Anhängerkupplung nach Auffahrunfall - 1200€??

Audi A3 8L

Ahoi und folgendes:
bin neulich mit meinem A3 einem Passat hinten drauf. Nicht allzu grob, bei mir war unter'm rechten Scheinwerfer ein ca. 2cm langer Riss in der Lackierung der Stoßstange, aber dahinter alles ok. Das Passat-Fahrer sagte, daß seiner Meinung nach die abnehmbare Anhängerkupplung ersetzt werden müsse. Und kommt jetzt mit 'ner Rechnung über 1250€. Weiß vielleicht einer von Euch, ob das realistisch ist?

Danke schonmal!

Beste Antwort im Thema

Ne ganz andere Frage bei ner abnehmbaren AHK ist ob du den Schaden überhaupt zahlen musst, denn eigentlich muss die AHK sofort nach der Benutzung demontiert werden, da sie ein erhöhtes Gefahrenpotetial bietet. < gilt natürlich nicht für normale AHK's.

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Zitat:

Original geschrieben von Gurkenkutscher


Ja schon, aber mein Schaden? Daß ich'n Riss in der Lackierung und wohl auch in der Stoßstange selber hab? Hätte er keine AHK, wär's bei mir bestimmt mit nur-Lackieren getan. So muß ich eigentlich auch alles tauschen.

Genau deshalb ist es ja pflicht die AHK abzunehmen das sonst bei einem evtl unfall der schaden der verursacht wird größer ist. Aber ohne Rechtsschutz naja. Kannst ja das argument mal bringen wenn du mit dem sachbearbeiter sprichst. Bist beim ADAC?? Falls ja bekommst eine juristische erstberatung schon mal kostenlos von nem Verkehrsrecht spezialisten!

Gibt es irgendeine Quelle zu dieser Abmontagepflicht oder hörensagen?

Ansonsten finde ich es schon ziemlich abartig dem Geschädigten jetzt irgendwas in die Schuhe schieben zu wollen. Der TE hat gepennt und ist SELBER auf die AHK aufgefahren, ganz klar sein Problem!

Also meine Oma musste halt Verwarngeld zahlen weil die die AHK dran hatte ohne einen Hänger zu fahren... also war nicht in einem Unfall verwickelt!

Hm, hab jetzt mal beim ADAC gefragt.
@S-Line: Mach mal locker. Wenn's 'ne Vorschrift dazu gibt, seh ich nicht ein daß ich einen höheren Schaden habe. Wenn's die nicht gibt, dann ok.

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http://www.motor-talk.de/.../...nhaengerkupplung-abnehmen-t920403.html

Der mit der AHK muss nur eine Strafe zahlen wieso er diese nicht abmontiert hat ! Den Schaden musst du tritzdem blechen da bin ich mir sicher und du bekommst da auch kein Geld weil er die AHK noch dranne hatte glaub mir....aber hör dich noch mal um.

Bin letztens mitm Auto unterwegs gewesen die Strasse war 2 Spurig und es gab Parkende Autos auf der rechten Spur, ab einer bestimmten Stelle wird die 2 Spurige enger und es gibt da in dem Abschnitt ein ABSOLUTES HALTEVERBOT !!!! Daran hat sich 1 Fahrzeug nicht gehalten ich habe zu spät bemerkt das die rechte Spur enger wird und musste voll abbremsen und der Fahrer von der linken Spur auch, was dazu geführt hat das jemand dem Typen auf der linken Spur hinten volle Kanne drauf gefahren ist ( ok wir wären locker vorbei gekommen aber ich habe extra scharf abgebremst weil ich dachte Fuck ich komme knapp durch oder gar nicht und es ist meine Schuld dachte ich) aber wieso der Typ auf der rechten Spur sooo abgebremst hat ist mir wunderlich.... Naja ich bin nur Zeuge und der Typ , der drauf gefahren ist hat volle Schuld. Ich meinte noch zu den Cops HALLO da steht jemand im Absoluten Halteverbot und parkt, die Person hat doch durch Ihr Falschverhalten eigentlich so gesehen den Unfall verursacht !!! Nun gut das ist unsere Sicht von mir und dem Typen der den Unfall gemacht hat aber die Rechtslage sagt, Strafzettel wegen halten im Absoluten Halteverbot !!!

