Anhänger Gewicht
Hallo,
möchte hier fragen, ich habe FS Klasse B.
Mein Auto darf 1300kg Anhängelast haben, Auto selbst hat 1800 kg zGG.
Darf ich da nen 1500kg zGG Anhänger führerschein- und zulassungsrechtlicht dranhängen, wenn ich ihn nur soweit belade, dass die Anhängelast nur 1300 kg beträgt?
Oder ist die zulässige Anhängelast gleichzusetzen mit dem zGG des Anhängers?
Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Führerscheintechnisch mußt Du zGG Auto plus zGG Anhänger zusammenaddieren. Das Ergebnis muß kleiner Gleich 3500 Kg sein. Also 1800Kg + 1500Kg = 3300Kg
Gewichtstechnisch darfst Du auch einen 1500 Kg Anhänger an einen Auto mit einer Anhängerlast von nur 1300 Kg hängen und Fahren. Du darfst aber den Anhänger nur bis 1300 Kg + tatsächliche Stützlast beladen. Weil die Stützlast zählt in diesen Fall zur Beladung des Zugfahrzeug.
Ähnliche Themen
16 Antworten
Zitat:
@Bitboy schrieb am 23. November 2018 um 08:34:29 Uhr:
B96 , ? Nö nicht so ganz: Bei Transporter mit 3,5 to plus 750kg Anh. , wenn hier drin steht zGG erhöt sich dann is Essig.
Hallo Bitboy, alles lesen, auch das Zitat davor.
B96 bezog sich auf ein Auto dessen zGG sich bei Anhängerbetrieb von 1950 Kg auf 2010 Kg erhöht und einen 1500 Kg Anhänger.
Aber welcher Idiot läßt den Passus mit der Gewichtserhöhung bei einen Fahrzeug mit 3,5 To drinnen stehen.
Man benötigt 1. den C1E Führschein im Anhängerbetrieb auch bei nur 750 Kg und darf nur noch mit 60Km/h außerorts fahren.
Die Streichung kostet dir beim TÜV ca. 60,- Euro und nochmals etwa 20,- Euro in der Zulassungsstelle.
Und Du darfst dann mit der Klasse B einen 750 Kg Anhänger mit 80 Km/h ziehen. Auf der Autobahn, bei entsprechender Eignung des Anhängers sogar mit Tempo 100.
Richtig, und Schein lesen mit dem Wissen wäre schon von Vorteil, weil man den Karren das ja nicht Ansieht oder Zutraut.