Anhängelast Navigator
Hallo aus Carlsberg,
Bei mir hat man am Lincoln Navigator 1 vergessen die Anhängelast einzutragen - steht nur ein Strich drinn,
An der Anhängerkupplung steht jedoch Distribution Weight 8000 LB und Carring Weight 5000 LB
Hat denn jemand eine Idee ? oder jemand etwas eingtragen ?
mein Käufer brauch 3500 kg (ist gerade in mobile)
Viele Grüße, Michael
Beste Antwort im Thema
Ich habe heute im Vorbeifahren mal meinen "Prüfer-des-Vertrauens" befragt:
Wenn das Fahrzeug einen werkseitigen Einschubschacht hat
und ein E-zugelassener Einschub verwendet wird,
muss weder Kupplung noch Anhängelast eingetragen werden.
Die ungebremste Anhängelast beträgt immer 750kg.
Die gebremste Anhängelast ergibt sich aus:
-zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs und
-D-Wert des Einschubs
Die Papiere des Einschubs müssen mitgeführt werden,
damit man bei einer Kontrolle einen Nachweis hat.
Mein Dicker hat ein zul.Ges. von knapp über 3,2T.
Mein Einschub hat einen D-Wert von 14kN.
Wenn ich 2500kg Anhängelast nicht überschreite, bin ich auf der "sicherenSeite".
Zur Verdeutlichung hänge ich mal eine Seite meines Gutachtens an.
36 Antworten
Frage zwischendurch...
wenn ich zwar ne Anhängelast eingetragen habe mit etwa 2,8t kann ich trotzdem mit dem 2" ZK-1 einschub der ein E Besitzt und 3,5 ziehen kann.. 3.5 ziehen?
Die Antwort auf die Frage zwischendurch: Du darfst leider nur das ziehen was in den Papieren eingetragen ist, also nur die 2,8 Tonnen. Wenn da was eingetragen ist hat das auch seine Gültigkeit, egal ob der Einschub bis 3,5 Tonnen zugelassen ist. Steht da nichts, dann wäre die Zulassung interessant, also M1, oder M1G. Nur der M1G darf mehr schleppen wie sein zulässiges Gesamtgewicht.
Ich habe mir mal das Bild ganz oben im Beitrag angesehen, dass soll ein Navigator sein? Also mein Expedition sieht von der Seite her praktisch genau so aus! Nur die Trittleisten und die Türgriffe sind optisch anders. Du hast eine durchgehende Dach Reling, bei mir kann man die Querstreben verschieben und die Dachlast damit festsetzen. Mein Dach ist verstärkt und man kann zum Beispiel große Kartons direkt auf das Dach stellen, mit den verschiebbaren Querstreben und zusätzlichen Spanngurten, kann man des Transportgut direkt auf das Dach gepackt gesichert werden.
Aus welchem Baujahr ist der Wagen, Typ 1 ist vermutlich wie der Expedition bis 2003 vom Band gelaufen?
Die Fahrzeugklasse unter Buchstabe "J" ist mit 01 angegeben?
Das bedeutet PERSONENKRAFTWAGEN GESCHLOSSEN, damit hast du leider die berüchtigte "Arschkarte" gezogen! Der Anhänger darf nicht mehr wiegen als die zulässige Gesamtmasse vom Zugfahrzeug.
Dein Wagen hat aber doch einen Allradantrieb! Was ist da schief gelaufen?
Das zulässige Gesamtgewicht hängt vom Antrieb ab, der 2-WD ist leichter wie der 4-WD. Beim 2-WD sind es 3175 kg, beim 4-WD 3311 kg. Dein Wagen ist mit 3265 kg angegeben, aber nicht Leergewicht, sondern zulässiges Gesamtgewicht! Dein Wagen hat Allradantrieb, warum ist er nicht als M1G Fahrzeug zugelassen worden?
Eventuell besteht die Möglichkeit den Wagen um zu schlüsseln in eine andere Typ Klasse. Normalerweise laufen solche Fahrzeuge als Kombinationsfahrzeug (M1G), oder als Geländefahrzeug zur Personenbeförderung, Kombilimousine (ebenfalls M1G).
Mit der Typenklasse 01 kannst du die Frage nach den 3,5 Tonnen Anhänger Zuglast in jedem Fall begraben! Ohne ein optionales Trailer Paket ist auch mit hoher Last nichts zu machen. Da müssen mindestens große Ölkühler verbaut sein, ohne so was läuft schon mal gar nichts, da wären sogar Lasten bis 2 Tonnen schon riskant, weil das Getriebe überhitzen würde.
