Anhänger schlecht angehängt, Unfall - wer ist schuld

Hallo,

folgendes ist (mir?) passiert:

Vor meinem Haus steht in einer Sackgasse mein kleiner Anhänger, es bleiben ca. 3 m Platz zum durchfahren. Der letzte Anlieger hatte Bauhandwerker welche mit dem LKW eingefahren sind. Da die Handwerker sich durch den Anhänger gestört fühlten haben, sie den AH aus der Sackgasse rausgeschoben und ca. 50 m weiter an das Auto eines anderen Nachbarn die Anhängerkupplung des Anhängers nur leicht auf die Anhängerkupplung des Autos draufgelegt.

Die Nachbarin ist mit dem Auto losgefahren und hat dann nach einigen Metern gemerkt, dass der (mein) Anhänger mitkommt. Sie hat sich erschrocken und scharf gebremst, woraufhin der Anhänger sich selbstständig gemacht hat und gegen Ihr und ein weiteres Auto gekracht ist.

Beide Fahrzeuge sind beschädigt.

Die Nachbarin meint, ich bzw. meine Versicherung (des Anhängers) muss zahlen. Das darf doch nicht wahr sein oder?

Liebe Grüße, Viviane

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Wie kann man denn als Fahrer nicht merken, dass auf einmal ein Anhänger hinter seinem Auto hängt 😕

Wenn man als Fahrer annimmt, dass der Anhänger nur hinter dem Auto steht (da man ihn selbst ja schließlich nicht angehängt hat), einsteigt und losfährt, dann merkt, dass da etwas hinterherkommt, bremst und einem der Anhänger dann ins Heck schießt? Ich behaupte mal, das würde 90% der Schlauschreiber hier genauso passieren. Geht Ihr wirklich vor jeder Fahrt einmal ums Auto und schaut nach, ob alles in Ordnung ist? Ich nicht (seitdem Ölstand, defekte Beleuchtung und fehlender Reifendruck im BC angezeigt werden schon gar nicht mehr)...

129 weitere Antworten
129 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


naja wenn mann nur nen kleinen hänger hat, isses schon doof, wenn er dann soooo klein is, das er kaum zu sehen is, dann isses noch dööööfffer 😁 😁

ab ich denke nen anhänger der iwo drannhängt, sollte man unter NORMALEN umständen schon bemerken 😁😁

nein....diese kleinen pillepalle 300kg hänger sind ja grad mal 1,fuffzisch lang. die siehst du in keinem spiegel. deshalb isses auch scheisse mit solchen kleinen dingern rückwärts zu fahren. die siehste erst im spiegel wens zu spät is 😉

Es gibt ja in Deutschland Fahrer,

die nicht mal merken,

wenn Sie ihren Anhänger

verlieren

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


Man könnte es ganz einfach zum Ende bringen:
Ein im öffentlichen Verkehrsbereich abgestellter
Hänger-Anhänger muß gegen unbefugtes Benutzen
gesichert werden und gut ist.

Wo steht das?

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


Schließt doch auch jeder sein Auto ab!

Das ist ja auch vorgeschrieben:

StVO § 14:
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Nochmal: nur Kraftfahrzeuge müssen gegen unbefugte Benutzung gesichert werden. Bei Anhängern beispielsweise ist das nicht vorgeschrieben. 😉

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Bei Anhängern beispielsweise ist das nicht vorgeschrieben. 😉

Vermutlich glaubt der Gesetzgeber bei diesen noch an den gesunden Menschenverstand der Besitzer. 😉

Aber er hat nicht an die Weisheit der "Bärliner" gerechnet

Ähnliche Themen

Selbst wenn es für Anhänger nicht explizit vorgeschrieben sein sollte (ich mache da keinen Unterschied zwischen Fahrzeug und Anhänger), so muss Schaden trotzdem mindestens zum Teil vom Halter des Anhängers getragen werden: http://www.pkw-anhaenger.com/versicherung.php

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


In Bärlin dürfte es besonders arg sein,
das Klauen!

Na Polen ist soweit ja nicht weg von "Bärlin"!

Schönen Abend allen

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Selbst wenn es für Anhänger nicht explizit vorgeschrieben sein sollte (ich mache da keinen Unterschied zwischen Fahrzeug und Anhänger), so muss Schaden trotzdem mindestens zum Teil vom Halter des Anhängers getragen werden: http://www.pkw-anhaenger.com/versicherung.php

Oder von der Haftpflicht halt. Aber auch das bringt uns nicht im geringsten weiter - eine vorgeschriebene Sicherung steht auch da nicht drin.

@ichtyos;
HAARSPALTEREI !
Das ich mein Eigentum auf fremden Grund und Boden sichern 
muß,sollte eine Selbstverständlichkeit sein. 
Unabhängig von dem,was Groß-D`s Gesetze beinhalten!
Schon sehr komische Ansicht deinerseits.

zumal:
was wäre gewesen,wenn iwer anders den anhänger an seinen wagen angehängt hätte und damit verschwunden wäre??????
und 2wochen später im 200km entfernten sonstwo damit nen schwerer unfall /straftat passiert wäre??????

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


@ichtyos;
HAARSPALTEREI !
Das ich mein Eigentum auf fremden Grund und Boden sichern 
muß,sollte eine Selbstverständlichkeit sein. 
Unabhängig von dem,was Groß-D`s Gesetze beinhalten!
Schon sehr komische Ansicht deinerseits.

Klar ist das Haarspalterei. Aber vor Gericht spielt es mitunter eine entscheidende Rolle, mit welcher Hälfte vom Haar ich argumentiere. 😁

Nur,wenn ich richtig verstanden habe ging es im
Ursprung um einen nicht diebstahlgesichert abgestelltes
Nicht-KFZ namens Anhänger.
Ganz einfach,Eigentum nicht gesichert,Streß am Hals!
Tschau,bin hier raus 

Und ich hatte gefragt, wie der Anhänger nach §§ hätte gesichert werden müssen. Dazu hat bislang kein Beitrag irgend etwas erhellendes beigetragen. Ich gehe bislang davon aus, dass es erlaubt ist, einen Anhänger ohne eine Diebstahlsicherung abzustellen. 😁

Tschüss!

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich gehe bislang davon aus, dass es erlaubt ist, einen Anhänger ohne eine Diebstahlsicherung abzustellen. 😁

Ja, aber das wurde doch bereits geklärt.

Das Problem des Bestohlenen besteht anschließend aber darin, daß seine Versicherung gemäß den AGBs von der Leistung befreit ist.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich gehe bislang davon aus, dass es erlaubt ist, einen Anhänger ohne eine Diebstahlsicherung abzustellen. 😁
Ja, aber das wurde doch bereits geklärt.

Das Problem des Bestohlenen besteht anschließend aber darin, daß seine Versicherung gemäß den AGBs von der Leistung befreit ist.

Die AGBs meiner Versicherung geben das nicht her. 😕

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Die AGBs meiner Versicherung geben das nicht her. 😕

Dann gehörst du zu den glücklichen Versicherten. 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen