ForumPKW Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. PKW Anhänger
  6. Anhänger zulassen ohne Papiere

Anhänger zulassen ohne Papiere

Themenstarteram 15. Februar 2016 um 18:33

Hallo,

habe einen Anhänger vor der verschrottung gerettet.......

war heute bei der zulassungsstelle,letzter halter wurde festgestellt habe dann kontakt aufgenommen der war ganz überrascht das sein hänger noch nicht in der presse ist.... halter hat keine papiere mehr und wird auch keine eidesstattliche versicherung abgeben zwecks ersatz hat mir nur schriftlich bestätigt das er keine papiere mehr hat und das ich nun den hänger verschrotten darf.

der hänger ist mitlerweile wieder ok, zugelassen war er bis sept. 2015

wer weiß rat

grüße

Ähnliche Themen
17 Antworten

Zitat:

frari62 schrieb:

wer weiß rat

Klingt doof, aber: Die Zulassungsstelle!

Denn selbst, wenn ich dir jetzt sagen würde, wie das in meinem Zulassungsbezirk gehandhabt wird, kann dir das in deinem Z. womöglich Nullkommanix helfen, da dort wieder etwas andere Regeln und Werte gelten.

Und auch nicht jeder Fall dem anderen gleicht.

Am besten ist man beim Zulassungsstellenleiter aufgehoben, die kennen sich mit solchen Spezialfällen aus.

Wichtig - und das wurde leider eigentlich bereits falsch gemacht - BEVOR du ein Fahrzeug erwirbst, das mit der Zulassungsstelle ausmachen!

So hatte auch ich schon Fahrzeuge ohne Papiere usw. wieder zulassen können.

Gruß Jonas

Da der ehemalige Besitzer nicht im Besitz der Papiere ist, wirst du dich sicher velohren haben. In diesem Fall müsstest du diese Versicherung gegenüber der Zulassungsstelle abgeben. Der Brief wird dann aufgeboten, sollte sich kein berechtigter melden (wohl ausgeschlossen, wie sich das anhört), bekommst du in 3 bis 5 Wochen einen neuen Brief und kannst das Fahrzeug mit einer altuellen Hauptuntersuchung (auch ohne papiere möglich, Darenauszug bei der Zulassungsstelle geben lassen) auf dich zulassen.

Hallo,

die "Versicherung an Eides statt" geistert immer wieder bei solchen Fällen durch den Blätterwald, hat aber mit einem solchen Fall nichts zu tun. Die beschäftigt sich mit Vermögensfragen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt

Wenn der Vorbesitzer schriftlich bestätigt, dass die Papiere verloren gegangen sind, reicht das aus.

Dann muss auch nicht Aufgeboten werden.

Die Zulassung schaut in der Datenbank für gestohlene Fahrzeuge nach und stellt dann ein Schreiben aus, mit dem man die HU oder ggf. eine Vollabnahme machen kann. Dann bekommt man von der Zulassung neue Papiere.

Viel hin und her...

 

Grüße

Thorsten

Zitat:

@thoritz schrieb am 16. Februar 2016 um 00:41:04 Uhr:

Hallo,

die "Versicherung an Eides statt" geistert immer wieder bei solchen Fällen durch den Blätterwald, hat aber mit einem solchen Fall nichts zu tun. Die beschäftigt sich mit Vermögensfragen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt

Wenn der Vorbesitzer schriftlich bestätigt, dass die Papiere verloren gegangen sind, reicht das aus.

Dann muss auch nicht Aufgeboten werden.

Die Zulassung schaut in der Datenbank für gestohlene Fahrzeuge nach und stellt dann ein Schreiben aus, mit dem man die HU oder ggf. eine Vollabnahme machen kann. Dann bekommt man von der Zulassung neue Papiere.

Viel hin und her...

 

Grüße

Thorsten

Tja, der TE erwähnte ja bereits: "... der ehemalige Halter... wird auch keine eidesstattliche Versicherung abgeben ..."

Hallo,

@Bikerleo66

wer lesen kann...

...zwecks ersatz hat mir nur schriftlich bestätigt das er keine papiere mehr hat... ;-)

Grüße

Thorsten

Themenstarteram 16. Februar 2016 um 10:45

Erst mal vielen dank für euere hilfe,

Habe jetzt noch mal einen anhang von dem schreiben, könnt ja mal lesen ob das reicht.....

Morgen gehts dann noch mal zum amt..

