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Anhängelast / Zugkraft
Also mal ne ganz blöde Frage, eigentlich auch nicht Thema Technik.
Ne Freundin von mir hat nen Gaul (Pferd), den will sie auf nen Anhänger packen!
Das Gewicht vom Gaul sind ca. 600 kg!
Was muß mein Auto dafür können, bzw haben,dass ich den ziehen kann???
Danke für eure Antworten!!!
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20 Antworten
Dein Auto braucht ein Lenkrad, Gaspedal, Bremse, Motor, Anhängerkupplung und noch diverse andere Sachen.
Nein Spaß beiseite.
Brauchst logischerweise ne Anhängerkupplung, einen gebremsten Anhänger. Wenn das gespann über 750 kg ist brauchst du noch die BE beim Führerschein. Und musst in deinen Fahrzeugschein sehen, was dein Auto ziehen kann!
kann bei meinem golf 1,5- 1,6 tonnen gebremst anhängen.
wenn ich anhänger mit ca 500kg rechne, könnte ich einen dicken fetten gaul oder 2 ganz schlanke mitnehmen.
Das sollte in deinenFahrzeugpapieren stehen ausserdem warum lässt du das Pferd nicht das Auto ziehen ist doch viel spritsparender und Umweltfreundlicher
Bei meinem wären das 600 ungebremst (0.1) und 1300 gebremst (0.2) Die Klammern sind die Nummern unter denen das in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht.
d.h. Wenn du BE hast kannst du dem Pferd 700kg + Anänger 600Kg = 1300 Kg.
Falls du keinen BE (also nur B) hast darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Fahrzeuges nicht überschreiten und insgesamt (Gesamtmasse des Anhänger+Zugfahrzeug +Zugfahrzeug beladung) nicht über 3.5 Tonnen kommen.
Als BSP. Zugfahrzeug leer 1400 KG + Anhänger zulässig 1300 + 100 KG zusätzlich im Zugfahrzeug = 2800KG geht also noch.
Der Anhänger darf bei B mit seiner zulässigen Gesamtmasse (egal ob voll oder leer) nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges überschreitten.
So hoffe konnte helfen
Zitat:
Original geschrieben von jettaflitzer
Als BSP. Zugfahrzeug leer 1400 KG + Anhänger zulässig 1300 + 100 KG zusätzlich im Zugfahrzeug = 2800KG geht also noch.
Hä?
Das ist aber nicht ganz richtig.
Als Erstes: Wenn der Anhänger eine ZULÄSSIGE Gesamtmasse von 1300 KG hat, dann darf der Hänger mit der Ladung zusammen auch nur 1300 KG wiegen.
Angenommen der Hänger würde leer schon 1200 KG wiegen (was wohl unwahrscheinlich ist), dann dürftest Du halt nur MAXIMAL 100 KG an Ladung auf dem Hänger befördern, den zusammen (Hänger + Ladung) ist dann ja ddas zulässige Gesamtgewicht des Hängers erreicht!
Als Zweites: Wenn nur die Fahrerlaubnis B vorliegt, dann darf der Hänger nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 Kg haben!!! Nicht mehr! Ansonsten braucht man Fahrerlaubnis BE.
Beispiele:
Fahrzeug zulässiges Gesamtgewicht 2000 KG + Hänger zulässiges Gesamtgewicht MAXIMAL 750 KG = 2750 KG Gesamtmasse. Geht also mit Fahrerlaubnis B.
Fahrzeug zulässiges Gesamtgewciht 2755 KG + Hänger zulässiges Gesamtgewicht MAXIMAL 750 KG = 3505 KG Gesamtmasse. Geht also NICHT mit Fahrerlaubnis B, sondern nur mit BE (oder höher).
Bin jedenfalls der Meinung mich daran zu erinnern aus meinem Fahrschulunterricht... der ist ja (leider oder zum Glück??) noch nicht so lange her....
Oder hab' ich da jetzt was durcheinander gebracht?
Gruß,
Denis
Und insgesamt darf man mit der Klasse B 4250Kg fahren. (KFZ = 3500Kg + Anhänger = 750Kg)
Ach ja... Sorry, genau so war das!!
Aber jeweils angegebene KG-Zahlen sind ZULÄSSIGE Gesamtgewichte. Und der Hänger darf trotzdem nicht schwerer als 750 KG (samt Ladung) sein.
Gruß,
Denis
Das ist zwar schon ein uraltes Thema, doch was ist denn das hier für ein Schmarrn, der hier zu den Klassen B und BE erzählt werden?
Boaarh du Leichflederrer
Wieso das?
Weil es schlicht nicht stimmt?
*klick*
Gruß, Denis
Daraus schliesse ich:
Egal was ist ich darf net über 3.5 T kommen.
Anhänger mit 750Kg und Auto maximal 2.74 T
Und ansonsten darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten, aber die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges zusammen dürfen auch nicht über 3.5 t kommen.
Also Anhänger 1.3T und Auto Leer 1.4 T und Zulässig 2 würde gehen
Anhänger 1.7 T und Auto leer 2 T und Zulässig 2.3 T würde net mehr gehen
Habe ich doch jetzt richtig?
...so passt es. Aber das von oben stimmt im Allgemeinen hinten und vorn net.
Gruß, Denis
PS: Sowieso noch hinzuzufügen, das die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht zu überschreiten ist.
Leider falsch!!
Ist abhängig von deiner Führerscheinklasse! Dann tritt je nachdem ein anderer Fall ein!
Da sieht man mal wieviel Leute einen Führerschein haben aber nicht wissen was sie fahren dürfen! Alle nochmal zur Fahrschule!! Hop Hop
Klasse. Nach 8!!!! Jahren ne Antwort. :-?
Ja irgend einer liest den schmarn (auch nach 8 jahren) und glaubt den scheiß au noch.
Achja, ein Benziner läuft auch mit Diesel