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Anhänger zu schwer?

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 21:01

Hallo ihr lieben

Ich habe mal wieder eine Frage.

Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse B und möchte einen Anhänger an mein Auto hängen/ziehen. Hier ein paar Daten:

Leergewicht Fahrzeug = 1228kg

Technisch zulsässige Gesamtmasse Anhänger 1000kg

Es steht noch was am Anhänger von Gesamtmasse 1300kg ?!?

Modell ist Stema F 7515

Eigenmasse: 240 kg

Darf ich diesen Anhänger so ziehen?

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31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von frankie67

wenn 1000 Kg gesamtgewicht gebremste anhängelast im schein steht

darf der hänger auch nicht mehr wie 1000 kg zulässiges gesamtgewicht haben .

Sorry das ist aber totaler blödsinn, wenn das so währe würde ich ja niemals einen zug der unter die klasse BE fällt mit meinem golf hinbekommen, denn zur BE ausbildung fahre ich seit jahren mit einem anhänger der 2000kg gesammtgewicht hat bei einer maximalen anhängelast an meinem golf von 1400kg.

Gruss

Maik

am 8. Juni 2011 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Das, was auf den einschlägigen Privatsendern ausgestrahlt wird, ist mitunter kompletter Schwachsinn. :mad:

Wenn wir die Führerscheinklassen mal außenvorlassen, ist es recht einfach:

Solange die tatsächliche Anhängelast (also das, was der Anhänger konkret wiegt*) unter der zugelassenen Anhängelast bleibt, ist alles legal. Die Rennleitung hat von daher eine komplette Fehlleistung vollbracht.

*die Details mit "Summe der Radlasten" und Stützlast lasse ich mal außenvor - ich kenne mich da aber durchaus auch aus. :D

Du Bist der Superheld der alles weiss ,ichtyos

Deswegen mussten die auch den Anhänger vom Berlingo abhängen und durften nicht mehr weiter fahren ,der Hänger wurde dann vom Chef mit einen BMW abgeholt der den Anhänger ziehen durfte .

Zitat:

Original geschrieben von frankie67

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Das, was auf den einschlägigen Privatsendern ausgestrahlt wird, ist mitunter kompletter Schwachsinn. :mad:

Wenn wir die Führerscheinklassen mal außenvorlassen, ist es recht einfach:

Solange die tatsächliche Anhängelast (also das, was der Anhänger konkret wiegt*) unter der zugelassenen Anhängelast bleibt, ist alles legal. Die Rennleitung hat von daher eine komplette Fehlleistung vollbracht.

*die Details mit "Summe der Radlasten" und Stützlast lasse ich mal außenvor - ich kenne mich da aber durchaus auch aus. :D

Du Bist der Superheld der alles weiss ,ichtyos

Deswegen mussten die auch den Anhänger vom Berlingo abhängen und durften nicht mehr weiter fahren ,der Hänger wurde dann vom Chef mit einen BMW abgeholt der den Anhänger ziehen durfte .

Klarer Fall von "Polizisten wissen auch nicht immer alles" und hin und wieder sind sie sich dessen nicht mal bewusst.

Wenn das zGg zählt, dann erzähl mir mal, warum ich als zulässige gebremste Anhängelast 700 kg im Schein stehen hab.

Dann dürfte ich nämlich überhaupt keinen gebremsten Anhänger ziehen, denn alles an Anhängern bis 750 kg zGg ist grundsätzlich ungebremst.:rolleyes:

Die Vox Sendung hab ich auch gesehen und in MT eine Frage dazu gestellt , ohne Reaktion.

Auf eigene Nachforschung ( lückenhaft ) bin ich auf einige Sachen gestoßen.

Scheinbar spielt das ESP des Zigfahrzeugs eine Rolle , die gibt wohl das zul. Gesamtzuggewicht vor . Das steht wohl im Fahrzeugschein.

Ein Freund der einen Opel Combo fährt darf max. einen 1t Anhänger ziehen , ich mit meine alten Golf 2 ( der leichter ist ) aber 1,2 t .

Im meinen ( neuen) Fahrzeugscheinen steht nirgends was vom zul. Gesamtgewicht, aber ich hab auch keine ESP Autos .

Mit dem G2 bin ich ich schon mit einem großen 3,5 t Anhänger angehalten worden ( div. Autofahrer haben vorher mir den "Scheibenwischer" gezeigt und das wohl angezeugt haben ) , da war alles ok ( ok ich hab FS Kl. 3 ) .

