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Anhänger Gewicht

Themenstarteram 21. November 2018 um 23:14

Hallo,

möchte hier fragen, ich habe FS Klasse B.

Mein Auto darf 1300kg Anhängelast haben, Auto selbst hat 1800 kg zGG.

Darf ich da nen 1500kg zGG Anhänger führerschein- und zulassungsrechtlicht dranhängen, wenn ich ihn nur soweit belade, dass die Anhängelast nur 1300 kg beträgt?

Oder ist die zulässige Anhängelast gleichzusetzen mit dem zGG des Anhängers?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Führerscheintechnisch mußt Du zGG Auto plus zGG Anhänger zusammenaddieren. Das Ergebnis muß kleiner Gleich 3500 Kg sein. Also 1800Kg + 1500Kg = 3300Kg

Gewichtstechnisch darfst Du auch einen 1500 Kg Anhänger an einen Auto mit einer Anhängerlast von nur 1300 Kg hängen und Fahren. Du darfst aber den Anhänger nur bis 1300 Kg + tatsächliche Stützlast beladen. Weil die Stützlast zählt in diesen Fall zur Beladung des Zugfahrzeug.

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Zitat:

cfellerei schrieb am 22. November 2018 um 00:14:45 Uhr:

Mein Auto darf 1300kg Anhängelast haben, Auto selbst hat 1800 kg zGG.

Darf ich da nen 1500kg zGG Anhänger führerschein- und zulassungsrechtlicht dranhängen, wenn ich ihn nur soweit belade, dass die Anhängelast nur 1300 kg beträgt?

Oder ist die zulässige Anhängelast gleichzusetzen mit dem zGG des Anhängers?

JA.

NEIN.

Selbstverständlich darf man das. Wo steht den das der 1500kg Hänger immer ausgeladen werden muß?

Man bleibt halt immer in gewissen Gewichtsklassen zb ein 1300kg Hänger darf in der Regel 1000kg zuladen. Bei einem 1500kg Hänger kann es sein das man „nur“ 1150kg zuladen darf weil er ein höheres Leergewicht hat. Im Endeffekt darf man mit dem 1500kg Hänger 50kg weniger zuladen da man insgesamt nicht über 1300kg zulässige Anhängelast kommen darf.

Führerscheintechnisch mußt Du zGG Auto plus zGG Anhänger zusammenaddieren. Das Ergebnis muß kleiner Gleich 3500 Kg sein. Also 1800Kg + 1500Kg = 3300Kg

Gewichtstechnisch darfst Du auch einen 1500 Kg Anhänger an einen Auto mit einer Anhängerlast von nur 1300 Kg hängen und Fahren. Du darfst aber den Anhänger nur bis 1300 Kg + tatsächliche Stützlast beladen. Weil die Stützlast zählt in diesen Fall zur Beladung des Zugfahrzeug.

Korrekt genau so.

Beim Führerschein B zählen nur die im Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Gesamtgewichte.

Beim Führerschein BE hingegen zählt die eingetragene Anhängelast des Zugwagens und das tatsächliche Gewicht des Anhängers bzw des zul GG des Anhängers

- ABER -

in den Zugfahrzeugen sind mitunter schon Gesamtzuggewichte eingetragen, die sich unterhalb der erlaubten Anhängelast befindet.

Also ganz einfach:

Bei Klasse B ist 3500kg maximal aus den erlaubten Gesamtgewichten des Zugwagens, des Anhängers und der zu berücksichtigenden Anhängelast des Zugwagens zu errechnen.

Das eine ist Führerscheingedöns, das Andere Gespanngewicht.

Zum Führerschein hier mal an eine anschauliche Übersicht im Anhang.

Da beim Führerschein das zGG des Anhängers gewertet wird als wäre er voll beladen, darf das zGG der Zugkombination eben diese 3,5t nicht überschreiten. Ein größerer Anhänger, der die 3,5t der Kombination rein rechnerisch überschreiten würde, darf mit Klasse B nicht gefahren werden, auch dann nicht, wenn er nicht voll beladen ist.

Interessant ist, an einem Fahrzeug mit 3,5 zGG darf trotzdem mit Klasse B noch ein Anhänger bis 750kg gefahren werden, obwohl die Zugkombination dann 4,25t hat!

Gewichtstechnisch darf an dem Fahrzeug auch ein größerer Hänger dran, sofern dieser in dem genannten Beispiel des TE nur bis max. 1,3t beladen wird. Mehr darf halt er Wagen nicht ziehen.