Die nächst höhere Klasse ist das HD Trailer Paket ab Werk, da geht es dann richtig zur Sache. Dazu gehört unter anderem eine selbst sperrende Achse (Limited Slip mit 75% Sperre), ein verstärktes 4R100-hd2 Getriebe mit größerer Ölwanne (+ 2 Liter Öl Inhalt), große Ölkühler für Motor, Getriebe und Lenkgetriebe. Je nach Auslieferungsstaat gibt es dann auch noch einen größeren Wasserkühler mit mehr Inhalt (Texas Kühler). Wenn man das volle Programm wählt darf es dann auch noch ein Air Ride an der Hinterachse sein und in Kombination mit einem Long Range Paket dann auch mit größerem Tank (120 Liter statt nur 98 Liter). Das Long Range Paket gibt es aber nur bei der 2-WD Version.
Mein roter (2-WD) Eisenhaufen hat absolut alle Optionen die man optional hinzu bestellen konnte. Da weiß man was man hat und auch bei 3,5 Tonnen am Haken geht es noch munter voran.
Hallo nochmal,
Ja der Navigator und der Expedition ist baugleich, ähnlich wie Chevy Tahoe mit Yukon und Cadillac Escalade.
Den 120 liter Tank habe ich auch, wer weiss was noch alles verbaut ist.
Eventuell kann ich - falls es für den Käufer wichtig ist, beim TüV auch auf M1G umschlüsseln, oder die Änderung einfordern.
Hat das auch steuerlich Vorteile ?
Viele Grüße Michael
Zitat:
@Hardwaredoktor schrieb am 11. November 2017 um 02:53:48 Uhr:
Die Antwort auf die Frage zwischendurch: Du darfst leider nur das ziehen was in den Papieren eingetragen ist, also nur die 2,8 Tonnen. Wenn da was eingetragen ist hat das auch seine Gültigkeit, egal ob der Einschub bis 3,5 Tonnen zugelassen ist. Steht da nichts, dann wäre die Zulassung interessant, also M1, oder M1G. Nur der M1G darf mehr schleppen wie sein zulässiges Gesamtgewicht.
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Die Fahrzeugklasse unter Buchstabe "J" ist mit 01 angegeben?
Das bedeutet PERSONENKRAFTWAGEN GESCHLOSSEN, damit hast du leider die berüchtigte "Arschkarte" gezogen! Der Anhänger darf nicht mehr wiegen als die zulässige Gesamtmasse vom Zugfahrzeug.
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Zwischen Danke 😉
Ich habe J=01 mit G=2230 und O.1=2900 aber Zuggesamtgewicht 5000
Hmmm 😉
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Zitat:
@papa-ginga schrieb am 11. November 2017 um 11:01:33 Uhr:
Hallo nochmal,Ja der Navigator und der Expedition ist baugleich, ähnlich wie Chevy Tahoe mit Yukon und Cadillac Escalade.
Den 120 liter Tank habe ich auch, wer weiss was noch alles verbaut ist.
Eventuell kann ich - falls es für den Käufer wichtig ist, beim TüV auch auf M1G umschlüsseln, oder die Änderung einfordern.Hat das auch steuerlich Vorteile ?
Viele Grüße Michael
Schau mal im Ford ETIS nach, online. Gib Deine Fahrgestellnummer und Du siehst die verbaute Ausstattung.
Hallo Michael!
Steuerliche Vorteile hat es vermutlich keine, nur in Bezug auf die maximal mögliche Anhängelast bringt es in jedem Fall einen entscheidenden Unterschied / Vorteil, da dann maximal die 1,5 fache Leermasse vom Zugfahrzeug gezogen werden darf.
Ob sich da auch noch anderweitig sich was verändert, dass kann ich dir so leider nicht sagen. Die KFZ Steuer wird bei mir normal nach Hubraum besteuert, bei mir als Steuersatz für Euro 3 Motoren mit Gasanlage.
Die M1G Zulassung gibt es mit der Bezeichnung Kombinationsfahrzeug und als Geländewagen zur Personenbeförderung. Bei mir ist es wie gesagt die M1G Geschichte mit dem Geländewagen.
G=2233 + O.1=2900, da komme ich auf 5130 kg Zuggesamtgewicht, also irgendwie schon 130 kg zu viel! Irgendetwas stimmt da aber nicht, denn wie sollst du mit einem leeren Zugfahrzeug, also ohne Fahrer, einen beladenen Anhänger ziehen? 5000 kg Zuggesamtgewicht – 2233 kg Leermasse = O.1 maximal 2767 kg, ohne das jemand im Fahrzeug sitzt.
Kommt dann noch weiters Gewicht (Gepäck oder weitere Mitfahrer) im Zugfahrzeug dazu, dann musst du das zusätzlich bei O.1 abziehen.
Ist der Wagen voll besetzt, dann bleiben möglicherweise nur noch 2200 kg für den Anhänger übrig.
Kannst du mal ein Bild von deinen Papieren einstellen?
