Anhängerkupplung für Motorräder

@all

Ich suche eine Anhängerkupplung für Kawasaki VN2000. Sie sollte mit TÜV-Gutachten sein.
Vielleicht gibt es auch eine Kupplung, die ein E-Zeichen/-Nummer hat und vom deutschen TÜV anerkannt werden muss.

Gruß hajottbe

Beste Antwort im Thema

Anhäängerkupplung?! Jung, nu sei doch nich soo unflexibel. Da nimmsu 'n Stück Tüddeldraht und denn tustdu so...

''Nu gugg....
..
...

44 weitere Antworten
44 Antworten

vielleicht kann ja moppedsammler was sagen...

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Bei uns kursiert das Gerücht von einem Motorradfahrer, der sich durch eine Autoschlange durchschlängeln wollte - dummerweise war der Hänger breiter als das Mopped.... 😁
Damit

wäre das nicht passiert 😁

genau so einen Einradanhänger!!!

schau mal hier Alex,
die haben so was 😁

Ähnliche Themen

MEINE ARMUT kotzt mich SELBST AN!

immerhin die Versicherung zahlt 350! Euro!

Hallo,

zur Frage BAB mit Motorradanhänger habe ich gerade einmal in der einschlägigen Literatur nachgesehen:

§ 30a Abs. 2 StVZO besagt, dass Anhänger für eine Geschwindigkeit von mind. 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein müssen. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut und ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 StVZO für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Diese Schilder sind wohl bekannt, halt die Größe wie die 100er Schilder an Anhängern, nur mit der anderen Zahl.

Diese Vorschrift ist spätestens für die ab dem 01.01.1990 erstmalig in Verkehr kommenden Anhänger anzuwenden.

Ist der Anhänger vom Hersteller für mehr als 60 km/h gebaut und ausgerüstet, darf ich die BAB befahren. Allerdings nicht schneller als 60 km/h (§ 18 V Satz 2 Nr. 2 StVO). Langsamer darf ich wohl, sofern ich den Verkehr damit nicht behindere usw.

Ich weiß nicht, wie die Einradanhänger hinter einem Motorrad vom Hersteller gebaut und ausgerüstet sind. Das allein ist aber das maßgebliche Kriterium.

Gruß
Peter

Motorräder mit Anhänger dürfen definitiv nur 60km/h fahren.(§3 STVO )
Da sie aber jedes für sich 80 km/h und schneller fahren dürften, kann man auf die Autobahn darf aber da nicht schneller als 60km/h fahren (§ 18 STVO ). Klingt komisch ist aber so. 🙂

So ist es. Das Gespann (hier der Anhänger) muss für mehr als 60 km/h gebaut sein, darf aber nur 60 km/h fahren.

Aber das ist noch nicht kompliziert genug.

Ich habe gerade mal bei WM-Trailer angerufen, die "Anhänger" für Motorräder herstellen. Nennen die Teile aber Trailer, da sie nach EU-Vorschrift keine Anhänger wären. Nämlich nur mit einem Rad und schmaler als 1 m. Danach s o l l e n sie nach Auskunft des o.g. Betriebes nicht auf die 60 km/h begrenzt sein.

Da muss ich aber noch etwas recherchieren.

Gruß
Peter

das wäre es ja!!!
was ich suche!

Tel. 03678370703

Würde ich mir aber vor Bestellung vom Hersteller mit Angabe der entsprechenden Vorschriften bestätigen lassen.

haben die auch ne seite?

Ja. Willst Du sie auch wissen?

WM-Trailer.de

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Anders gesagt: Ich übernehme keine Haftung für den Link und dessen Inhalt.

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH


Ja. Willst Du sie auch wissen?

WM-Trailer.de

Danke für die Seite,

(hatte ich total vergessen)

grüßchen Frank

da kommen 5kEuro... stillwein

Ich finde jetzt nichts dazu, aber ich erinnere mich gelesen zu haben, dass Anhänger am Motorrad mit neuem Führerschein ab 2014 nicht mehr gefahren werden dürfen. Stimmt das?

Deine Antwort
Ähnliche Themen