Anhänger schlecht angehängt, Unfall - wer ist schuld
Hallo,
folgendes ist (mir?) passiert:
Vor meinem Haus steht in einer Sackgasse mein kleiner Anhänger, es bleiben ca. 3 m Platz zum durchfahren. Der letzte Anlieger hatte Bauhandwerker welche mit dem LKW eingefahren sind. Da die Handwerker sich durch den Anhänger gestört fühlten haben, sie den AH aus der Sackgasse rausgeschoben und ca. 50 m weiter an das Auto eines anderen Nachbarn die Anhängerkupplung des Anhängers nur leicht auf die Anhängerkupplung des Autos draufgelegt.
Die Nachbarin ist mit dem Auto losgefahren und hat dann nach einigen Metern gemerkt, dass der (mein) Anhänger mitkommt. Sie hat sich erschrocken und scharf gebremst, woraufhin der Anhänger sich selbstständig gemacht hat und gegen Ihr und ein weiteres Auto gekracht ist.
Beide Fahrzeuge sind beschädigt.
Die Nachbarin meint, ich bzw. meine Versicherung (des Anhängers) muss zahlen. Das darf doch nicht wahr sein oder?
Liebe Grüße, Viviane
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Wie kann man denn als Fahrer nicht merken, dass auf einmal ein Anhänger hinter seinem Auto hängt 😕
Wenn man als Fahrer annimmt, dass der Anhänger nur hinter dem Auto steht (da man ihn selbst ja schließlich nicht angehängt hat), einsteigt und losfährt, dann merkt, dass da etwas hinterherkommt, bremst und einem der Anhänger dann ins Heck schießt? Ich behaupte mal, das würde 90% der Schlauschreiber hier genauso passieren. Geht Ihr wirklich vor jeder Fahrt einmal ums Auto und schaut nach, ob alles in Ordnung ist? Ich nicht (seitdem Ölstand, defekte Beleuchtung und fehlender Reifendruck im BC angezeigt werden schon gar nicht mehr)...
129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Weil du der Halter des Fahrzeugs bist.Zitat:
Original geschrieben von FordMaus2008
Noch soviel dazu: Warum soll ich den Schaden melden?Wenn du es nicht machst, dann macht es eben die Geschädigte über den Zentralruf der Autoversicherer. Du bist hier als Halter des Fahrzeugs auf jeden Fall mit im Boot.
Ich bin die Halterin des Anhängers, nicht des Fahrzeugs.
🙂😕
Vivi
Zitat:
Original geschrieben von FordMaus2008
Ich bin die Halterin des Anhängers, nicht des Fahrzeugs.
Das meinte ich ja auch. Dachte, daß sich das aus dem Zusammenhang ergibt. 😉
Was glaubst Du denn, wofür der Anhänger eine Haftpflicht hat? Der Anhänger hat einen Schaden verursacht im unangehängten Zustand. Dafür gibt es die HaftPFLICHT.
Wie es dazu gekommen ist, ist erstmal unerheblich. Schick eine ausführliche Schadensanzeige an die Versicherung. Die wird Dir schon was dazu sagen. Und wenn Du Lust dazu hast, geh zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Sachbeschädigung, Fahrerflucht, Diebstahl, was auch immer. Man wird Dir dort beratend zur Seite stehen bei der Formulierung.
Haftpflicht wäre z.B. dann, wenn Du Deinen am Fahrzeug hängenden Hänger nicht korrekt angehängt hast und der während der Fahrt die Mücke macht und einer reinknallt. Oder Du den Wagen abstellst und nicht gegen Wegrollen sicherst. Ob die Haftpflicht eintritt, wenn ein Fremder ohne Dein Wissen den Wagen eigenmächtig umstellt ist die große Frage.
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Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Ob die Haftpflicht eintritt, wenn ein Fremder ohne Dein Wissen den Wagen eigenmächtig umstellt ist die große Frage.
Offenbar besteht hier die Ansicht, daß die Haftpflichtversicherung nur für den finanziellen Eintritt im Fall eines Schadens da ist.
Dazu möchte ich anmerken, daß die Haftpflicht auch die Aufgabe übernimmt, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Vorne zu lesen scheint ein Problem zu sein. 😛
hier nochmals die Ausgangssituation:
folgendes ist (mir?) passiert:
Vor meinem Haus steht in einer Sackgasse mein kleiner Anhänger, es bleiben ca. 3 m Platz zum durchfahren. Der letzte Anlieger hatte Bauhandwerker welche mit dem LKW eingefahren sind. Da die Handwerker sich durch den Anhänger gestört fühlten haben, sie den AH aus der Sackgasse rausgeschoben und ca. 50 m weiter an das Auto eines anderen Nachbarn die Anhängerkupplung des Anhängers nur leicht auf die Anhängerkupplung des Autos draufgelegt.
Die Nachbarin ist mit dem Auto losgefahren und hat dann nach einigen Metern gemerkt, dass der (mein) Anhänger mitkommt. Sie hat sich erschrocken und scharf gebremst, woraufhin der Anhänger sich selbstständig gemacht hat und gegen Ihr und ein weiteres Auto gekracht ist.