Ist das nicht komisch!?!?! Wäre das Fahrzeug nicht da im AHV dann wäre nix passiert !!! lol der arme.....

Daher denke ich der mit der AHK kriegt nur ein STrafzettel !

lg aus Berlin

@ ABTS3:
Die Verwarnung würde mich interessieren... Begründung / Rechtsgrundlage? ... Falls es wirklich so war haben sie deine Oma wohl übers Ohr gehauen.

Aus reiner Neugier habe ich selber etwas recherchiert: Es gibt definitiv keine Vorschrift die besagt, dass eine AHK abgenommen werden muss!! ... Es gibt wenige Fahrzeuge bei denen sie dennoch abgenommen werden muss, begründet sich damit, dass ansonsten das hintere Kennzeichen verdeckt wird. Darüber hinaus gibt es Hinweise aus dem Versicherungsrecht bezüglich Schadensminimierungspflicht. Dazu gibt es aber weder irgendwelche Aktenzeichen noch sonst irgendwas. Ansonsten interpretiere ich es so, dass die Schadensminimierungspflich lediglich für die eigene Versicherung relevant ist, z.B. beim rückwärts ausparken und einem höher resultierenden Schaden aufgrund der AHK. Aber wie gesagt, ich habe keine Aktenzeichen dazu gefunden.

Lange Rede kurzer Sinn: es gibt keine rechtliche Grundlage dafür!

@ A3cruiser: Danke für den Link, steht nix neues drin!

@ Gurkenkutscher: ich bin total locker, ich bin ja nicht betroffen.... Wäre ich dein Unfallgegner und du würdest mir so kommen, dann wäre ich unlocker. Wieso sollte er durch deinen Fehler finanziell schlechter gestellt werden?

Zitat:

Original geschrieben von Gurkenkutscher


@ABTS3: Die Regelung besagt, daß die AHK abgenommen werden muß? D.h. Deine Oma hatte die dran, und mußte dem anderen was bezahlen? Wenn dem so wäre, würde ich ggü. der Versicherung argumentieren, daß mein Schaden aufgrund seiner AHK höher ist als er ohne gewesen wäre und deshalb müßte die mir auch was bezahlen? Meinste so?

mein gott, du bist der unfallverursacher, warum solltest du also geld bekommen!? hättest aufgepasst und wärst ihm nicht drauf gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von S-line-Rulez


@ ABTS3:
Die Verwarnung würde mich interessieren... Begründung / Rechtsgrundlage? ... Falls es wirklich so war haben sie deine Oma wohl übers Ohr gehauen.

Aus reiner Neugier habe ich selber etwas recherchiert: Es gibt definitiv keine Vorschrift die besagt, dass eine AHK abgenommen werden muss!! ... Es gibt wenige Fahrzeuge bei denen sie dennoch abgenommen werden muss, begründet sich damit, dass ansonsten das hintere Kennzeichen verdeckt wird. Darüber hinaus gibt es Hinweise aus dem Versicherungsrecht bezüglich Schadensminimierungspflicht. Dazu gibt es aber weder irgendwelche Aktenzeichen noch sonst irgendwas. Ansonsten interpretiere ich es so, dass die Schadensminimierungspflich lediglich für die eigene Versicherung relevant ist, z.B. beim rückwärts ausparken und einem höher resultierenden Schaden aufgrund der AHK. Aber wie gesagt, ich habe keine Aktenzeichen dazu gefunden.

Lange Rede kurzer Sinn: es gibt keine rechtliche Grundlage dafür!

@ A3cruiser: Danke für den Link, steht nix neues drin!

@ Gurkenkutscher: ich bin total locker, ich bin ja nicht betroffen.... Wäre ich dein Unfallgegner und du würdest mir so kommen, dann wäre ich unlocker. Wieso sollte er durch deinen Fehler finanziell schlechter gestellt werden?

Ja, die technische Begründung würde mich auch mal interessieren! Wie ich ja zuvor schon geschrieben habe, wäre mir diese auch neu. Nur ich war zu faul um selbst zu recherchieren. Wieso sollte der Kugelhals auch abenommen werden, wenn das Kennzeichen nicht verdeckt wird, also auch keine Abnehmbare AHK vorgeschrieben ist und das Fahrzeug auch mit einer starren ausgerüstet sein könnte?

