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Anhänger zu schwer?

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 21:01

Hallo ihr lieben

Ich habe mal wieder eine Frage.

Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse B und möchte einen Anhänger an mein Auto hängen/ziehen. Hier ein paar Daten:

Leergewicht Fahrzeug = 1228kg

Technisch zulsässige Gesamtmasse Anhänger 1000kg

Es steht noch was am Anhänger von Gesamtmasse 1300kg ?!?

Modell ist Stema F 7515

Eigenmasse: 240 kg

Darf ich diesen Anhänger so ziehen?

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31 Antworten

Nein, nicht mit Klasse B.

Da darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (wenn höher als 750 kg) nicht die Leermasse des Fahrzeuges übersteigen.

Nein, mit Klasse B darfst du nur Anhänger bis 750kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Nein, mit Klasse B darfst du nur Anhänger bis 750kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen.

Falsch. Kai70 hats richtig erklärt.

Edit: wobei - technisch zulässige Gesamtmasse... Wurde der mal abgelastet oder sowas? Wenn im Fahrzeugschein des Hängers die 1000kg als zulässige Gesamtmasse und nicht noch irgendwas höheres eingetragen ist müsste es eigentlich gehen. Ich würd mich dann wohl eher an den eingetragenen Gewichten in den Papieren als an der Plakette am Hänger orientieren (ob das so korrekt ist mag ich jetzt nicht garantieren, würde es aber als logisch betrachten weil Änderungen in der Hinsicht auf jeden Fall in den Papieren dokumentiert werden, an dem Schlidchen am Anhänger nicht unbedingt). Zgg vom Hänger wäre ja dann niedriger als Leermasse vom Zugfahrzeug.

am 31. Mai 2011 um 21:18

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Nein, mit Klasse B darfst du nur Anhänger bis 750kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen.

Das stimmt so nicht!

 

Man darf fahren:

- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

 

Was steht denn in den Papieren vom Anhänger? Es scheint mir, als wäre der abgelastet und hätte damit ein Maximalgewicht von 1000kg. Wenn diese Zahl auch in den Papieren steht, ist das kein Problem. Die Plaketten/Aufdrucke etc. am Anhänger können einfach falsch sein. Wenn er also auf 1000kg abgelastet ist gilt:

Da Gesamtgewicht des Anhängers dann weniger als die 1224kg des Zugahrzeuges sind

und der Gesamtzug unter 3,5t bleibt, dürfte das ganze mit Klasse B (und dem angegeben Zugfahrzeug) gefahren werden.

Das Leergewicht des Anhängers ist im Gesamtgewicht berücksichtigt, man hätte also eine maximale Zuladung auf dem Anhänger von 760kg. (Das Auto dürfte zusätzlich bis zum Maximum beladen werden (solange man insgesamt unter 3,5t bleibt))

 

Steht in den Papieren des Anhängers eine zulässige Gesamtmasse von über 1224kg, dürfte das ganze nicht mehr mit Klasse B und dem angegeben Zugfahrzeug gefahren werden. Stehen dort die oben aufgeführten 1300kg, bräuchte man dann ein anderes Zugfahrzeug mit einem Leergewicht von mindestens 1301kg um es mit Klasse B zu fahren.

am 31. Mai 2011 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von TYP89Sport

Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse B und möchte einen Anhänger an mein Auto hängen/ziehen. Hier ein paar Daten:

Leergewicht Fahrzeug = 1228kg

Technisch zulsässige Gesamtmasse Anhänger 1000kg

Hey ...

wenn dein Auto nicht mehr als 2.500 kg Gesamtmasse hat, darfst du den ziehen, denn Anhänger max (1.000) < Auto leer (1.228) und Anhänger max (1.000) + Auto max (<= 2.500) <= 3.500.

Was am Anhänger steht ist zweitrangig, es gilt, was im Schein steht.

Grüße, FelixFlens

Hallo

Du solltest zuerst mal herausfinden, was die tatsächliche höchst zulässige Gesamtmasse deines Anhängers ist. 1000 oder 1300 kg, das müsste in den Papieren stehen.

Ist es 1000 kg, darfst du fahren, da es weniger als die 1228 kg Leergewicht deines Autos ist.

Ist es 1300 kg, darfst du nicht fahren, weil es das Leergewicht deines Autos überschreitet.

Eine weitere Grenze wäre 3500 kg für die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger. Ev. auch darauf achten.

LG, Elwood

am 31. Mai 2011 um 21:26

Gibt zwei einfache Regeln:

 

- Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers kleiner oder gleich 750kg -> Klasse B reicht

- Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als Leergewicht des Zugfahrzeuges und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers plus zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges sind kleiner als 3.500kg -> Klasse B reicht

Themenstarteram 4. Juni 2011 um 21:47

Hallo ihr Lieben,

Danke erstmal für die Antworten

Im Anhängerfahrzeugschein steht 1000kg Gesamtmasse unter F.1

Das heißt darf gefahren werden richtig?

LG nico

Eigentlich ja (solange Dein Zugwagen eine zGm von unter 2500 kg hat - wird er bei dem Leergewicht aber wohl haben). :)

 

Aber: Das Ding scheint mir eigentlich ein 1,3-Tonner zu sein.

 

Die Stema-Homepage ist IMHO nicht optimal aufgebaut, ich habe nur diese Übersicht gefunden.

 

Von der ausgehend, hätte ich unter F1 1300 kg erwartet - und bei einem abgelasteten Anhänger unter F2 die 1000 kg. :confused:

 

 

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 12:55

Hey

Der F7515 steht ja in deiner Liste auch unter 1000kg Gesamtmasse

oder?

Gruß Nico

Steht er, sogar runter bis 750 kg in jeder Rubrik.

 

Ich hätte jetzt vermutet, dass es technisch immer derselbe Anhänger ist, nur halt schon werkseitig abgelastet.

 

Was ich übersehen hatte: Sogar bei 1500 kg ist er aufgeführt.

 

Von daher muss ich meine Aussage für den F1 von 1300kg auf 1500kg ändern.

 

Aber sonst bleibe ich bei meiner Vermutung. ;)

am 7. Juni 2011 um 22:44

Letztens noch bei Vox gesehen .da hatte einer an einen Berlingo einen leeren 1300 Kg Hänger angehängt ,was er nicht ziehen durfte ,leergewicht war ca 400 kg aber der hänger war im verhältniss zum auto zu gross .

wenn 1000 Kg gesamtgewicht gebremste anhängelast im schein steht

darf der hänger auch nicht mehr wie 1000 kg zulässiges gesamtgewicht haben .

Das, was auf den einschlägigen Privatsendern ausgestrahlt wird, ist mitunter kompletter Schwachsinn. :mad:

Wenn wir die Führerscheinklassen mal außenvorlassen, ist es recht einfach:

Solange die tatsächliche Anhängelast (also das, was der Anhänger konkret wiegt*) unter der zugelassenen Anhängelast bleibt, ist alles legal. Die Rennleitung hat von daher eine komplette Fehlleistung vollbracht.

*die Details mit "Summe der Radlasten" und Stützlast lasse ich mal außenvor - ich kenne mich da aber durchaus auch aus. :D

versehentliches Doppelpost - sorry!

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