Beide Fahrzeuge sind beschädigt.
Die Nachbarin meint, ich bzw. meine Versicherung (des Anhängers) muss zahlen. Das darf doch nicht wahr sein oder?
Anmerken will ich noch, dass:
- es ist im Lauf des Vormittags gewesen
- es wurde mir erst abends gemeldet
- Der Anhänger ist unbeschädigt
- Die Fahrerin hat nichts gemeldet
- Die Vorgänge wurden beobachtet.
Ich meine mittlerweile dass es allein Schuld der Fahrerin ist, Sie hätte aufpassen müssen.
Liebe Grüße,
Viviane
Zitat:
Original geschrieben von FordMaus2008
(...)Ich meine mittlerweile dass es allein Schuld der Fahrerin ist, Sie hätte aufpassen müssen.
(...)
Das Straßenverkehrsgesetz meint etwas anderes:
------schnipp----------
§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
(3)
Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist.
Die Sätze 1 und 2 sind auf die Benutzung eines Anhängers entsprechend anzuwenden.------schnapp----------
Und ja, ein Anhänger ist ein Fahrzeug. 😁 Du hast das Ding nicht gegen unbefugte Nutzung gesichert, also bist Du möglicherweise auch schadenersatzpflichtig.
Zitat:
Original geschrieben von digibär
Das Straßenverkehrsgesetz meint etwas anderes:Zitat:
Original geschrieben von FordMaus2008
(...)Ich meine mittlerweile dass es allein Schuld der Fahrerin ist, Sie hätte aufpassen müssen.
(...)
------schnipp----------
§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
(3) Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist. Die Sätze 1 und 2 sind auf die Benutzung eines Anhängers entsprechend anzuwenden.
------schnapp----------Und ja, ein Anhänger ist ein Fahrzeug. 😁 Du hast das Ding nicht gegen unbefugte Nutzung gesichert, also bist Du möglicherweise auch schadenersatzpflichtig.
Na ja spätestens wenn sie demnächst Post bekommt wird sie es auch raffen, dass sie als Besitzerin des Anhängers haften muss.
Zitat:
Original geschrieben von FordMaus2008
.....................................
Sie hat sich erschrocken und scharf gebremst, woraufhin der Anhänger sich selbstständig gemacht hat und gegen Ihr und ein weiteres Auto gekracht ist.
Die Fahrerin hat nichts gemeldet
...........................................
Wie immer, es war ein Fahrfehler der Autofahrerin.
Gemeldet hätte ich es auf alle Fälle. Beschädigung fremder Fahrzeuge ist geschehen
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Wie immer, es war ein Fahrfehler der Autofahrerin.
Das hat aber allenfalls Auswirkungen auf eine Teilschuld, nicht aber auf die Haftungsfrage ansich.
sorry liebe mod`s
aber manchmal habe ich ehrlich das gefühl, manche te`s schreiben hier nur, um absolution zu bekommen und wenn was nicht so läuft wie gewünscht, sind alle anderen hier im forum bescheuert 🙁
hier wurde nun auf mittlerweile 8 seiten zumindest teilweise herrauskristalisiert, das die te zumindest eine TEILschuld bekommen KÖNNTE.
das wird aber ignoriert und man stellt sich auf stur, und weigert sich sogar den schaden der vers zu melden, was wohl das mindeste wäre.
WAS SOLL DAS???????????
So unrecht hast Du nicht, Gunny. Aber jeder hat das Recht auf den Grad von Beratungsresistenz, den er selbst für richtig hält, ausgenommen die Beratung durch Moderatoren 😉.
naja mir isses wurscht, soll se machen wie se denkt, spätestens wenn das schreiben von der vers kommt, wir haben ihren schaden vom ......2012 mit ..........X € beglichen,
ist das erwachen da , dann kommt der nächste jammerthread, entweder hier oder im vers forum😁😁
meine vers bezahlt einfach, obwohl ich nix gemacht habe
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
hier wurde nun auf mittlerweile 8 seiten zumindest teilweise herrauskristalisiert, das die te zumindest eine TEILschuld bekommen KÖNNTE.
Wenn etwas ausgeschlossen werden kann dann, daß die TE eine "Teilschuld " bekommt. Um das zu verstehen wäre es zweckmäßig, einmal die Bedeutung des Begriffs "Schuld" zu verinnerlichen. Nur mal so als diskreter Hinweis.
Zitat:
Original geschrieben von haensel
Wenn etwas ausgeschlossen werden kann dann, daß die TE eine "Teilschuld " bekommt. Um das zu verstehen wäre es zweckmäßig, einmal die Bedeutung des Begriffs "Schuld" zu verinnerlichen. Nur mal so als diskreter Hinweis.
Hier wird es wohl eher um eine Teil
haftungals um eine Teilschuld gehen. Haftung setzt nämlich nicht in jedem Fall schuldhaftes Verhalten voraus.