Ich habe heute im Vorbeifahren mal meinen "Prüfer-des-Vertrauens" befragt:
Wenn das Fahrzeug einen werkseitigen Einschubschacht hat
und ein E-zugelassener Einschub verwendet wird,
muss weder Kupplung noch Anhängelast eingetragen werden.
Die ungebremste Anhängelast beträgt immer 750kg.
Die gebremste Anhängelast ergibt sich aus:
-zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs und
-D-Wert des Einschubs
Die Papiere des Einschubs müssen mitgeführt werden,
damit man bei einer Kontrolle einen Nachweis hat.
Mein Dicker hat ein zul.Ges. von knapp über 3,2T.
Mein Einschub hat einen D-Wert von 14kN.
Wenn ich 2500kg Anhängelast nicht überschreite, bin ich auf der "sicherenSeite".
Zur Verdeutlichung hänge ich mal eine Seite meines Gutachtens an.
Die Antwort ist ja mal richtig Klasse :-)
Hab mal einen Bildschirmausdruck gemacht und gleich an den TüV weiter geschickt. Bin mal gespannt was die Antworten.
Viele Grüße, Michael
Er hat mich zurückgerufen, er sagte : wenn keine Anhängelast eingetragen ist, darfst auch nichts dran hängen - Herr Franz vom TüV Kaiserslautern.. wie kann man dem fachgerecht antworten ? gibts eine Bestimmung wo das nachzulesen ist ?
Da hast du aber einen Link für einen eher mickrigen Einschub angefügt.
Da gibt es auch ganz andere Kaliber!
Hersteller STEINHOF
Querträger 50x50 mm
Gesenkt Nein
Material Stahl
D-Wert [kN] 16,5
Max. Anhängelast [kg] 3500
Max. Stützlast [kg] 140
EC-Prüfzeichen E20
Den Einschub gibt es für unzählige US Fahrzeuge, hier ist mal der passende für meinen Expedition.
https://www.ebay.de/.../251994030528?...
Wie man unschwer in der PDF Anleitung lesen kann ist es nicht notwendig etwas einzutragen, man muss nur das Dokument mitnehmen. Die Dokumente gibt es auch in anderen Auktionen mit Kupplungen für andere Fahrzeuge, der Text bleibt immer der gleiche!
Jeder Prüfer scheint hier eine unterschiedliche Meinung zu haben, wie schon gesagt, nach der EU Regelung verschwindet das Thema Anhängerkupplung immer mehr in eine Grauzone, in der sich kaum noch einer auskennt. Ausschlaggebend bleibt das Prüfzeichen und die restlichen Daten vom Fahrzeug, die man halt unter anderem aus der Betriebsanleitung entnehmen kann. Mein Prüfer hat mir bestätigt das ich das Teil montieren kann / darf und das ich die zulässige Last aus meiner Bedienungsanleitung entnehmen kann. Er hat sich die Unterlagen auch angesehen und durchgelesen, aus seiner Sicht passte das alles. Wegen meiner M1G Zulassung erhöht sich der Wert auf das 1,5 Fache und gut ist es. In meinen Papieren ist bei O.1 und O.2 nichts eingetragen!
In meiner ABE heißte es wörtlich:
Die Anhängerkupplung muss nicht beim TÜV vorgeführt werden, da diese mit dem Zeichen e20 ausgezeichnet ist, es sei denn, dass aktuelle Vorschriften es anders bestimmen. Diese Montageanleitung dient als ABE und muss mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.
Ich lege jetzt noch mal eine Info oben drauf!
Ihr wisst ja wohl hoffentlich das selbst ein ungebremster Anhänger bis 750kg im EU Ausland neuerdings auch mit einer geeigneten Fangvorrichtung (Losreißvorkehrung) versehen sein muss?
https://www.adac-blog.de/strafen-bei-fehlendem-sicherungsseil/
http://camperjournal.com/.../...-anh%C3%A4ngern-unbedingt-erforderlich
https://www.caravaning.de/.../
In den Niederlanden wurde vor allem in den Sommermonaten zum Teil regelrecht Jagt auf deutsche Autofahrer mit ungebremsten Anhängern gemacht. War keine Fangvorrichtung vorhanden, dann wurde der Spaß mit bis zu 230 Euro richtig teuer! In der Schweiz sind bis zu 460 Euro fällig, in Österreich bis zu 100 Euro.
Die dünnen Drahtschlaufen für gebremste Anhänger sind als Lösung nicht zulässig, denn die Fangvorrichtung muss in der Lage sein den ausgehangenen Anhänger am Fahrzeug zu halten! Selbstgebaute Lösungen gehen auch, so lange sie den Anschein erwecken stark genug ausgelegt zu sein, zum Beispiel mit einer dicken Kette die auch ordentlich am Zugfahrzeug gesichert ist, zum Beispiel mit einem richtig dicken Karabiner Haken.
