Anhänger schlecht angehängt, Unfall - wer ist schuld

Hallo,

folgendes ist (mir?) passiert:

Vor meinem Haus steht in einer Sackgasse mein kleiner Anhänger, es bleiben ca. 3 m Platz zum durchfahren. Der letzte Anlieger hatte Bauhandwerker welche mit dem LKW eingefahren sind. Da die Handwerker sich durch den Anhänger gestört fühlten haben, sie den AH aus der Sackgasse rausgeschoben und ca. 50 m weiter an das Auto eines anderen Nachbarn die Anhängerkupplung des Anhängers nur leicht auf die Anhängerkupplung des Autos draufgelegt.

Die Nachbarin ist mit dem Auto losgefahren und hat dann nach einigen Metern gemerkt, dass der (mein) Anhänger mitkommt. Sie hat sich erschrocken und scharf gebremst, woraufhin der Anhänger sich selbstständig gemacht hat und gegen Ihr und ein weiteres Auto gekracht ist.

Beide Fahrzeuge sind beschädigt.

Die Nachbarin meint, ich bzw. meine Versicherung (des Anhängers) muss zahlen. Das darf doch nicht wahr sein oder?

Liebe Grüße, Viviane

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Wie kann man denn als Fahrer nicht merken, dass auf einmal ein Anhänger hinter seinem Auto hängt 😕

Wenn man als Fahrer annimmt, dass der Anhänger nur hinter dem Auto steht (da man ihn selbst ja schließlich nicht angehängt hat), einsteigt und losfährt, dann merkt, dass da etwas hinterherkommt, bremst und einem der Anhänger dann ins Heck schießt? Ich behaupte mal, das würde 90% der Schlauschreiber hier genauso passieren. Geht Ihr wirklich vor jeder Fahrt einmal ums Auto und schaut nach, ob alles in Ordnung ist? Ich nicht (seitdem Ölstand, defekte Beleuchtung und fehlender Reifendruck im BC angezeigt werden schon gar nicht mehr)...

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Dann gehörst du zu den glücklichen Versicherten. 😉

Mag so sein. Aber kennst Du Versicherungsbedingungen, die was anderes vorschreiben - wie anketten an einen Baum - und dann noch irgendwelche Sicherungsklassen haben?

Das wäre mir neu? 😕

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Aber kennst Du Versicherungsbedingungen, die was anderes vorschreiben...

Ich bin in der Materie nicht so detailiert informiert, daß ich die AGBs von über 100 Versicherungsgesellschaften kenne...😉

Eventuell sollte man die Frage mal im Versicherungs-Unterforum stellen.

Andersrum: Laut StVO und Konsorten (hatte ich weiter oben schon verlinkt) gibt es für den Anhängerbesitzer eben keine Pflicht, selbigen weiter zu sichern.

Die Haftpflicht kann da imho keine weitere Bedingungen stellen. Solange der Anhänger mit der gesetzlich geforderten Sicherung abgestellt ist (im aktuellen Fall wohl keine), ist sie mit im Boot.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Die Haftpflicht kann da imho keine weitere Bedingungen stellen. Solange der Anhänger mit der gesetzlich geforderten Sicherung abgestellt ist (im aktuellen Fall wohl keine), ist sie mit im Boot.

Das ist klar.

Meine Anmerkung bezog sich auch auf die Kasko, weil wir ja über den möglichen Diebstahl von ungesicherten Anhängern auf diesen Punkt gekommen waren.

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Okay - ich hatte halt noch den Eingangsbeitrag beim Schreiben vor Augen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Hast wohl nicht richtig gelesen.
Das war nicht der eigene Anhänger.
Zum 2.
Bitte um Entschuldigung - da war einer nicht bei Trost einfach einen fremden Hänger auf die Kugel zu setzen.
Wenn es nicht der eigene Anhänger der TE war, warum wird dann der Regressanspruch an die TE gestellt?

Und Sorry ich kann einen Anhänger so sichern, dass er nicht irgendwo aufgesteckt werden kann und nicht wegrollt. Wenn das die TE versäumt, muss sie für den Schaden aufkommen.

Nein,nicht unbedingt-das Hängerschloss ist nur bei Diebstahl relevant-die Haftpflicht schreibt es nicht vor-was mich iritiert ist die Dame die mit dem Hänger losgefahen ist....... *reinsetzen,anschnallen,starten... Spiegel gucken... oh Hänger vom Nachbarn xxx hinter mir hmmm... Blinken anfahren... nochmal spiegel gucken wegen des Rückwärtigen verkehrs...ups Hänger hinter mir fährt ja mit....

ich denke man wird es mitbekommen wenn man versehentlich einen Hänger mitnimmt^^

Genau das muss man nicht zwangsläufig mitbekommen. Ein kleiner Transporter kann sich schon mal in den Spiegeln verstecken. Und selbst wenn: Was willst Du machen, wenn Du bei 30 km/h einen hinterherfahrenden Anhänger erkennst? 😕