Ja und wenn dann im Schein steht bei Anhängerbetrieb erhöht sich das zGG um z.B. die Stützlast biste ohne Führerschein unterwegs, dann isses ein 3,6 to. Zugfahrzeug. Vorsicht bei machen Transportern.

Zitat:

Dateianhang

anhaengerregelung-b-be.pdf

Wobei das letzte Beispiel auf S. 3 überholt ist - ist immer "toll", wenn man in 'nem Dokument kein Datum o.ä. sieht. :-/

Zitat:

@Bitboy schrieb am 22. November 2018 um 12:37:49 Uhr:

Ja und wenn dann im Schein steht bei Anhängerbetrieb erhöht sich das zGG um z.B. die Stützlast biste ohne Führerschein unterwegs, dann isses ein 3,6 to. Zugfahrzeug. Vorsicht bei machen Transportern.

Das kommt aber darauf an, was das ursprüngliche zGG ist.

Bei mir erhöht sich das zGG von 2665 auf 2765 Kg. Also bleibt im Klasse B Bereich.

:-)

 

Außerdem, wer läßt Fahrzeuge mit 3,6 to zu? Ist absoluter Schwachsinn. Das würde ich sofort auf 3,5 to ablasten. Schon mal alleine wegen der zul. Höchstgeschwindigkeit.

Zulassung ist 3,5 !!! bei betrieb mit Anh. erhöht sich das auf ... z.B. 3,6 automatisch da im Schein eingetragen.

richtig lesen

Zitat:

@R-Sch schrieb am 22. November 2018 um 14:30:50 Uhr:

Zitat:

@Bitboy schrieb am 22. November 2018 um 12:37:49 Uhr:

Ja und wenn dann im Schein steht bei Anhängerbetrieb erhöht sich das zGG um z.B. die Stützlast biste ohne Führerschein unterwegs, dann isses ein 3,6 to. Zugfahrzeug. Vorsicht bei machen Transportern.

Das kommt aber darauf an, was das ursprüngliche zGG ist.

Bei mir erhöht sich das zGG von 2665 auf 2765 Kg. Also bleibt im Klasse B Bereich.

:-)

Es reicht wenn dadurch die zulässige Gsamtmasse des Zuges über 3,5t rutscht.

Zb zulässige Gesamtmasse des Autos 2000kg und des Hängers 1500kg = Punktlandung

Auto 1950kg Gesamtmasse plus Hänger 1500kg = noch Luft

Aber Auto 1950Kg Gesamtmasse plus Hänger 1500Kg und Eintrag das sich die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs bei Hängerbetrieb auf 2010kg erhöht = böse Falle da Gespann auf 3510kg kommt und dadurch C1E erforderlich ist, bzw sein könnte da sich die zuständigen Ministerien vor einer Aussage drücken. Der Bund verweist an die Länder und die Länder an den Bund. Und ob man den Ehrgeiz haben sollte der Erste zu sein bei dem die Gerichte diese Frage klären wage ich zu bestreiten.

Klasse B ist eine böse Falle wenn man viel mit größeren Autos und Hängern fährt, denn irgendwann schaut man sich die Papiere nicht mehr so genau an und landet dann schnell über den 3500kg für den gesamten Zug. Auch besteht die Gefahr das man mal ein anderes Auto des selben Modells wie das Eigene nutzt aber Dieses ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat und schon könnte man über der Grenze landen und selbst wenn man nie kontrolliert wurde, exakt bei dieser Fahrt dann schon. Murphys Gesetze bestätigen sich ja täglich.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 22. November 2018 um 16:18:08 Uhr:

Zitat:

@R-Sch schrieb am 22. November 2018 um 14:30:50 Uhr:

 

Das kommt aber darauf an, was das ursprüngliche zGG ist.

Bei mir erhöht sich das zGG von 2665 auf 2765 Kg. Also bleibt im Klasse B Bereich.

:-)

Aber Auto 1950Kg Gesamtmasse plus Hänger 1500Kg und Eintrag das sich die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs bei Hängerbetrieb auf 2010kg erhöht = böse Falle da Gespann auf 3510kg kommt und dadurch C1E erforderlich ist,

Nicht C1E sondern B96!

Wobei mir die Führerscheinfrage egal ist. Habe Kl 3. Das entspricht C1E.

B96 , ? Nö nicht so ganz: Bei Transporter mit 3,5 to plus 750kg Anh. , wenn hier drin steht zGG erhöt sich dann is Essig.

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