Anhänger Klappert und nervt
Hallo, habe einen 1 Jahr alten Böckmann 1,5T Anhänger.
Seit 6 Monaten klappert der wie die Sau beim fahren.
Sobald der etwas wippt ein Metallisches Poltern.
Händler ist Ratlos und ich auch. Betrifft nur diesen Anhänger egal welches Zugfahrzeug.
Was auch auffällt ist die Stützlast.
Ich bekomme bei gleichmäßiger Beladung kaum Stützlast. Die Achse ist m.m. zu weit vorn.
Da die Achse auch sehr weich ist( Alko) steht er beladen Schief nach hinten, was die Stützlast nochmal reduziert.
Zum Klappern: das ist leer sowie beladen.
Beladen denkt man, der reist gleich ab. Auch ohne Aufbau ist das Klappern da.
Zugmaul neu, Bremse eingestellt. Dämpfer ist Straff. Zugrohr innerhalb der Toleranz mit 1mm und auch gefettet.
Jemand noch Ideen?
71 Antworten
Wenn der Hersteller das als ausreichend für die minimale Stützlast von 25kg(Gesetzlich vorgeschrieben) für ausreichend hält, ist das so.
Na klar - die Stützlast ist auch im Wesentlichen von der Beladung abhängig.
Und dafür ist der Nutzer zuständig…
Gruß Didi
Rein vom Bild her sieht es so aus als hätte der Anhänger solo eine Stützlast Achse leicht nach hinten versetzt unter der Ladefläche und vorne noch ne Deichsel samt Stützrad also wird er locker das gesetzliche Minimum vom 25kg im leeren Zustand erreichen. Der Rest ist Beladung. Ob er klappert keine Ahnung ich kann mich mit meinem Anhänger auch nicht Anschleichen liegt unter anderem an den 12 Zurrösen die nur per Schwerkraft einfahren und logischerweise beim fahren klappern
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. . . Die minimale Stützlast für Anhänger ist in § 44 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt: Die Stützlast darf nicht weniger als vier Prozent des Anhänger-Gesamtgewichts betragen. Die gesetzliche Vorgabe betrifft einachsige Anhänger und zweiachsige Anhänger, bei denen der Abstand zwischen beiden Achsen weniger als einen Meter beträgt.
Minimale Stützlast berechnen:
Tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers (in Kilogramm) × 0,04 = minimale Stützlast
Naja mein 2t hat als Angabe draufstehen minimale Stützlast 25kg ich halte mich daran und selbst die Rennleitung hatte damit noch nie ein Problem
Ich kenne keinen Anhänger der leer nicht diese 25kg erfüllt und ehrlich gesagt rein von den Bildern glaube ich nicht das dieser Anhänger „nur“ 10kg haben soll er hat die lange Deichsel mit Stützrad und Pumpe und eine optisch mittig unter der Ladefläche sitzende Achse
Zitat:
@dogomeicar schrieb am 3. November 2024 um 17:47:52 Uhr:
Minimale Stützlast berechnen:Tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers (in Kilogramm) × 0,04 = minimale Stützlast
Und das bedeutet, dass bei einem Leergewicht von z.B. 200 kg die minimale Stützlast nach StVZO bei leerem Anhänger 8 kg beträgt. Nicht 25 kg.
Die 25 kg kommen in §44 auch zweimal vor, aber in anderem Zusammenhang:
- die Stützlast bei Anhänger bis 3,5 t zGM braucht nicht mehr als 25 kg zu betragen (auch, wenn das tatsächliche Gewicht mehr als 625 kg beträgt)
- die zulässige maximale Stützlast muss bei diesen Anhängern mindestens 25 kg betragen.
. . . wenn die rechnung mehr als 25kg ergibt . . . dann würden 25kg "ausreichend" sein . . . jedenfalls nach dem gesetz . . .
Sorry, aber ein Anhängerherstellster, der diesen Hänger in Serie produziert und verkaufen möchte, ist sicher in der Lage, den so zu bauen, dass im fahrfertigen Leerzustand eine ordnungsgemäße Stützlast auf die AHK kommt.
Das Teil wird zu hunderten, oder gar tausenden zusammengenagelt... Da wird sich kein Hersteller erlauben, solche Fertigungstolleranzen zuzulassen, dass eine Stützlast nicht gegeben ist.
Wenn, wie in dem Fall, der Hänger einen Planenaufbau hat kann natürlich der Windwiederstand die Stützlast aufheben und der Hänger klappert in der Kupplung...
Das hat aber nix mit einer Fehlkonstrion des Herstellers zu tun. Da muss der Nutzer im Betrieb den Hänger halt entsprechend ballastieren.
Gruß
Jürgen
Ich glaube, der Drops ist hier gelutscht…
Ob wir es erfahren werden, wie es ausgeht - hängt vom TE ab.
Ich hoffe, er gibt hier eine Rückmeldung hierzu.
Gruß Didi