So ein Teil hier entspricht allen Vorschriften und ist mit 9,62 Euro auch nicht gerade teuer.
Was ist los, hat keiner mehr was zu erzählen, oder hat die Info zu den ungebremsten Anhängern eine Fingerstarre ausgelöst?
Egal ob nun der Hundeanhänger, der Faltcaravan Anhänger, oder die kleine Blechkiste mit Rädern aus dem Baumarkt, alle ungebremsten Anhänger sind vom dem Thema betroffen. Es ist auch egal ob das ungebremste Gefährt ein zulässiges Gesamtgewicht von nur 250kg hat, oder 750kg, dass Ding muss gesichert werden, andernfalls gibt es eine teure Belehrung. Wie schon gesagt, es geht bei dem Thema um Richtlinien aus dem EU Ausland, nicht um Deutschland!
Ich habe zum eigentlichen Thema heute noch mal bei meiner Prüfstelle nachgefragt was nun genau Sache ist. Die Vorrichtung am Fahrzeug ist zum größten Teil ja schon werksseitig montiert worden und gehört mitunter auch zur Sicherheitseinrichtung bei einem Heckaufprall, beziehungsweise zur Befestigung der Stoßstange.
Diese originalen Vorrichtungen gehören also genau genommen und sinngemäß serienmäßig zum Fahrzeug, sie dürfen aus Sicherheitsgründen logischerweise auch nicht ohne weiteres demontiert werden weil das eine nicht zulässige Fahrzeugveränderung wäre und sie müssen auch nicht eingetragen werden, eben weil sie serienmäßig zum Fahrzeug gehören. Originalteile die zur Serienausstattung gehören werden logischerweise auch nicht eingetragen!
Die zugelassenen Einschübe haben ein passendes "E" Prüfzeichen und sind für diese Vorrichtung vorgesehen. Mit dem Prüfzeichen auf dem Einschub wird die Befestigung am Fahrzeug automatisch legitim. Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich die Daten für die maximale Zuglast beim Hersteller zu erfragen, oder aus der Bedienungsanleitung zu entnehmen.
Einschübe mit Prüfzeichen und einer allgemeinen ABE werden auch nicht eingetragen, da sie ja schon über die ABE zugelassen sind. Aus der ABE ergibt sich der zugelassene Verwendungszweck und der sagt aus das der Einschub für eine 50x50mm Vorrichtung gedacht ist. Mit dem zugelassenen Einschub wird die werksseitige Montagevorrichtung zur erlauben Zugvorrichtung für einen Anhänger.
Die Nutzung einer serienmäßigen Aufnahme und einem mit "E" Prüfzeichen versehenen Einschub kann nicht verwehrt werden, wenn der Einschub entsprechend der bestehenden Vorschriften gesichert ist.
Die Einschübe wackeln in der Halterung oftmals hin und her, in diesem Fall ist die zusätzliche Verwendung von Befestigungsvorrichtungen angeraten. Also eben das Zeug was ich in einem früheren Text schon mal beschrieben habe. Ein wackelnder Einschub kann mitunter als Mängel angesehen werden, weil eine Zugvorrichtungen normalerweise fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und logischerweise nicht wackeln darf.
Wackelt da aber nichts ist alles im grünen Bereich. Der Prüfer schaut bei einer Hauptuntersuchung nur auf den Einschub und überprüft ob der Einschub ein Prüfzeichen trägt. Ist kein Einschub im Träger interessiert in die Vorrichtung überhaupt nicht. Das sind die Aussagen die ich heute nochmals bestätigt bekommen habe.
Je nach Prüfstelle und Prüfer kann es zu anderweitigen Auslegungen kommen, da jeder Prüfer selbst darüber entscheiden kann was er für zulässig hält und was nicht. Die Zugvorrichtungen an einem US-Car bewegen sich in einem Grauzone Bereich, es ist also nicht immer einfach da durchzublicken.
Wie gesagt, dass ist die Info von meinem Prüfer. Was ihr an anderer Stelle zu hören bekommt kann schon wieder ganz anders aussehen.
alles schön, alles toll - das Hauptproblem ist und bleibt die nicht eingetragene Anhängelast!
Auf der AHK von meinem Caprice steht auch 8000lbs - nur deshalb käme ich jetzt auch nicht auf die Idee, da ~3,6to dranzuhängen...
Thema Anhänger ansich ist wieder ein gaaaaanz anderes!
Eingetragen oder nicht, die Frage ist ja dann wie legt der Polizist es aus wenn du mit einer Vierkannt E zugelassenen Zugeinrichtung einen 3.0t Anhänger ziehst und nichts in den Papieren steht
Wirst du angehalten und musst stehen lassen, bist du ein Verbrecher 😉 oder kann der Polizist rechnen..