Anhängerkupplung für Motorräder
@all
Ich suche eine Anhängerkupplung für Kawasaki VN2000. Sie sollte mit TÜV-Gutachten sein.
Vielleicht gibt es auch eine Kupplung, die ein E-Zeichen/-Nummer hat und vom deutschen TÜV anerkannt werden muss.
Gruß hajottbe
Beste Antwort im Thema
Anhäängerkupplung?! Jung, nu sei doch nich soo unflexibel. Da nimmsu 'n Stück Tüddeldraht und denn tustdu so...
''Nu gugg....
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44 Antworten
Anhäängerkupplung?! Jung, nu sei doch nich soo unflexibel. Da nimmsu 'n Stück Tüddeldraht und denn tustdu so...
''Nu gugg....
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Hallo Hajottbe
Vielleicht findest hier etwas.
Dürfte aber eventuell nur für Quads was dabei sein
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Anhäängerkupplung?! Jung, nu sei doch nich soo unflexibel. Da nimmsu 'n Stück Tüddeldraht und denn tustdu so...''Nu gugg....
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Tüddeldraht ist ganz schlecht, kann rosten. Nimm lieber Kabelbinder 😉.
Im Ernst, frag mal bei einem holländischen Kawahändler. Ich habe schon öfter hinter holl. Motorrädern Anhänger gesehen, da scheint das vielleicht nicht so ausgefallen zu sein.
Gruß
Peter
Schau mal hier http://www.motorrad-ersatzteile24.de/.../...ASAI-A450-DL902-DL903.html
Könnte was für Dich haben.
Gruß Michi
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Zitat:
Original geschrieben von PeterBH
Im Ernst, frag mal bei einem holländischen Kawahändler.
Oder bei den Norwegern!
Man darf laut StVO mit Anhänger allerdings nicht schneller als 60 fahren (auch wenn einige Polizisten ein Auge zudrücken mögen).
Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Oder bei den Norwegern!Zitat:
Original geschrieben von PeterBH
Im Ernst, frag mal bei einem holländischen Kawahändler.Man darf laut StVO mit Anhänger allerdings nicht schneller als 60 fahren (auch wenn einige Polizisten ein Auge zudrücken mögen).
Krasses Teil, der Goldwinghänger, reicht wohl für alles, was man für ne kleine Party braucht.....aber wenn lt. StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 Km/h begrenzt ist, heisst das ja, daß BAB tabu wäre....sehe ich das richtig?
Korrektur:
§ 18 (1) StVO
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
Deine durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 60 km/h, also nicht mehr als 60. Damit BAB tatsächlich tabu.
Gruß
Peter
Zitat:
Original geschrieben von ka-ruffi
Krasses Teil, der Goldwinghänger, reicht wohl für alles, was man für ne kleine Party braucht.....aber wenn lt. StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 Km/h begrenzt ist, heisst das ja, daß BAB tabu wäre....sehe ich das richtig?
Im Harz macht das Teil aber wohl trotzdem Laune.
Vielleicht sollte ich mir so'n Teil anschaffen, dann könnte ich endlich den ganzen Wochenendeinkauf in Clausthal erledigen, ich steige da manchmal bei Lidl zu einem Kleinkauf ab. 😁
Bei uns kursiert das Gerücht von einem Motorradfahrer, der sich durch eine Autoschlange durchschlängeln wollte - dummerweise war der Hänger breiter als das Mopped.... 😁
Vollkommen FALSCH!
Der anhänger hat eine Zulassung für 80 das Motorrad für 150 oder mehr
du DARFST auf die AUtobahn - bei uns (Flyingbrick) gibt es den DIRK - der ist da bei der Dekra
und kennt sich aus....
die Holländer sind dann tatsächlich auf der BAB unterwegs einige Verrückte sogar mit Strich 60!
es geht die Mär dass die Polizei regelmäßig rausholt und dann bitte sich dem LKW Verkehr anzupassen....
die nachfolgenden Autobahnmeistereien seien über die "ausnahmeregelung" informiert!
ALSO - DEUTLICH BAB Ja- ich hätte auch gesagt nein - aber wie gesagt die baurtbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt über 60
was machst du wenn auf der BAB ein Schild 40 sagt?
darf dann keiner mehr fahren?
Alex
- PS wäre auch an einer Interressiert ...aber EINRAD
Ja, wenn der Mann von der Dekra das sagt. Ich lerne gerne dazu. Aber dass die nachfolgenden Autobahnmeistereien informiert werden halte ich doch eher für eine Mär, für die ist so eine Info irrelevant, deren Aufgabe ist es nicht, den Verkehr auf der BAB zu kontrollieren.
Aber davon mal abgesehen, würde ich, wenn ich so viel Gepäck dabei hätte, dass ich einen Anhänger brauche entweder das Möpp auf nen Hänger laden oder mal über eine Beiwagen nachdenken. Da entfällt die Beschränkung und mit einem Schwenker soll auch ein Motorradähnliches Fahrverhalten erreicht werden und am Ziel lässt er sich einfach demontieren und abstellen.