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Genau das muss man nicht zwangsläufig mitbekommen. Ein kleiner Transporter kann sich schon mal in den Spiegeln verstecken. Und selbst wenn: Was willst Du machen, wenn Du bei 30 km/h einen hinterherfahrenden Anhänger erkennst? 😕

wenn ich ihn bei 30Km/h erkenne? rechts ranfahren und schauen welcher Dösige Anhänger mich da verfolgt😎

gut,war auch ein Denkfehler-mein Anhänger ist 2 Achsig und hat einen hohen Planenaufbau(2,50m)-wenn den jemand nicht sieht wenn er losfährt*schmunzel*

er ist übrigens immer mit dem Hängerschloß gesichert^^

Ja nun - ist ja interessant, das andere User andere Anhänger haben - oder auch nicht. 😁

Das hilft dem TE nur gerade nullkomma gar nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Genau das muss man nicht zwangsläufig mitbekommen. Ein kleiner Transporter kann sich schon mal in den Spiegeln verstecken. Und selbst wenn: Was willst Du machen, wenn Du bei 30 km/h einen hinterherfahrenden Anhänger erkennst? 😕

Logisch denken und das dazugehörige Auto suchen. Wenn keins da ist gibts nur 2 Möglichkeiten: 1. der Hänger verfolgt mich alá Christine von Stephen King. 😁 ohne Zugfahrzeug oder 2. das Teil hängt an meinem Heck. 😁

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Das ist ja auch vorgeschrieben:

StVO § 14:
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Nochmal: nur Kraftfahrzeuge müssen gegen unbefugte Benutzung gesichert werden. Bei Anhängern beispielsweise ist das nicht vorgeschrieben. 😉

Unter dem Satz: "Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern." so, das man den Wagen nicht mit laufenden Motor irgendwo stehen lassen darf.

Jeder, der klar denken kann weiß doch, das es technisch nicht möglich ist ein Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Die Frage lautet, wie lange es dauert, bis ein auto geknackt ist. Knacken kann man es auf jeden Fall. Der Unterschied zwischen Kraftfahrzeug, und Anhänger ist, das eines davon serienmäßig abschließbar ist, und man es beim Hänger dazu kaufen könnte.

Ich bin dafür, das wir jetzt mal die Füße still halten, bis FordMaus2008 schildert, wie es weitergegangen ist. Das Stammtischgelaber nervt langsam.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich gehe bislang davon aus, dass es erlaubt ist, einen Anhänger ohne eine Diebstahlsicherung abzustellen. 😁
Ja, aber das wurde doch bereits geklärt.

Das Problem des Bestohlenen besteht anschließend aber darin, daß seine Versicherung gemäß den AGBs von der Leistung befreit ist.

Ich wurde nicht bestohlen. Der Anhänger wurde nach dem Unfall wieder an seinen Platz gestellt.

Liebe Grüße, Viviane

Zitat:

Original geschrieben von FordMaus2008


Ich wurde nicht bestohlen. Der Anhänger wurde nach dem Unfall wieder an seinen Platz gestellt.

Schon klar. Mein Einwand bezog sich auch nur auf die Einlassungen der Vorposter, die da etwas vom Thread-Thema abgekommen waren.

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Das ist ja auch vorgeschrieben:

StVO § 14:
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Nochmal: nur Kraftfahrzeuge müssen gegen unbefugte Benutzung gesichert werden. Bei Anhängern beispielsweise ist das nicht vorgeschrieben. 😉

Unter dem Satz: "Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern." so, das man den Wagen nicht mit laufenden Motor irgendwo stehen lassen darf.
Jeder, der klar denken kann weiß doch, das es technisch nicht möglich ist ein Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Die Frage lautet, wie lange es dauert, bis ein auto geknackt ist. Knacken kann man es auf jeden Fall. Der Unterschied zwischen Kraftfahrzeug, und Anhänger ist, das eines davon serienmäßig abschließbar ist, und man es beim Hänger dazu kaufen könnte.

Ich bin dafür, das wir jetzt mal die Füße still halten, bis FordMaus2008 schildert, wie es weitergegangen ist. Das Stammtischgelaber nervt langsam.

Stimmt. Sinnloses Stammtischgelaber über 7 Seiten, ohne die Eingangsfrage zu beantworten.

Noch soviel dazu: Warum soll ich den Schaden melden? Geschädigt wurde primär

a) die Tusse welche mit meinem Anhänger losgefahren ist. Soll Die sich doch selbst um Ihren Schaden kümmern.
b) das parkende Auto durch die Schuld der Tusse aus a).

Da mir die Story erst abends mitgeteilt wurde, sehe ich auch eine Fahrerflucht bei Tusse a). Ich weis nicht einmal wem das 2te geschädigte Auto gehört.

Sorry, dass ich erst jetzt poste, war die Woche unterwegs.

Liebe Grüße, Vivi

Zitat:

Original geschrieben von FordMaus2008


Noch soviel dazu: Warum soll ich den Schaden melden?

Weil du der Halter des Fahrzeugs bist.

Wenn du es nicht machst, dann macht es eben die Geschädigte über den Zentralruf der Autoversicherer. Du bist hier als Halter des Fahrzeugs auf jeden Fall mit im Boot.

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