Und nochmal ganz deutlich:
Am Schaden ändert sich garnix, es geht hier vorallem auch um den Grundträger der AHK, der beschädigt wird bei einem solchen Unfall, also getauscht sollte sie so oder so werden! Wenn dann gings hier lediglich noch um eine Bestrafung für den Unfallgegner, wobei der Unfallverursacher hier absolut null Vorteil draus ziehen kann! Der Schaden sollte so oder so über die Versicherung bei einer Schadenshöhe über 500€ laufen. (das würde ich zumindest empfehlen!)

In meinem Kundenkreis sind viele Fahrzeug mit abnehmbaren oder schwenkbaren AHK. Teilweise auch total fest, sodass man sie nicht mehr abnehmen kann. Noch nie wurde einer von denen deswegen aufgehalten. Und ich habe viel mit Fahrzeugen und deren Haltern zu tun, mir ist auch noch nie solch ein Fall zu Ohren gekommen.

Wenn ich lust habe, frag ich mal bei meinem AHK-Lieferanten nach, vielleicht kann er hier noch was dazu beitragen.

http://www.motor-talk.de/.../...hk-demontage-pflicht-t1344423.html?...

Seine 1250 wuerde ich NIEMALS zahlen.
Im gegenteil. Wenn mir der so kommt dann lass ich es auf einen Rechtsstreit ankommen und er darf mir meinen Wagen richten.

1250 fuer einen Anhaengerhaken sind EXTREM Unrealistisch. Der will dich abzocken.
Slebst abnehmbare anhaengekupplungen (ich habe je eine am A3 und eine aus Alu am Allroad) sind ueberdimensional ausgelegt.
Damit die was abbekommt muss schon ein LKW reinfahren, oder der auffahrende PKW hat nen Totalschaden und ist mit dem Motorblock aufgeschlagen.
Aber das ABS Kunststoff, der GFK Schlosstraeger, der Klima und Wasserkuehler, bringen niemals die Kraft dieses massive Eisenteil zu deformieren.

Von wegen! Die verformts sehr gern mal. Natürlich sind die Verformungen nicht allzu groß, aber sie sind vorhanden. Und es ist ja auch wohl das gute Recht des Unfallgegners, dass sein Schaden repariert wird. Da kannst dich querstellen was du willst, das interssiert den Gegner garnicht, denn dann zahlt deine Versicherung und fordert es von dir zurück, wenn aufgrund spezieller Umstände die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss!  

Zitat:

Original geschrieben von fuchs_100


Von wegen! Die verformts sehr gern mal. Natürlich sind die Verformungen nicht allzu groß, aber sie sind vorhanden. Und es ist ja auch wohl das gute Recht des Unfallgegners, dass sein Schaden repariert wird. Da kannst dich querstellen was du willst, das interssiert den Gegner garnicht, denn dann zahlt deine Versicherung und fordert es von dir zurück, wenn aufgrund spezieller Umstände die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss!  

Dem Gegner kannst ja wurst sein, das Gericht wirds interessieren 😉

Aber da Fuchs ein Rechtsanwalt ist und in dieser Sache zu faul zum nachforschen im Internet, wuerde ich einfach auf Fuchs hoeren, ihm 1250,- Euro ueberweisen fuer eine AHK die als Ganzes 350,- kostet und froh sein dass ich so guenstig ausgestiegen bin.

Zitat:

Ja schon, aber mein Schaden? Daß ich'n Riss in der Lackierung und wohl auch in der Stoßstange selber hab?

Diese AHK ist definitiv schrott! Sowas haltet keine AHK aus 😁

1250€ für eine AHK, die nicht angebaut sein durfte und rein prophylaktisch getauscht wird? Solche Teile lassen sich schallen, oder röntgen und das für wenig Geld.

keine Ahnung wie du auf rechtsanwalt kommst? Ich versteh auch nicht, warum eine AHK 1250€ ausmacht und wieso er was überweißen solle? Ich glaub die Fantasie geht bissl durch mit dir!

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