Hat irgedwer mal wirklich stichhaltige Hinweise was erlaubt ist oder nicht, anscheinend gibt das ein ziemliche Chaos wo nichtmal mehr die Polizei durchblickt.

Zitat:

Original geschrieben von Scirosto 8V

Hat irgedwer mal wirklich stichhaltige Hinweise was erlaubt ist oder nicht, anscheinend gibt das ein ziemliche Chaos wo nichtmal mehr die Polizei durchblickt.

Die polizei blick da auch nicht durch (auch die medien erzählen zu 90% nur müll) das haben die mir schon direkt ins gesicht gesagt so unter dem motto wenn der autofahrer einen anhänger anhängt wird er schon wissen ob er das darf oder nicht.

Die massen die im fahrzeugschein stehen dürfen nicht überschritten werden, das sollte jedem klar sein ob das fahrzeug ESP hat oder nicht spielt dabei keine rolle, das höre ich heute zum ersten mal.

Die führescheinrechtliche seite ob man die B oder BE benötigt lassen wir jetzt mal weg das ist eine komplett andere sache.

Ich nehme jetzt mal meinen golf 6 an, ich darf gebremst 1400kg anhängen, das bezieht sich also auf das tatsächliche gewicht was hinten am haken hängt.

Nun nehme ich einen anhänger der hat 2000kg gesammtgewicht und ein leergewicht von 400kg, somit habe einen tatsächliche anhängelast von 400kg am haken wenn ich den anhänger leer mitnehme da ich aber 1400kg angängelast haben darf, darf ich in den anhänger noch 1000kg zuladen, dann bin ich an dem punkt was mein wagen maximal darf, belade ich den anhänger mit 1200kg hätte ich dann ne anhängelast von 1600kg was defintiv zu viel ist.

Den anhänger in meinem fall dürfte ich mit dem auto also nie voll auf die 2000kg gesammtgewicht ausladen.

Gruss

Maik

 

 

Zitat:

Original geschrieben von frankie67

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Das, was auf den einschlägigen Privatsendern ausgestrahlt wird, ist mitunter kompletter Schwachsinn. :mad:

Wenn wir die Führerscheinklassen mal außenvorlassen, ist es recht einfach:

Solange die tatsächliche Anhängelast (also das, was der Anhänger konkret wiegt*) unter der zugelassenen Anhängelast bleibt, ist alles legal. Die Rennleitung hat von daher eine komplette Fehlleistung vollbracht.

*die Details mit "Summe der Radlasten" und Stützlast lasse ich mal außenvor - ich kenne mich da aber durchaus auch aus. :D

Du Bist der Superheld der alles weiss ,ichtyos

 

Deswegen mussten die auch den Anhänger vom Berlingo abhängen und durften nicht mehr weiter fahren ,der Hänger wurde dann vom Chef mit einen BMW abgeholt der den Anhänger ziehen durfte .

Ich weiß sicher nicht alles. Aber wenn ich einer der Protagonisten gewesen wäre, wäre der Anhänger ganz sicher am Berlingo hängengeblieben. :D

Hatte gleiches Problem mit Pferdehänger am Auto meiner Frau, tatsächliches Gewicht war unter 3.500kg, zul. Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger aber über 3500kg. Anfrage bei örtlicher Polizei war witzig, 3 Polizisten = 4 Meinungen. Also rief ich beim Strassenverkehrsamt an, deren Aussage war, es zählt das im Schein eingetragene, zul. Gesamtgewicht, also nicht das tatsächliche (in diesen Fall geringere) Gewicht.

Daher darf der Kangoo meiner Frau auch nicht den leeeren Pferdeanhänger ziehen...Blödsinn, aber anscheinend Gesetz. Jetz darf ich Kangoo fahren, wenn Frau und Tochter nebst Gaul mit meinem T-Reg unterwegs sind...

@ Maik380: Schau mal in deinen Schein ob da irgendwo was von "zulässigen GesamtZUGgewicht" steht, im meinen Scheinen steht da nichts, aber eben in dem Schein des ESP Auto Kollegen.

