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Anhänger zulassen ohne Papiere

Themenstarteram 15. Februar 2016 um 18:33

Hallo,

habe einen Anhänger vor der verschrottung gerettet.......

war heute bei der zulassungsstelle,letzter halter wurde festgestellt habe dann kontakt aufgenommen der war ganz überrascht das sein hänger noch nicht in der presse ist.... halter hat keine papiere mehr und wird auch keine eidesstattliche versicherung abgeben zwecks ersatz hat mir nur schriftlich bestätigt das er keine papiere mehr hat und das ich nun den hänger verschrotten darf.

der hänger ist mitlerweile wieder ok, zugelassen war er bis sept. 2015

wer weiß rat

grüße

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17 Antworten

Zitat:

@thoritz schrieb am 16. Februar 2016 um 00:41:04 Uhr:

die "Versicherung an Eides statt" geistert immer wieder bei solchen Fällen durch den Blätterwald, hat aber mit einem solchen Fall nichts zu tun. Die beschäftigt sich mit Vermögensfragen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt

Wer dem Link folgt erkennt, daß dein Einwand falsch ist!

Zitat:

Wenn der Vorbesitzer schriftlich bestätigt, dass die Papiere verloren gegangen sind, reicht das aus.

Dann muss auch nicht Aufgeboten werden.

Das wird zwar örtlich unterschiedlich gehandhabt, aber die Aufbietung ist in der FZV vorgeschrieben...

 

am 17. Mai 2017 um 16:15

Auch wenn das Thema schon alt ist

am 17. Mai 2017 um 16:31

Auch wenn das Thema schon alt ist....

Die Sache ist die; jedes Stva ist eigenständig und kann dadurch auch eigenmächtig Dinge verlangen , erlauben oder verbieten.D.h. gehe ich zu Stva in A ,kann ich so einen Hänger ruckzuck wiederzulassen, auch ohne die Papiere.Gehe ich zu Stva B geht das nicht und ich benötige erst eine Eidesstattliche Verlusterklärung die ich mir sogar auf deren Internetseite vorgefertigt herrunterladen kann.

Das KBA speichert Daten,teils sogar bis 30 Jahre , im Regelfall aber nur 10.Allerdings sind diese Daten, warum auch immer an das Kennzeichen gebunden, d.h. ohne Kennzeichen und nur mit der Fgstnr. finden die gar nichts und verweisen an das Stva.Allerdings kann nur das Stva den Benötigten Datensatz finden, bei dem das Fzg/Hänger zuletzt zugelassen was, was die Sache meist kompliziert macht ohne altes Nummernschild.

Der korrekte Weg ist,Datenblatt beim Hersteller einholen(kostet),dann Stva Amtsleiter persönlich das Problem schildern unter Aufbietung allen Charmes,dann TÜV HU oder 21er(je nach Amt).

Hab ich alles schon 100 Mal gemacht-i kann ganz einfach oder sehr stressig sein.

Der Tip von Pinarella ist zwas nicht ganz kosher,erspart aber eine Menge Mühe...

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