Grüße

Frank

Themenstarteram 16. Februar 2016 um 10:51

Erst mal vielen dank für euere hilfe,

Habe jetzt noch mal einen anhang von dem schreiben, könnt ja mal lesen ob das reicht.....

Morgen gehts dann noch mal zum amt..

Grüße

Frank

Zitat:

@thoritz schrieb am 16. Februar 2016 um 11:27:15 Uhr:

Hallo,

@Bikerleo66

wer lesen kann...

...zwecks ersatz hat mir nur schriftlich bestätigt das er keine papiere mehr hat... ;-)

Grüße

Thorsten

...und? was hat das jetzt mit der Eidesstattlichen Versicherung zu tun? Das oben Genannte ist ein wertloses Schriftstück für den Fall der Wiederzulassung!

Hab das mit meinem Kollegen durch. Das Theater ging über ein Jahr. Ein Trick hat dann geholfen. ;)

Ich kann sehr wohl lesen, Du jedoch das Gelesene offensichtlich nicht verstehen!

Themenstarteram 16. Februar 2016 um 13:25

hallo,

beteht denn überhaupt eine möglichkeit an ein datenblatt zu kommen.....

für den vorbesitzer ist der hänger auf jeden fall nicht mehr existent und wird nicht mehr in seinen unterlagen geführt.... ps. er sagte noch da es sich um ein firmenfahrzeug handelelt ist er auch in seinem betrieb nicht mehr gelistet und somit abgeschieben.....

gruß

frank

Themenstarteram 16. Februar 2016 um 13:26

das schreiben was mir vorligt ist alles was ich habe...........

@frari62: Du hast PN! (Hoffe ich zumindest) :D

Themenstarteram 16. Februar 2016 um 14:47

was ist PN ?

Hallo,

@Bikerleo66

Die (korrekte Bezeichnung) "Versicherung an Eides statt" hat überhaupt nichts mit Verkäufen aller Art zu tun und wird nur bei Fragen über das eigene Vermögen angewendet. Früher hies das Offenbarungseid.

Diese Betzeichnung geistert schon jahrzehnte durch die Foren und ist schlicht falsch angewendet. Das wissen selbst die Zulassungsstellen nicht und haben zum Teil sogar selbst erstellte Formblätter.

Dadurch wird das aber auch nicht rechtskonform.

Ich glaube Dir gern, dass dein Kollege irgend ein derartiges Theater durchgemacht hat.

Ich aber habe das auch gerade mit einer Leichtmofa durchgezogen und da hat das genau so funktioniert.

Ein Kaufvertrag, eine Herstellerbescheinigung für die technischen Daten (sauteuer), eine Abfrage der Zulassung beim Register ob gestolen und dann neue Papiere.

Hier ein Link zum kba

http://www.kba.de/.../zfzr_auskunft_node.html

Anderen das Denken abzusprechen sollte erst ausrechendes googlen vorausgehen.

Sonst stirbt das ollen Stammtischhalbwissen nie aus...

 

PN heißt Persöhnliche Nachricht und erscheint rechts oben in der Titelleiste als Briefsymbol.

 

Gruß

Thorsten

"Die Versicherung an Eides statt ist ein Mittel der Beweisführung, wobei Tatsachenangaben gemacht werden und deren Richtigkeit besonders versichert wird. Eine schriftliche Formulierung der abzugebenden Tatsachenangaben ist möglich. Zusätzlich ist die Richtigkeit der Angaben an Eides statt zu versichern. Der Wortlaut der Versicherung ist für die einzelnen Anwendungsfälle teilweise im Gesetz vorgeschrieben."

Bitte! Im Übrigen ist sol eine EV nicht an ein bestimmtes Rechtgebiet gebunden. Du hast beim Googlen womöglich in den Bereich Privatinsolvenz geraten und das Ganze mit dem Offenbarungseid verwechselt! Googlewissen kann tückisch sein.

Und wenn die Zulassungsstelle eine oben im Zitat Beschriebene verlangt, dann gibt man den netten Angestellten diese oder geht unverichteter Dinge nach Hause! Wenn das eure Zulassungsstelle anders handhabt, ist mir das völlig egal. Dann sei zufrieden.

Ich schreibe hier über unsere Erfahrungen mit unserer Zulassungsstelle, und zwar mit bzw. für den TE. Wenn es

ihm hilt, schön, wenn nicht, schade.

Deine Antwort
Ähnliche Themen