Ich denke das STVA bezog sich auch eben auf das zul. Gesamtzuggewicht ,wenn das im Schein steht darf man es nicht überschreiten. Wenn da nichts steht gibts auch keine Beschränkung ( Achtung: Ich spreche hier nicht von Anhängelasten und Co )

Zitat:

Original geschrieben von Scirosto 8V

@ Maik380: Schau mal in deinen Schein ob da irgendwo was von "zulässigen GesamtZUGgewicht" steht, im meinen Scheinen steht da nichts, aber eben in dem Schein des ESP Auto Kollegen.

Ich denke das STVA bezog sich auch eben auf das zul. Gesamtzuggewicht ,wenn das im Schein steht darf man es nicht überschreiten. Wenn da nichts steht gibts auch keine Beschränkung ( Achtung: Ich spreche hier nicht von Anhängelasten und Co )

Das zulässige Gesamtzuggewicht bezieht sich AFAIK aber auch auf das tatsächliche Gewicht des Zuges und nicht auf die Summe der zGg von Hänger und Zugfahrzeug, sonst könnte man die maximale Anhängelast gar nicht nutzen, denn die Summe aus dieser und dem zGg des Zugfahrzeuges ist praktisch immer höher als das eingetragene Zuggesamtgewicht.

Gruß

MS

Nach all dem Glauben und Meinen werfen wir doch einfach mal einen Blick in die StVZO:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1.Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2.Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3.Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

-----------

Und damit es auch nicht überlesen wird, den Kern noch mal in fett: (1) Die gezogene Anhängelast

Steht da irgendwas von zGG des Anhängers? Ebend. Vollkommen irrelevant.

So und nun kommen wir zum Pferdefuss und der Ausnahme, auf der wahrscheinlich das ganze Meinungsgewirre basiert:

Hab ich NUR Klasse B, darf das ZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT des Zuges (also zGG Auto + zGG Anhänger) 3500kg nicht überschreiten. Unabhängig davon, was der Zug tatsächlich wiegt.

Passat, zGG 2000kg + Anhänger zGG 1800kg. Tatsächliches Gewicht spielt KEINE Rolle. VERBOTEN!

Eigentlich nicht so schwer oder?

am 9. Juni 2011 um 18:03

@Lewellyn

Hallo und guten Abend !

Wenn ich Dich richtig verstanden habe,dann darf ich,auf meinen Clio bezogen,meinen

Anhänger HP500,also 120kg leergewicht+380kg Ladung nicht anbammeln,da in meinen Clio-Papieren

415kg ungebremst drin steht.

Würde für mich bedeuten,den Anhänger um 85kg Ablasten zu müssen,oder ?

mfg trixi1262

Ich bin jetzt zwar nicht angesprochen, aber antworte trotzdem :cool: :

 

Eben nicht. Entscheidend ist hier nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Solange Du maximal 295 kg auf den HP 500 lädst, ist alles im grünen Bereich.

 

Theoretisch gehen vermutlich noch 50 kg mehr (weil die Stützlast nicht zur Anhängelast zählt), aber dafür müsstest Du perfekt laden und Dich eventuell auf ein längeres Gespräch mit der Rennleitung einstellen...

Rischtisch! Das tatsächliche Gewicht des Anhängers inkl. Ladung darf die 415kg nicht überschreiten. Nix ablasten.

Dafür gut schätzen, beim beladen. ;)

am 9. Juni 2011 um 20:07

hallo Jungs !

vielen dank,ihr habt mir den Arsc.,gerettet !

dachte schon,nachdem die nageleue AHK angebaut ist,ich weiss,macht man für gewöhnlich

bei einem solchem alten auto nicht,das ich nun auch noch mit dem Anhänger mit neuen TÜV auch noch Ärger habe , puhhhhhhhhh !:D

Vielen Dank und einen schönen Abend noch :)

mfg trixi1262

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262

...nachdem die nageleue AHK angebaut ist,ich weiss,macht man für gewöhnlich bei einem solchem alten auto nicht....

Och, dem 20 Jahre alten Micra meiner Frau wollte ich auch schon ne AHK verpassen:D, da der tatsächlich noch ein paar Kilo mehr ziehen darf als mein Combo:eek::confused:, und der Motor gefühlt noch etwas mehr Dampf hat, trotz 6 PS weniger auf dem Papier.

Nachdem das Heck aber im letzten Winter den Aufprall eines Pritschen-T4 verkraften musste und es für den TÜV nur notdürftig wieder gerade gekloppt wurde, lass ich das lieber.:D;)

Gruß

MS

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