der Averso plus- WW eine Stützlast von 100KG!? So ist er auch eingetragen... Bedeutet für mich, habe einen hochmotorisierten Zugwagen mit dem ich meinen WW nicht ziehen kann. Bin aber gerade auf der Suche nach ner AHK die ich nachrüsten kann. Schade eigentlich, dachte ich hätte mit dem A6 ne vernünftige Lösung fürs Boot und den WW.
Zitat:
Original geschrieben von haubi1971
Laut Bürstner hat der Averso plus- WW eine Stützlast von 100KG!? So ist er auch eingetragen... Bedeutet für mich, habe einen hochmotorisierten Zugwagen mit dem ich meinen WW nicht ziehen kann. Bin aber gerade auf der Suche nach ner AHK die ich nachrüsten kann. Schade eigentlich, dachte ich hätte mit dem A6 ne vernünftige Lösung fürs Boot und den WW.Zitat:
Original geschrieben von 0815musik
Und warum reichen 85kg Stützlast nicht aus?Sowohl bei meinem alten Wohnwagen (1,5t) als auch bei meinem jetzigen (1,7t) bin ich noch nicht über 60 kg Stützlast hinausgekommen - von daher sind 85 kg völlig ausreichend.
Die 100kg sind die maximal zulässige Stützlast für die Deichsel/Kuplung des WoWa - nicht die tatsächliche.
Du brauchst dir keine Sorgen machen den WoWa nicht ziehen zu dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von 0815musik
Zitat:
Original geschrieben von haubi1971
Die 100kg sind die maximal zulässige Stützlast für die Deichsel/Kuplung des WoWa - nicht die tatsächliche.
Du brauchst dir keine Sorgen machen den WoWa nicht ziehen zu dürfen.Ist das echt so??? Das wäre ja voll genial. Ich hab zwar schon überlegt, mit einer Stützlastwage zu beladen um die 85KG nicht zu überschreiten, wenn das amtlich ist wäre ich viel entspannter...
Hast Du evtl. einen Link in dem deine Aussage bekräftigt wird, also was offizielles, wäre Dir echt dankbar....
Mal eben aus Verkehrsportal.de:
Tipp:
} Hilfe im §§-Dschungel ...
Komplette Übersicht
über alle Foren oder
Beiträge (24 Std.)
(ohne Foren!)
nur exakte Wortphrase | Foren durchsuchen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§44 Stützeinrichtung und Stützlast
(1) An Sattelanhängern muß eine Stützeinrichtung vorhanden sein oder angebracht werden können. Wenn Sattelanhänger so ausgerüstet sind, daß die Verbindung der Kupplungsteile sowie der elektrischen Anschlüsse und der Bremsanschlüsse selbsttätig erfolgen kann, müssen die Anhänger eine Stützeinrichtung haben, die sich nach dem Ankuppeln des Anhängers selbsttätig vom Boden abhebt.
(2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein.
(3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf - ausgenommen bei Krafträdern - nicht geringer als 25 kg sein. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern - ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten - höchstens 15 vom Hundert des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen. Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.
Den Aufkleber von wegen mind 25kg blabla habe ich übrigends auch auf meiner Deichsel drauf.
edit: Die Stützlastwaage ist trotzdem eine gute Idee, denn für die 100er Zulassung mußt du die Stützlast ausnutzen. Und zwar die niedrigere in deinem Fall 85 kg.
Super, Mensch, vielen Dank für Deinen Beitrag, gibt auch ein fettes Danke :-)
Hätte jetzt echt in meinem Frust und meinem unwissen die, eigentlich ganz Coole schwenkbare AHK rausgeschmissen und eine Starre oder eine Abnehmbare mit höherer zul. Stützlast verbasteln lassen.
Echt schön zu Wissen, dass es hier Mitglieder gibt, welche nicht nur mit halbwahrheiten und möchte-gern Wissen prahlen.
Ehre, wem Ehre gebührt, bin Dir echt Super- Dankbar.
FDS ist nur der Landkreis, Wohnhaft bin ich in Wiesenstetten, einem Teilort von 72186 Empfingen, also der letzte Zipfel vom Landkreis FDS.
Die Burg Hohenzollern sagt Dir bestimmt was?! Da kann ich vom Kinderzimmer aus rüber spucken :-)
Den Landkreis FDS kenn ich ganz gut.
Ich habe einen Bruder in Loßburg und eine Schwester in Pfalzgrafenweiler.
Und in grauer Vorzeit habe ich in den Ferien mein Taschengeld bei den Heinzelmännern in Dietersweiler aufgebessert 🙂
Sorry für OT