Anhängerkupplung für Motorräder

@all

Ich suche eine Anhängerkupplung für Kawasaki VN2000. Sie sollte mit TÜV-Gutachten sein.
Vielleicht gibt es auch eine Kupplung, die ein E-Zeichen/-Nummer hat und vom deutschen TÜV anerkannt werden muss.

Gruß hajottbe

Beste Antwort im Thema

Anhäängerkupplung?! Jung, nu sei doch nich soo unflexibel. Da nimmsu 'n Stück Tüddeldraht und denn tustdu so...

''Nu gugg....
..
...

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Anhäängerkupplung?! Jung, nu sei doch nich soo unflexibel. Da nimmsu 'n Stück Tüddeldraht und denn tustdu so...

''Nu gugg....
..
...

Hallo Hajottbe

Vielleicht findest hier etwas.
Dürfte aber eventuell nur für Quads was dabei sein

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


Anhäängerkupplung?! Jung, nu sei doch nich soo unflexibel. Da nimmsu 'n Stück Tüddeldraht und denn tustdu so...

''Nu gugg....
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...

Tüddeldraht ist ganz schlecht, kann rosten. Nimm lieber Kabelbinder 😉.

Im Ernst, frag mal bei einem holländischen Kawahändler. Ich habe schon öfter hinter holl. Motorrädern Anhänger gesehen, da scheint das vielleicht nicht so ausgefallen zu sein.

Gruß
Peter

Schau mal hier http://www.motorrad-ersatzteile24.de/.../...ASAI-A450-DL902-DL903.html

Könnte was für Dich haben.

Gruß Michi

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Zitat:

Original geschrieben von PeterBH


Im Ernst, frag mal bei einem holländischen Kawahändler.

Oder bei den Norwegern!

Man darf laut StVO mit Anhänger allerdings nicht schneller als 60 fahren (auch wenn einige Polizisten ein Auge zudrücken mögen).

Goldw

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Zitat:

Original geschrieben von PeterBH


Im Ernst, frag mal bei einem holländischen Kawahändler.
Oder bei den Norwegern!

Man darf laut StVO mit Anhänger allerdings nicht schneller als 60 fahren (auch wenn einige Polizisten ein Auge zudrücken mögen).

Krasses Teil, der Goldwinghänger, reicht wohl für alles, was man für ne kleine Party braucht.....aber wenn lt. StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 Km/h begrenzt ist, heisst das ja, daß BAB tabu wäre....sehe ich das richtig?

Gestrichen, siehe nächsten Beitrag

Korrektur:
§ 18 (1) StVO
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.

Deine durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 60 km/h, also nicht mehr als 60. Damit BAB tatsächlich tabu.

Gruß
Peter

Zitat:

Original geschrieben von ka-ruffi


Krasses Teil, der Goldwinghänger, reicht wohl für alles, was man für ne kleine Party braucht.....aber wenn lt. StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 Km/h begrenzt ist, heisst das ja, daß BAB tabu wäre....sehe ich das richtig?

Im Harz macht das Teil aber wohl trotzdem Laune.

Vielleicht sollte ich mir so'n Teil anschaffen, dann könnte ich endlich den ganzen Wochenendeinkauf in Clausthal erledigen, ich steige da manchmal bei Lidl zu einem Kleinkauf ab. 😁

Bei uns kursiert das Gerücht von einem Motorradfahrer, der sich durch eine Autoschlange durchschlängeln wollte - dummerweise war der Hänger breiter als das Mopped.... 😁

Hatter der ein gelbes Kennzeichen?

Das kenn ich eigentlich nur von Trike Fahrern, das sie die Zwillingsbereifung hinten vergessen 😉

Vollkommen FALSCH!
Der anhänger hat eine Zulassung für 80 das Motorrad für 150 oder mehr
du DARFST auf die AUtobahn - bei uns (Flyingbrick) gibt es den DIRK - der ist da bei der Dekra
und kennt sich aus....

die Holländer sind dann tatsächlich auf der BAB unterwegs einige Verrückte sogar mit Strich 60!
es geht die Mär dass die Polizei regelmäßig rausholt und dann bitte sich dem LKW Verkehr anzupassen....
die nachfolgenden Autobahnmeistereien seien über die "ausnahmeregelung" informiert!

ALSO - DEUTLICH BAB Ja- ich hätte auch gesagt nein - aber wie gesagt die baurtbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt über 60
was machst du wenn auf der BAB ein Schild 40 sagt?
darf dann keiner mehr fahren?

Alex

- PS wäre auch an einer Interressiert ...aber EINRAD

Ja, wenn der Mann von der Dekra das sagt. Ich lerne gerne dazu. Aber dass die nachfolgenden Autobahnmeistereien informiert werden halte ich doch eher für eine Mär, für die ist so eine Info irrelevant, deren Aufgabe ist es nicht, den Verkehr auf der BAB zu kontrollieren.

Aber davon mal abgesehen, würde ich, wenn ich so viel Gepäck dabei hätte, dass ich einen Anhänger brauche entweder das Möpp auf nen Hänger laden oder mal über eine Beiwagen nachdenken. Da entfällt die Beschränkung und mit einem Schwenker soll auch ein Motorradähnliches Fahrverhalten erreicht werden und am Ziel lässt er sich einfach demontieren und abstellen.

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